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    Home » Kündigung erhalten? So verhandeln Sie die maximale Abfindung
    Rechtsformen

    Kündigung erhalten? So verhandeln Sie die maximale Abfindung

    adminBy adminJuni 22, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

    Die Frage nach der Höhe einer möglichen Abfindung gehört zu den drängendsten für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben. Wie lässt sich ein möglichst hoher Betrag durchsetzen? Welche Verhandlungstaktik führt zum Erfolg – und wie lässt sich dabei eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden? Die Antwort vom Kündigungsschutzexperten Bredereck: mit Strategie, Rechtsschutz – und einem realistischen Blick auf den eigenen Kündigungsschutz:

    Irrtum: Es gibt einen festen Abfindungsanspruch

    Ein weitverbreiteter Irrtum: Viele Beschäftigte gehen davon aus, dass sie bei einer Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr haben. Diese Faustformel kursiert im Internet und wird oft als „Regelabfindung“ bezeichnet.

    Doch in der Praxis lassen sich – bei guter Verhandlungsführung – deutlich höhere Beträge erzielen. Selbst bei nur einem Jahr Betriebszugehörigkeit sind erfahrungsgemäß Abfindungen in Höhe von vier bis sechs Monatsgehältern möglich – vorausgesetzt, der Kündigungsschutz wird professionell genutzt.

    Kündigungsschutz ist verhandelbar – wie ein Gebrauchtwagen

    Ein Vergleich macht es deutlich: Wer einen Gebrauchtwagen verkauft, will den bestmöglichen Preis erzielen. Warum also beim Kündigungsschutz nicht mit derselben Strategie vorgehen? Auch dieser stellt einen „Wert“ dar, der im Arbeitsrecht verhandelt werden kann – sei es vor dem Arbeitsgericht oder in außergerichtlichen Verhandlungen.

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die klug agieren, lassen vor einer Verhandlung klären, wie stark ihr Kündigungsschutz im konkreten Fall ist – also wie gut sie durch arbeitsrechtliche Vorschriften wie das Kündigungsschutzgesetz abgesichert sind. Dieser „Wert“ bildet die Grundlage für die mögliche Abfindungshöhe.

    Warum zahlen Arbeitgeber überhaupt eine Abfindung?

    Die Antwort liegt im Prozessrisiko. Wenn Beschäftigte Kündigungsschutzklage erheben, besteht das Risiko, dass ein Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt. In der Folge müsste der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin wieder eingestellt und der Lohn – teils über Monate oder Jahre – nachgezahlt werden. Der Arbeitgeber müsste dann unter Umständen mit Kosten in Höhe von mehreren zehntausend und in Einzelfällen, etwa wenn das Verfahren in die Berufung geht und sich wegen Beweisaufnahmen und Gutachten in die Länge zieht, mit Nachzahlungen bis zu einhunderttausend Euro rechnen.

    Vor diesem Hintergrund ist eine Abfindung in Höhe von sechs Monatsgehältern für viele Arbeitgeber das wirtschaftlich sinnvollere Ergebnis – und damit ein realistisches Ziel für die Gegenseite.

    So gehen Beschäftigte strategisch vor

    1. Kostenlose Ersteinschätzung einholen
    Unmittelbar nach Erhalt der Kündigung (idealerweise noch am selben Tag) sollten Betroffene Kontakt zu einer spezialisierten Anwältin/Fachanwältin oder einem spezialisierten Anwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht aufnehmen. In einem kurzen Telefonat lässt sich klären, ob und in welcher Höhe eine Abfindung erreichbar ist.

    2. Kündigungsschutz rechtlich absichern
    Die anwaltliche Prüfung umfasst mögliche Formfehler, verpasste Fristen oder andere rechtliche Angriffsflächen. Zusätzlich können – wenn sinnvoll – Entgeltforderungen und andere Ansprüche geltend gemacht werden; oft ist auch eine sofortige Zurückweisung der Kündigung wegen fehlender Bevollmächtigung möglich.

    3. Auf Augenhöhe verhandeln
    Hat der Arbeitgeber es mit einer juristisch gut begleiteten Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer zu tun, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein Abfindungsangebot unterbreitet wird – häufig deutlich über dem üblichen Rahmen.

    Fazit: Wer den Wert seines Kündigungsschutzes kennt, verhandelt besser

    Abfindung ist keine Automatismus – aber durchaus der Regelfall, wenn man seine Rechte kennt und taktisch vorgeht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich nicht mit pauschalen Formeln zufriedengeben, sondern ihren individuellen Fall durch eine Expertin oder einen Experten prüfen lassen.

    Tipp: Wer seinen Arbeitsplatz verloren hat oder eine Kündigung befürchtet, sollte frühzeitig handeln. Ein auf Kündigung und Abfindung spezialisierte Fachanwaltskanzlei kann entscheidende Vorteile bringen – und die finanzielle Ausgangsposition nach der Kündigung spürbar verbessern. Entscheidend ist, sich unverzüglich Hilfe zu holen.

    Haben Sie eine Kündigung erhalten oder befürchten Sie eine? Haben Sie Fragen zu Abfindung oder Aufhebungsvertrag?

    Dann rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen rund um Kündigungsschutz und Abfindungshöhe.

    Bundesweite Vertretung durch Fachanwalt Bredereck

    Fachanwalt Bredereck vertritt seit über 25 Jahren Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber im gesamten Bundesgebiet bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

    Berechnen Sie Ihre Abfindungschancen auf der Homepage von Fachanwalt Bredereck – mit seinem neuen Abfindungsrechner.

    Weitere Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie ebenfalls dort.



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