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    Home » Kryptowährungen und Steuerpflicht
    Rechtsformen

    Kryptowährungen und Steuerpflicht

    adminBy adminMai 23, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero sind längst nicht mehr nur ein Nischenphänomen. Viele Privatpersonen und Unternehmer investieren und handeln damit. Doch wie sieht es mit der Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf dieser digitalen Währungen aus? Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bringt Licht ins Dunkel und bestätigt: Gewinne können steuerpflichtig sein! Dieser Rechtstipp erklärt Ihnen die Grundlagen.

    Was sind Kryptowährungen steuerlich? – Das „Wirtschaftsgut“

    Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 14. Februar 2023 (Az. IX R 3/22) klargestellt, dass Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether und Monero als sogenannte „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) anzusehen sind. Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass sie vermögenswerte Vorteile darstellen, die handelbar sind und einen Wert besitzen. Auch wenn es sich technisch um digitale Signaturen handelt, kommt es auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise an. Sie werden ähnlich wie beispielsweise Fremdwährungen behandelt.

    Wann werden Gewinne aus Kryptowährungen steuerpflichtig? – Die private Veräußerung

    Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen können unter die sogenannten „privaten Veräußerungsgeschäfte“ fallen. Steuerpflichtig werden diese Gewinne dann, wenn zwei Hauptbedingungen erfüllt sind:

    1. Anschaffung und Veräußerung: Sie müssen die Kryptowährungen angeschafft und wieder veräußert haben.

    • Anschaffung ist der Kauf von Kryptowährungen gegen Euro, eine andere Fremdwährung oder auch der Tausch gegen andere Kryptowährungen.

    • Veräußerung ist entsprechend der Verkauf gegen Euro, eine Fremdwährung oder der Umtausch in andere Kryptowährungen. Auch der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere (z.B. Bitcoin in Ethereum) stellt sowohl eine Veräußerung der hingegebenen als auch eine Anschaffung der erhaltenen Währung dar.

    2.  Die Jahresfrist (Haltefrist): Entscheidend ist der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung. Liegt dieser Zeitraum nicht mehr als ein Jahr, sind die Gewinne steuerpflichtig. Beträgt die Haltedauer mehr als ein Jahr, sind die Gewinne in der Regel steuerfrei.

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 14.02.2023 – IX R 3/22):

    In dem genannten Urteil hat der BFH diese Grundsätze für Bitcoin, Ethereum und Monero bestätigt. Das Gericht stellte klar, dass auch der Umtausch von einer Kryptowährung in eine andere als steuerlich relevantes Geschäft zu werten ist. Es wurde auch argumentiert, dass kein sogenanntes strukturelles Vollzugsdefizit vorliegt, also dass der Staat trotz möglicher Schwierigkeiten bei der Nachverfolgung grundsätzlich in der Lage ist, diese Geschäfte zu besteuern.

    Praktische Ratschläge für Anleger:

    • Dokumentation ist alles: Führen Sie genaue Aufzeichnungen über alle Ihre Krypto-Transaktionen. Notieren Sie Datum, Art der Transaktion (Kauf, Verkauf, Tausch), die jeweilige Kryptowährung, Menge, Kurswert in Euro zum Zeitpunkt der Transaktion sowie anfallende Gebühren. Diese Aufzeichnungen sind entscheidend für die korrekte Ermittlung eines möglichen Gewinns oder Verlusts.

    • FIFO-Methode beachten: Wenn Sie dieselbe Kryptowährung zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Preisen gekauft haben, gilt in der Regel die „First In, First Out“ (FIFO)-Methode. Das bedeutet, es wird angenommen, dass die zuerst angeschafften Einheiten auch zuerst wieder verkauft werden.

    • Freigrenze, kein Freibetrag: Für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gibt es eine Freigrenze (nicht zu verwechseln mit einem Freibetrag) von derzeit 1.000 Euro pro Jahr (Stand 2024, für das Streitjahr 2017 des Urteils galt eine niedrigere Grenze). Liegt der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften (also nicht nur Krypto) unter dieser Grenze, bleibt er steuerfrei. Wird die Grenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

    • Verluste können verrechnet werden: Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im selben Jahr verrechnet werden. Unter Umständen ist auch ein Verlustvortrag oder -rücktrag möglich.

    Schlusssatz und Call-to-Action:

    Die Besteuerung von Kryptowährungen ist ein komplexes Feld, und die individuellen Umstände können sehr unterschiedlich sein. Dieses Urteil des BFH schafft zwar mehr Klarheit, ersetzt aber keine individuelle Beratung. Spätestens wenn Sie größere Summen investiert haben, regelmäßig handeln oder unsicher sind, wie Sie Ihre Gewinne korrekt erklären, sollten Sie einen auf Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt,  Steuerberater oder Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht  konsultieren. Dies gilt insbesondere, da die Finanzämter zunehmend genauer hinschauen und auch Transaktionen auf ausländischen Plattformen im Fokus haben können. Bei Fragen steht Ihnen Rechtsanwältin Teresa Laukel, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarkt zur Seite.



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