Geldwäsche: Was Ihnen wirklich droht – und wie Sie sich sofort schützen sollten
Sie haben Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten? Vorladung als Beschuldigter, wegen Zahlungen an Lottohelden.de oder ähnliche Glücksspielplattformen? Dann gilt: Alarmstufe Rot!
Was viele Betroffene unterschätzen: Die Ermittlungen wegen Online-Glücksspiel werden inzwischen systematisch ausgeweitet – und immer öfter wird auch der Vorwurf der Geldwäsche (§ 261 StGB) mit erhoben.
Worum geht’s bei Lottohelden – und warum ist das brandgefährlich?
Lottohelden.de ist eine Online-Plattform mit Sitz in Gibraltar. Sie wirbt aggressiv mit deutschen Lottojackpots – wirkt seriös und legal. Doch das ist Fassade: Lottohelden besitzt keine Lizenz nach deutschem Glücksspielrecht und steht nicht auf der offiziellen Whitelist der Glücksspielbehörde. Damit ist das Angebot nach deutscher Rechtslage illegal.
Wer dort spielt, macht sich – so zumindest die Argumentation der Ermittler – strafbar. Und das betrifft nicht nur Kriminelle, sondern ganz normale Menschen, die online Lotto spielen wollten.
Illegales Glücksspiel & Geldwäsche – Doppelter Druck
Die Ermittlungsbehörden greifen mittlerweile hart durch:
- § 285 StGB – Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel
- § 261 StGB – Geldwäsche
(wenn Einzahlungen, Auszahlungen oder Weiterleitungen von Spielgeldern als „kriminelle Erträge“ gewertet werden)
Es reicht also nicht mehr, dass Ihnen „nur“ illegales Glücksspiel vorgeworfen wird – immer häufiger landen auch unbescholtene Bürger im Fadenkreuz der Geldwäschefahnder. Das bedeutet: Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren sind plötzlich nicht mehr ausgeschlossen – auch wenn Sie sich keines Verbrechens bewusst sind.
Was Sie JETZT tun müssen – bevor es zu spät ist
Nichts sagen – nichts schreiben – nicht hingehen!
Die Vorladung mag harmlos formuliert sein. Ist sie aber nicht. Sobald Sie als Beschuldigter geladen sind, laufen Ermittlungen gegen Sie – und jede unüberlegte Aussage kann Sie massiv belasten.
Holen Sie sich sofort anwaltliche Verteidigung.
Ihre ersten Schritte sollten sein:
- Aussage komplett verweigern.
Auch scheinbar „neutrale“ Fragen zur Zahlungsweise, Ihrem Konto oder genutzten Plattformen – sagen Sie nichts. - Fristen einhalten – aber nicht allein agieren.
Viele Schreiben setzen knappe Fristen. Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen – das ist Taktik. - Akteneinsicht nur über Verteidiger.
Ohne vollständige Akteneinsicht ist nicht erkennbar, was die Behörden wirklich gegen Sie haben. Viele Ermittlungen basieren auf massenhaft gesammelten Zahlungsdaten – nicht auf konkreten Beweisen. - Verteidigung vorbereiten, statt sich rechtfertigen.
Wer klug reagiert, kann eine Einstellung erreichen – bevor es zu einer Geldstrafe, einem Eintrag ins Führungszeugnis oder Kontopfändungen kommt.
Welche Strafen drohen? Die Wahrheit ist unangenehm.
- § 285 StGB: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 6 Monate
- § 261 StGB (Geldwäsche): Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre
Und das ist noch nicht alles: Die Staatsanwaltschaft kann zusätzlich ein Einziehungsverfahren (§§ 73 ff. StGB) anstrengen – das heißt:
Selbst Gewinne oder Einzahlungen, die längst ausgegeben sind, können vom Staat rückwirkend eingezogen werden. Es drohen Kontosperrungen, Pfändungen, Schufa-Einträge – ohne vorherige Verurteilung!
Wir wissen, was jetzt zu tun ist.
Unsere Kanzlei ist bundesweit auf Glücksspiel- und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert – und wir vertreten zahlreiche Mandanten, die ins Visier der Ermittler geraten sind.
Wir übernehmen für Sie:
- ✅ Sofortige Akteneinsicht
- ✅ Einschätzung zu Strafbarkeit und Risiko
- ✅ Aktive Verteidigung gegen Glücksspiel- & Geldwäschevorwürfe
- ✅ Kontaktaufnahme zur Staatsanwaltschaft
- ✅ Abwehr von Vermögensabschöpfung & Einziehungsbescheiden
In vielen Fällen erreichen wir eine Einstellung des Verfahrens – ohne öffentliche Verhandlung, ohne Eintrag, ohne Strafbefehl.
Fazit: Sie stehen im Visier – jetzt kommt es auf Ihre Reaktion an
Es geht nicht nur um ein paar Lottoscheine. Es geht um strafrechtliche Ermittlungen – mit teils existenzgefährdenden Folgen.
Wer jetzt zögert, riskiert Geldstrafen, Einziehungsbescheide und massive Einträge. Wer jetzt handelt, hat echte Chancen auf Verfahrenseinstellung und Schutz vor weiterer Strafverfolgung.
Nur wer sich wehrt, kann sein Recht geltend machen und den vorliegenden Rechtsverlust verhindern. Wahren Sie Ihre Rechte.
Derzeit übernehmen alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland die Kosten .
Klamert & Partner Rechtsanwälte München vertreten deutschlandweit in über 15.000 Verfahren betroffene Verbraucher und gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland in Verbraucherthemen.
Rechtsanwalt Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.