Stuttgart, 17.03.2025 – Die Kündigung einer Grundschuld durch die Bank ist für viele Darlehensnehmer ein Schock. Oftmals drohen schwerwiegende Konsequenzen, wie die Zwangsvollstreckung oder eine drastische Verschlechterung der Bonität. Doch nicht jede Kündigung ist rechtlich zulässig. In vielen Fällen konnten wir durch außergerichtliche Verhandlungen erreichen, dass Banken ihre Kündigungen zurückgenommen haben.
Erfolgreiche außergerichtliche Vertretung – Zahlreiche Kündigungen rückgängig gemacht
Die Kanzlei Eser Law hat bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich in Fällen von Grundschuldkündigungen vertreten. In vielen Fällen konnte durch eine gezielte anwaltliche Intervention erreicht werden, dass Banken ihre Kündigung zurücknehmen oder sich auf eine einvernehmliche Lösung einlassen.
Unsere Strategie:
✅ Rechtliche Prüfung der Kündigung: Viele Kündigungen enthalten formale oder inhaltliche Fehler. Wir analysieren jede Kündigung sorgfältig und prüfen deren Wirksamkeit.
✅ Direkte Verhandlung mit der Bank: Durch unsere Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht wissen wir, wie Banken argumentieren – und wie man sie zur Rücknahme einer Kündigung bewegen kann.
✅ Verhinderung von Zwangsmaßnahmen: Wir konnten in zahlreichen Fällen Zwangsvollstreckungen abwenden und für unsere Mandanten Zeit für eine geregelte Rückzahlung oder eine Darlehensumstrukturierung gewinnen.
Wann darf die Bank eine Grundschuld kündigen?
Grundsätzlich kann eine Bank die Grundschuld kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich vor allem in §§ 314, 490 Abs. 1 und 498 BGB. Häufige Kündigungsgründe sind:
- Zahlungsverzug: Bleiben Ratenzahlungen aus, kann die Bank unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.
- Verschlechterung der Bonität: Eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Darlehensnehmers kann eine Kündigung rechtfertigen.
- Vertragsverstöße: Werden vertragliche Verpflichtungen verletzt, kann dies ebenfalls zur Kündigung führen.
Ihre Kündigung wurde bereits ausgesprochen? Das können Sie tun:
Falls Ihre Bank die Grundschuld bereits gekündigt hat, sollten Sie unverzüglich handeln:
🔹 Nicht vorschnell akzeptieren! Lassen Sie die Kündigung von einem Fachanwalt prüfen.
🔹 Fristgerechte Reaktion: Widersprechen Sie unberechtigten Kündigungen schnell, um Ihre Rechte zu wahren.
🔹 Verhandlungen mit der Bank: Eine Stundungsvereinbarung oder eine Darlehensanpassung kann oft die Kündigung verhindern.
🔹 Rechtliche Unterstützung einholen: Eine anwaltliche Vertretung kann oft außergerichtlich eine Rücknahme der Kündigung erreichen.
Erfolg durch anwaltliche Vertretung – Jetzt beraten lassen!
Unsere Kanzlei hat bereits viele Mandanten erfolgreich vertreten und Kündigungen durch gezielte rechtliche Maßnahmen rückgängig gemacht. Lassen Sie sich jetzt beraten – wir helfen Ihnen, Ihre Immobilie zu schützen und unrechtmäßige Kündigungen abzuwehren.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch:
Kanzlei Eser Law
Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
📞 Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
✉️ E-Mail: info@eser-law.de