Die aktuelle BaFin-Warnung im Überblick
Am 14. Mai 2025 hat die BaFin eine ausdrückliche Warnung vor der Website falkring-invest.com ausgesprochen. Demnach besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten anbieten. Gleichzeitig werben die Betreiber irreführend mit einer angeblichen Aufsicht durch die BaFin.
Die Warnung basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
Eine BaFin-Warnung ist keine bloße Formalität, sondern ein deutliches Signal dafür, dass ein erheblicher Anfangsverdacht auf einen unerlaubten und potenziell strafbaren Geschäftsbetrieb besteht.
Was heißt „unerlaubte Finanzdienstleistung“ konkret?
Nach deutschem Recht bedarf jeder, der Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, einer ausdrücklichen Zulassung durch die BaFin. Das gilt insbesondere für:
Falkring-invest.com bietet offenbar entsprechende Dienste an, ohne eine solche Lizenz zu besitzen. Das allein macht die Geschäfte nicht nur rechtswidrig, sondern führt im Ernstfall auch zur Nichtigkeit der Verträge (§ 134 BGB).
Warum eine BaFin-Warnung ein deutliches Warnsignal ist
Die BaFin spricht Warnungen nur dann aus, wenn ein erheblicher Verdacht besteht und der Schutz von Verbraucher:innen dies erfordert. Die Erwähnung eines konkreten Domainnamens wie falkring-invest.com bedeutet, dass die Behörde konkrete Hinweise auf Missbrauch, Falschangaben oder betrügerische Struktur hat.
In vielen Fällen folgt später ein Ermittlungsverfahren durch Staatsanwaltschaften, oftmals mit internationalen Bezügen und Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung.
Typische Merkmale unseriöser Plattformen
Anleger:innen berichten häufig von folgenden Mustern:
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Versprechen hoher Renditen ohne Risiko
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Professionell gestaltete Webseiten mit Fake-Logos von Aufsichtsbehörden
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Kein echtes Impressum oder gefälschte Unternehmensadressen
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Kommunikationskanäle ausschließlich per Chat oder Telegram
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Forderungen nach „Steuerzahlungen“, „Freischaltgebühren“ oder „VIP-Upgrades“
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Konten im Ausland, z. B. in Litauen, Estland oder auf Malta
Wer haftet bei Betrug über nicht lizenzierte Plattformen?
Die Betreiber solcher Plattformen agieren meist anonym. Doch juristisch bedeutet das nicht, dass Sie keine Ansprüche haben:
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Empfängerbanken im EU-Ausland sind verpflichtet, Geldwäsche zu verhindern. Bei Pflichtverletzungen kann ein Anspruch nach Art. 82 DSGVO oder § 280 BGB bestehen.
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Ihre Hausbank kann unter Umständen haften, wenn sie verdächtige Auslandsüberweisungen nicht aufgehalten oder nicht aufgeklärt hat.
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Werbepartner oder Vermittler, die in sozialen Medien für die Plattform geworben haben, können zivilrechtlich in Anspruch genommen werden.
Wie Sie als Geschädigte:r Ihre Ansprüche geltend machen können
Zivilrechtlich können Sie die Rückzahlung Ihrer Verluste fordern, etwa durch:
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Zahlungsaufforderungen an die Empfängerbank
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Klage gegen involvierte Zahlungsempfänger
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Ggf. internationale Mahnverfahren nach EU-Verordnung 1896/2006
Strafrechtlich kann die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens helfen, Informationen zu sichern, Vermögenswerte zu identifizieren und mit europäischen Behörden zu kooperieren.
Kann meine Hausbank mithaften, obwohl ich die Überweisung selbst veranlasst habe?
In bestimmten Fällen ja. Auch wenn Sie die Überweisung selbst ausgeführt haben, besteht eine Prüfungspflicht Ihrer Bank. Das gilt insbesondere bei:
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ungewöhnlich hohen Beträgen,
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mehrfachen Überweisungen ins EU-Ausland (z. B. Malta, Estland, Litauen),
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fehlender wirtschaftlicher Plausibilität.
Typisches Warnsignal für betrügerische Plattformen wie falkring-invest.com:
Betroffene werden unter Vorwänden zu weiteren Zahlungen gedrängt –
z. B. angebliche „Steuern“, „Sicherheitsgebühren“, „Anti-Geldwäsche-Freigaben“, „VIP-Upgrades“ oder „Verifizierungskosten“. Diese Forderungen sind fingiert und dienen allein dazu, weiteres Geld zu erlangen.
Spätestens bei solchen „Nachforderungen“ ist besondere Vorsicht geboten – Ihre Bank hätte unter Umständen Rückfragen stellen oder eine Transaktion stoppen müssen.
Fazit: In solchen Konstellationen prüfen wir, ob Ihre kontoführende Bank ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat und deshalb auf Schadensersatz haftet.
Strafanzeige, Zivilklage oder Ombudsmannverfahren?
Strafanzeige: Ist sinnvoll, um Ermittlungen anzustoßen und Sperrvermerke bei internationalen Banken zu veranlassen. Sie können diese selbst oder über einen Anwalt stellen.
Zivilklage: Wird oft gegen Banken oder Zahlungsempfänger geführt.
Ombudsmannverfahren: Eignet sich bei Streit mit Ihrer Hausbank. Es ist kostenfrei und schiebt die Verjährung aus.
Beweissicherung: Das sollten Sie dokumentieren
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Kontoauszüge mit allen Transfers
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Screenshots der Plattform, Chats, Login-Bereich
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E-Mails, Verträge, Zahlungsaufforderungen
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Wallet-Adressen (bei Krypto-Transaktionen)
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Namen, Telefonnummern, Social-Media-Profile der Kontaktpersonen
Wann anwaltliche Hilfe entscheidend ist
Bei Krypto-Betrug wie im Fall falkring-invest.com geht es oft um hohe Beträge und komplexe Strukturen. Eine rechtliche Begleitung ist dann sinnvoll, wenn:
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Sie Ihre Ansprüche gezielt und mit Nachdruck verfolgen möchten
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Zahlungen ins Ausland erfolgt sind
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Banken nicht kooperieren
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Ihre Kommunikation dokumentiert und rechtssicher aufbereitet werden muss
Ein spezialisierter Anwalt kann zudem internationale Kooperationsstellen einbinden, z. B. die Financial Intelligence Unit (FIU) oder das Europol Asset Recovery Office.
Wie wir Ihnen helfen können
Wir sind eine auf Kapitalanlagerecht, Krypto- und Bankrecht spezialisierte Kanzlei und vertreten seit Jahren bundesweit Mandanten, die Opfer von Online-Anlagebetrug wurden.
Unser Leistungsangebot umfasst:
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Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten
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Kontaktaufnahme mit Banken (außergerichtlich)
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Einleitung zivilrechtlicher Schritte gegen Zahlungsempfänger
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Begleitung bei Strafanzeige und Kooperation mit Ermittlungsbehörden
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Aufbereitung der Mittelherkunft zur Abwehr von Geldwäscheverdacht
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Er ersetzt keine juristische Prüfung – kann aber der erste Schritt zur Rückholung sein.