In den vergangenen Wochen erreichen mich als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht zunehmend Anfragen von ADAC-Kreditkarteninhabern, deren Kreditkartenkonten bei der Solaris SE von unbekannten Dritten zu betrügerischen Zwecken missbraucht worden sind.
Der Hintergrund: Nach dem Wechsel der Kreditkartenverwaltung von der Landesbank Berlin (LBB) zur Solaris SE scheint es offenbar zu Sicherheitslücken im (Daten-)System gekommen zu sein. Laut Medienberichten soll auch bereits die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) angekündigt haben, die Vorgänge aufsichtsrechtlich überprüfen zu wollen.
Typische Betrugsszenarien, von denen Betroffene berichten:
- Phishing-Angriffe: Kunden erhalten Fake-E-Mails und werden zur Preisgabe ihrer Kreditkartendaten verleitet.
- Kartenbestellungen auf fremden Namen: Auf den Namen der Kunden werden ohne deren Wissen neue Kreditkarten beantragt und noch vor Erhalt der Karten Online-Zahlungen mit diesen vorgenommen.
- Unberechtigte Online-Transaktionen: Zahlungen werden über das Konto der Kunden abgewickelt, ohne dass diese zuvor ihre Daten herausgegeben oder eine Transaktion veranlasst haben.
Auffällig ist, dass in allen mir bekannten Fällen insbesondere Abbuchungen größerer Geldbeträge (meist sogar doppelt) zugunsten des Schweizer Edelmetall-Onlinehändlers Goldavenue SA in Genf erfolgten. Aufgrund des ähnlichen Zahlungsverhaltens spricht vieles dafür, dass es sich in den betreffenden Fällen vermutlich um dieselben Betrüger handelt und ein gewisser Zusammenhang zwischen den Fällen besteht.
Wer haftet für den Schaden?
Grundsätzlich trifft die Bank bzw. der Kreditkartenanbieter die Pflicht, für die Sicherheit der Kartenzahlungssysteme zu sorgen (§ 675w BGB). Sofern Kunden kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann – etwa das fahrlässige Weitergeben von Zugangsdaten –, haftet die Bank und ist verpflichtet, unautorisierte Zahlungen zu erstatten.
In vielen Fällen haben die betroffenen Kunden nachweislich keine grobe Fahrlässigkeit begangen. Umso wichtiger ist es, jetzt konsequent Ihre Ansprüche gegenüber der Solaris SE durchzusetzen.
Was Sie tun sollten, wenn Ihre ADAC-Kreditkarte betroffen ist:
- Sofortige Kartensperrung bei der Solaris SE bzw. beim ADAC-Kartenservice veranlassen.
- Unberechtigte Buchungen (schriftlich) bei der Solaris SE reklamieren.
- Strafanzeige bei der örtlichen Polizei gegen Unbekannt wegen Zahlungsbetrugs stellen.
- Fachanwaltliche Unterstützung einholen, um Ihre Ansprüche professionell durchzusetzen.
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Ich helfe Ihnen gern, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Als erfahrene Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihr Recht gegenüber der Solaris SE/ADAC durchzusetzen und Ihr verloren gegangenes Geld zurückzufordern. Ich übernehme die gesamte Kommunikation mit der Bank, prüfe mögliche Haftungsfragen und setze Ihre Forderungen notfalls auch gerichtlich durch.
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Weitere Informationen und direkte Kontaktmöglichkeit finden Sie hier:
RA`in Madeleine von Rüden
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht