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    Home » Kündigung erhalten? Jetzt richtig reagieren und Abfindung sichern!
    Rechtsformen

    Kündigung erhalten? Jetzt richtig reagieren und Abfindung sichern!

    adminBy adminMai 13, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Sie haben eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten – plötzlich und vielleicht sogar überraschend? Dann sollten Sie jetzt vor allem eines tun: Ruhe bewahren und professionell prüfen lassen, ob Sie sich dagegen wehren können. Denn: Viele Kündigungen sind rechtlich angreifbar. Und wer rechtzeitig Kündigungsschutzklage erhebt, hat gute Chancen auf Weiterbeschäftigung oder eine attraktive Abfindung.


    Frist beachten: Nur 3 Wochen für die Kündigungsschutzklage!

    Wichtig: Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen, haben Sie nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Danach wird die Kündigung rechtswirksam – selbst wenn sie eigentlich unzulässig war!

    👉 Unser Tipp: Warten Sie nicht – sprechen Sie frühzeitig mit einem Anwalt. Wir kümmern uns um Fristen, Klageeinreichung und Verhandlungen.


    Ziel einer Kündigungsschutzklage: Job behalten oder Abfindung erhalten

    Wer sich erfolgreich gegen die Kündigung wehrt, kann zwei Ziele erreichen:

    ✅ Weiterbeschäftigung

    Wenn das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt und die Kündigung unwirksam war, haben Sie Anspruch auf Ihren Arbeitsplatz – einschließlich Lohnnachzahlung für die Zeit nach der Kündigung.

    ✅ Abfindung

    In vielen Fällen endet das Verfahren mit einem Vergleich: Der Arbeitgeber nimmt die Kündigung nicht zurück, zahlt dafür aber eine Abfindung – oft mehrere Monatsgehälter. Das spart ihm einen langen Prozess, und Sie haben Planungssicherheit.

    Wichtig: Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht automatisch – aber mit einer Kündigungsschutzklage steigern Sie Ihre Verhandlungsposition erheblich.


    Was wir für Sie tun

    Als erfahrene Kanzlei im Arbeitsrecht prüfen wir:

    🔍 Ist die Kündigung formell und materiell wirksam?

    🔍Liegt ein Kündigungsgrund vor? (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt)

    🔍Greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)?

    🔍Ist der Betriebsrat korrekt beteiligt worden?

    🔍Besteht besonderer Kündigungsschutz (z. B. Schwerbehinderung, Schwangerschaft)?

    Anschließend setzen wir Ihre Ansprüche auf Weiterbeschäftigung, Abfindung oder Gehaltsnachzahlung durch – außergerichtlich oder im Kündigungsschutzprozess.


    Abfindung: Wie hoch ist üblich?

    Eine gängige Faustformel:
    ▶ 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr

    Beispiel:
    Bei 6 Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000 € Bruttogehalt kann die Abfindung bei etwa 12.000 € liegen – oft ist auch mehr möglich, etwa bei Fehlern im Kündigungsverfahren oder bei sozialer Schutzwürdigkeit.


    Sonderfall: Aufhebungsvertrag unterschrieben?

    Auch wer einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, kann in bestimmten Fällen noch dagegen vorgehen – etwa bei:

    Lassen Sie den Vertrag dringend anwaltlich prüfen, bevor Sie handeln!


    Kündigung durch Kleinbetrieb – was gilt hier?

    Selbst in Betrieben mit weniger als 10 Vollzeit-Mitarbeitern, auf die das Kündigungsschutzgesetz nicht direkt anwendbar ist, gelten gewisse Mindestanforderungen an Fairness, Fristwahrung und Willkürverbot. Wir prüfen, ob dennoch ein Vorgehen sinnvoll ist – auch hier sind Vergleichs- und Abfindungslösungen möglich.


    Fazit: Kündigung erhalten? Jetzt handeln und Chancen sichern!

    Eine Kündigung ist kein Urteil – sondern oft nur der erste Schritt zu einer fairen Trennung mit Abfindung. Ob Kündigungsschutzklage, außergerichtlicher Vergleich oder Abfindungsverhandlung: Wir stehen an Ihrer Seite.


    Kostenlose Ersteinschätzung – jetzt kontaktieren

    ⏳ Nur 3 Wochen Zeit – handeln Sie jetzt!

    📧 info@tes-partner.de

    www.teslegal.de



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