Viele Menschen haben Angst davor, selbst zu kündigen. Zu groß ist die Sorge, danach ohne Einkommen dazustehen – keine Unterstützung vom Arbeitsamt, dafür eine Sperrzeit von bis zu drei Monaten. Doch das stimmt nicht immer. Wer seinen Job aus gutem Grund aufgibt, kann auch bei einer Eigenkündigung Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit haben.
Warum das Amt bei Eigenkündigung oft erstmal blockt
Grundsätzlich gilt: Wer freiwillig kündigt, löst selbst das Arbeitsverhältnis auf – und verursacht so seine eigene Arbeitslosigkeit. Das kann eine sogenannte Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen auslösen, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Aber: Es gibt Ausnahmen! Wenn es einen wichtigen Grund für die Kündigung gibt, entfällt die Sperrzeit – und die Leistungen fließen wie gewohnt.
In diesen Fällen gibt’s trotz Kündigung Geld vom Amt
Die Bundesagentur für Arbeit erkennt verschiedene Situationen an, in denen eine Kündigung nachvollziehbar ist. Dazu zählen zum Beispiel:
1. Gesundheitliche Probleme: Wenn die Arbeit krank macht – körperlich oder psychisch – und ein Arzt bestätigt, dass eine Fortsetzung der Tätigkeit nicht mehr zumutbar ist.
2. Psychische Belastung, Stress oder Mobbing: Wer unter massivem Druck steht, gemobbt wird oder sich dauerhaft überlastet fühlt, kann mit ärztlichen Gutachten gute Chancen auf Anerkennung haben.
3. Pflege von Angehörigen: Wenn Sie Ihre Arbeitsstelle kündigen müssen, um z. B. ein Elternteil zu Hause zu pflegen, kann auch das ein triftiger Grund sein.
4. Familienbedingter Umzug: Ein Ortswechsel wegen Heirat oder weil der Partner woanders arbeitet, wird in vielen Fällen ebenfalls akzeptiert.
Wenn die Gesundheit auf dem Spiel steht
Gerade gesundheitliche Gründe zählen zu den häufigsten und wichtigsten Gründen für eine Eigenkündigung. Niemand muss in einem Job bleiben, der ihn krank macht. Wichtig ist allerdings eine gute Vorbereitung:
Lassen Sie sich von einem Arzt – besser noch einem Facharzt – bescheinigen, warum Sie Ihre bisherige Arbeit nicht mehr ausüben können.
Das Attest sollte möglichst konkret benennen, welche gesundheitliche Gefährdung besteht.
Klären Sie, ob der Arbeitgeber eventuell eine andere, gesundheitsschonende Tätigkeit anbieten könnte. Nur wenn es keine Alternative gibt, wird Ihre Kündigung in der Regel anerkannt.
Auch psychische Erkrankungen wie Burnout, Depressionen oder Angststörungen können als wichtiger Grund zählen – vorausgesetzt, sie sind gut dokumentiert.
Was Sie tun sollten, bevor Sie kündigen
Wer mit dem Gedanken spielt, selbst zu kündigen, sollte sich unbedingt vorher gut informieren und absichern:
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Rechtlich beraten lassen: Ein Gespräch mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Arbeitsrecht kann helfen, Fallstricke zu vermeiden.
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Atteste und Nachweise sammeln: Je besser die eigene Situation belegt werden kann, desto eher wird die Sperrzeit vermieden.
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Frühzeitig mit der Arbeitsagentur sprechen: Dort kann man bereits vor der Kündigung klären, wie die Chancen stehen.
Fazit: Selbst gekündigt und trotzdem abgesichert
Es stimmt: Wer einfach ohne Grund kündigt, muss mit Nachteilen rechnen. Doch wer gute Gründe hat – besonders wenn die eigene Gesundheit betroffen ist – kann Arbeitslosengeld auch nach einer Eigenkündigung erhalten. Wichtig ist eine sorgfältige Vorbereitung und gute Dokumentation. Und wer sich rechtzeitig Hilfe holt, steht am Ende nicht mit leeren Händen da