Gekündigt – warum jetzt schnelles Handeln wichtig ist
Wenn mit einer unerwarteten Kündigung plötzlich die monatliche Einnahmequelle wegbricht, stellt das Betroffene vor enorme Herausforderungen. Neben der psychischen Belastung durch die Kündigung selbst geht es oft auch um wichtige finanzielle Fragen:
Tatsächlich haben viele Arbeitnehmer de facto sehr gute Chancen auf eine Abfindung – auch wenn dies gesetzlich nicht immer eindeutig scheint. Doch diese Ansprüche verfallen schnell, wenn man nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen handelt. Und genau hier passieren häufig teure Fehler.
Die 5 wichtigsten Schritte nach einer Kündigung
Damit Sie Ihre Rechte wahren und finanziell das beste aus der Situation machen, sollten Sie diese fünf Maßnahmen ergreifen:
1. Kündigung rechtlich prüfen
Viele Kündigungen scheitern an formalen Fehlern – z. B. am fehlenden Zugang oder an einer „unberechtigten“ Unterschrift. Wussten Sie zum Beispiel, dass selbst ein Einschreiben allein nicht zwingend ausreicht, um den Zugang rechtssicher zu belegen? Oder dass viele Kündigung auf Grund formaler Mängel unwirksam sind?
Ein spezialisierter Anwalt kann diese Details schnell prüfen – etwa anhand eines Handelsregisterauszugs – und daraus eine geeignete Taktik ableiten.
2. Nichts unterschreiben!
Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag und keine Empfangsbestätigung, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Ein Aufhebungsvertrag kann Ihre Rechte massiv einschränken – z. B. den Anspruch auf Abfindung oder Arbeitslosengeld.
3. Arbeitssuchend und arbeitslos melden
Sie sind gesetzlich verpflichtet, sich spätestens am Tag nach der Kündigung arbeitssuchend zu melden. Am ersten Tag ohne Arbeitsverhältnis müssen Sie sich zudem arbeitslos melden – sonst riskieren Sie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
4. Drei-Wochen-Frist beachten und Anwalt beauftragen
Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine strenge Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Notieren Sie das Zugangsdatum – und holen Sie umgehend rechtlichen Rat ein.
5. Kündigungsschutzklage – oft der beste Hebel
In vielen Fällen lohnt es sich, vorsorglich Klage einzureichen, selbst wenn noch überlegt wird, wie man weiter vorgeht. Denn durch die Klage entsteht Druck auf den Arbeitgeber – etwa durch das Verzugslohnrisiko, also die Pflicht zur Lohnnachzahlung bei verlorener Klage.
Wie hoch ist die Abfindung bei Kündigung?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung gibt es in Deutschland nur in Ausnahmefällen. Dennoch werden oft freiwillige Abfindungen gezahlt – um Prozesse zu vermeiden oder das Risiko hoher Lohnnachzahlungen zu umgehen.
Die Höhe der Abfindung richtet sich meist nach dieser Formel:
Abfindung = „Faktor“ × Monatsgehalt × Jahre der Betriebszugehörigkeit
Dabei variiert der „Faktor“ je nach Fall – typischerweise zwischen 0,5 und 1,5. Unter anderem beeinflussen folgende Kriterien den Wert des Faktors:
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Rechtliche Angreifbarkeit der Kündigung
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Sonderkündigungsschutz (z. B. bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat)
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Alter und Dauer der Beschäftigung
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Regionale Unterschiede (z. B. höhere Faktoren in Hamburg, Frankfurt, München)
📌 Beispiel: Eine Mitarbeiterin mit 12 Jahren Betriebszugehörigkeit und 6.400 € Monatsgehalt erhält eine verhaltensbedingte Kündigung – ohne vorherige Abmahnung. Ihr Anwalt legt Klage ein und verhandelt erfolgreich einen Faktor von 1,2.
Ergebnis: 1,2 × 12 × 6.400 € = 92.160 € Abfindung. MIt Vergütung von restl. Urlaub, Boni, etc. also über 100.000 € Gesamtbetrag.
💡 Tipp: Mit einem kostenfreien Abfindungsrechner können Sie selbst eine erste Einschätzung berechnen.
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Steuern auf Abfindungen – was bleibt übrig?
Abfindungen sind steuerpflichtig – aber es gibt legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Besonders bei hohen Beträgen lohnt es sich, die sogenannte Fünftelregelung zu prüfen oder zeitliche Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.
Wichtig: Steuerliche Aspekte sollten unbedingt vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder eines gerichtlichen Vergleichs mit einem spezialisierten Anwalt oder Steuerberater besprochen werden.
Fazit: Frühzeitig beraten lassen – und bares Geld sichern
Wer sich nach einer Kündigung frühzeitig anwaltlichen Rat einholt, schützt sich nicht nur vor formalen Fehlern, sondern erhöht auch die Chancen auf eine faire und gut verhandelte Abfindung.
Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann:
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Die Wirksamkeit der Kündigung prüfen
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Eine realistische Abfindung berechnen
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Steuerliche Risiken vermeiden helfen
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Sie bei Verhandlungen oder einer Klage vertreten
Und denken Sie daran: Auch mit einer Rechtsschutzversicherung gilt in Deutschland freie Anwaltswahl. Sie müssen den von der Versicherung empfohlenen Anwalt nicht akzeptieren.