Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.
Darf ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen, obwohl dieser krankgeschrieben ist? Gibt es eine Kündigungssperre während der Krankheit? Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, was gilt und worauf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer achten müssen:
Viele glauben, eine Krankschreibung schütze vor einer Kündigung. Doch das stimmt nicht. Arbeitgeber können sehr wohl einem erkrankten Mitarbeiter kündigen; die Arbeitsunfähigkeit selbst stellt grundsätzlich kein Kündigungshindernis dar. Nur in Ausnahmefällen führen extreme Umstände bei der Kündigung eines krankgeschriebenen Arbeitnehmers zur Treuwidrigkeit, und damit zur Unwirksamkeit, der Kündigung.
Arbeitnehmer sollten sich also keinesfalls in Sicherheit wiegen, wenn sie sich krankmelden. Dennoch tun viele das in der Hoffnung, einer Kündigung zu entkommen – oft auch über längere Zeiträume hinweg.
Diese Vorgehensweise kann dem Arbeitnehmer auf die Füße fallen. Gerade wer häufiger krankheitsbedingt ausfällt, riskiert eine krankheitsbedingte Kündigung. Besonders bei Arbeitnehmern, die mehrere Jahre hintereinander häufiger krank waren, erhöht jeder neue Krankheitsfall das Risiko, dass eine Kündigung wegen Krankheit wirksam ist.
Praxistipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Unabhängig vom Kündigungsgrund – krankheitsbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt – sollten Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung sofort rechtlichen Rat einholen. Die Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage sind oft gut. Häufig ergeben sich im Laufe des Verfahrens Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung. In vielen Fällen führt dies dazu, dass Arbeitgeber einen Vergleich abschließen – regelmäßig verbunden mit einer attraktiven Abfindung.
Haben Sie eine Kündigung erhalten, oder sie wird Ihnen angedroht? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag? Droht Ihnen wegen einer langen Fehlzeit die krankheitsbedingte Kündigung?
Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.
Bundesweite Vertretung
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 25 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.
NEU: Abfindungsrechner 2025
Besuchen Sie jetzt die Homepage von Fachanwalt Bredereck und berechnen Sie Ihre Abfindungschancen mit dem neuen Abfindungsrechner von Fachanwalt Bredereck.
Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.