Bei der MSG Systems AG kursieren derzeit Hinweise, dass es zu betrieblichen Umstrukturierungen kommen könnte – verbunden mit der Möglichkeit, dass künftig Kündigungen ausgesprochen oder Abwicklungsverträge angeboten werden. Auch wenn aktuell noch keine Kündigungen ausgesprochen wurden, sollten sich Beschäftigte frühzeitig informieren: Was bedeutet ein Abwicklungsvertrag? Welche Rechte habe ich? Und worauf muss ich achten, bevor ich unterschreibe?
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1. Was ist ein Abwicklungsvertrag?
Ein Abwicklungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nach einer (möglichen) Kündigung die genauen Bedingungen des Ausscheidens regelt. Typisch sind Regelungen zu:
✔️ Abfindung
✔️ Freistellung
✔️ Urlaubsabgeltung
✔️ Arbeitszeugnis
✔️ Rückgabe von Arbeitsmitteln
Auch wenn diese Regelungen auf den ersten Blick attraktiv erscheinen – sie ersetzen keine Prüfung, ob die Kündigung überhaupt rechtmäßig wäre.
2. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld möglich?
Ja. Auch bei einem Abwicklungsvertrag kann die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen verhängen, etwa wenn:
• auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet wurde
• oder die Kündigung offensichtlich unrechtmäßig war und dennoch hingenommen wurde.
Das kann zu finanziellen Nachteilen führen – trotz vermeintlich attraktiver Abfindung.
3. Warum jetzt anwaltlich vorbereiten?
Auch wenn MSG Systems AG derzeit noch keine Kündigungen ausgesprochen hat, sollten sich Beschäftigte im Vorfeld juristisch beraten lassen. Denn:
• Bedenkzeit einfordern – wer vorbereitet ist, lässt sich nicht unter Druck setzen
• Abwicklungsvertrag prüfen lassen – ist die Abfindung angemessen? Droht eine Sperrzeit?
• Klageoption bewerten – selbst wenn man gehen möchte, kann eine Kündigungsschutzklage die Verhandlungsposition erheblich stärken
Und ganz entscheidend: Sollte es zur Kündigung kommen, gilt die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG). Danach ist rechtlich kaum noch etwas zu retten.
4. Fazit für Beschäftigte der MSG Systems AG
✅ Frühzeitig informieren – auch ohne Kündigung
✅ Vertragsangebote nicht vorschnell unterschreiben
✅ Besser vorbereitet in Verhandlungen gehen
✅ Bei Kündigung: Frist für Klage (3 Wochen) im Blick behalten
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Lassen Sie Abwicklungsverträge und mögliche Kündigungsszenarien immer durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.