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    Home » Kündigung vom Arbeitgeber erhalten? Das ist jetzt zu tun!
    Rechtsformen

    Kündigung vom Arbeitgeber erhalten? Das ist jetzt zu tun!

    adminBy adminMai 20, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Der Schock sitzt oft tief: Sie erhalten eine Kündigung vom Arbeitgeber. Doch jetzt heißt es, schnell und richtig handeln, um Ihre Rechte zu wahren. Hier sind die wichtigsten Tipps, die Sie beachten sollten:

    1. Ruhe bewahren – aber Fristen im Blick behalten

    Nach dem Erhalt der Kündigung sollten Sie zunächst ruhig bleiben und nichts vorschnell unterschreiben – insbesondere keinen Aufhebungsvertrag oder eine Abwicklungsvereinbarung, ohne rechtlichen Rat einzuholen.

    Wichtig: Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird innerhalb dieser Frist keine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie rechtlich angreifbar wäre.

    2. Kündigung durch Rechtsanwalt prüfen lassen

    Nicht jede Kündigung ist rechtlich wirksam. Es gibt zahlreiche formale und materielle Voraussetzungen, z. B.:

    • Wurde die Kündigung schriftlich und eigenhändig unterschrieben von einer vertretungsberechtigten Person?

    • Gilt das Kündigungsschutzgesetz?

    • Ist der Kündigungsgrund berechtigt (betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt)?

    • Wurde ein evtl. vorhandener Betriebsrat ordnungsgemäß angehört?

    • Besteht besonderer Kündigungsschutz (z. B. bei Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Elternzeit)?

    Ein Rechtsanwalt kann die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage prüfen. Oft lassen sich durch eine frühzeitige rechtliche Prüfung Abfindungen, längere Kündigungsfristen oder bessere Zeugnisse erreichen.


    3. Kosten des rechtlichen Vorgehens gegen die Kündigung

    Viele Arbeitnehmer scheuen den Gang zum Anwalt aus Angst vor den Kosten. Dabei gilt: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein „Arbeitsrecht“ haben, werden die Anwalts- und Gerichtskosten in der Regel übernommen – oft auch dann, wenn es „nur“ um eine außergerichtliche Einigung geht.

    Tipp: Klären Sie frühzeitig, ob eine Deckungszusage erteilt werden kann – gerne übernehmen auch wir die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.

    4. Zeugnis und weitere Ansprüche sichern

    Achten Sie darauf, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erhalten, das wohlwollend formuliert ist. Prüfen Sie außerdem:

    • Sind noch Urlaubstage offen?

    • Bestehen Ansprüche auf Überstundenvergütung, Boni oder Prämien?

    • Wurden alle Gehälter korrekt abgerechnet?

    5. Auch eine Kündigung erhalten? Jetzt Ansprüche prüfen!

    Was wir Ihnen als Kanzlei bieten können:

    • Rückmeldung zu Ihrem Anliegen i.d.R. binnen 24 Stunden
    • Persönliche Beratung und persönlicher Ansprechpartner
    • Anwaltliche Bearbeitung Ihres Falls durch promovierten Rechtsanwalt
    • Einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme sowie Abwicklung
    • Bundesweite Vertretung mit der Möglichkeit persönlicher Besprechungstermine in Hamburg bzw. Bayreuth

    Um die kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung Ihrer Kündigung zu nutzen, senden Sie uns bitte eine Kopie der erhaltenen Kündigung (im Idealfall mitsamt Briefumschlag) vorab mit Ihren Kontaktdaten an: 

    skupin@heldt-zuelch.de



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