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    Gründer Aktuell
    Home » Kohler-Partner – Achtung laut BaFin!
    Rechtsformen

    Kohler-Partner – Achtung laut BaFin!

    adminBy adminJuni 2, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Erneut ist mit dem Portal kohler-partner.com ein weiterer Anbieter von Festgeldern und Tagesgeldern in den Blickwinkel der Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), geraten.

    Auf seiner Webseite wirbt Kohler-Partner damit, dass man einen mit ihrer Expertise bei allen finanziellen Angelegenheiten begleitet, ob man seine Finanzen optimieren, maßgeschneiderte Finanzstrategien entwickeln oder fundierte Entscheidungen treffen möchte.

    Von Kohler-Partner werden Anlegern u.a. Tagesgeldanlagen und Festgeldanlagen angeboten.

    Auch wenn dies für Investoren attraktiv erscheinen mag, ist Vorsicht geboten.

    Aber zu Kohler-Partner Warnung der BaFin

    Die BaFin hat zu Anlagen bei Kohler-Partner eine Warnung veröffentlicht, da ohne ihre Genehmigung Festgeld- und Tagesgeldverträge sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen offeriert werden.

    Dabei würden die Betreiber der Homepage gemäß BaFin unter den Namen

    • Kohler-Partner,
    • Kohler Partner,
    • Kohler Partners sowie
    • MA BV Kohler Partner auftreten.

    Angebote in Tagesgeldern oder Festgeldern können ein Bank- bzw. Einlagengeschäftes im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG darstellen, wenn eine unbedingte Rückzahlung des angenommenen Kapitals versprochen wird. Dies ist der Fall, wenn das Konto bei einer Bank, auf das das der Anlagebetrag überwiesen wird, nicht auf den Anleger lautet, sondern es sich um ein Konto des Anbieters der Festgeldanlage oder eine mit ihm verbundene Gesellschaft oder Person handelt.

    Auch wenn eine Anlageberatung und Vermögensverwaltung angeboten werden, kann dies als Wertpapierdienstleistungen nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 bzw. Nr. 9 nach dem Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) eine Erlaubnis der BaFin erfordern.

    Kohler-Partner verfügt aber über keine Lizenz der BaFin.

    Sonstige Bedenken gegen Kohler Partner

    Obwohl auf der Webseite mit einer langen erfolgreichen Geschichte und einer Gründung im Jahr 1985 geworben wird, wurde die Domain der Homepage nach unseren Recherchen erst vor gut acht Monaten registriert. Dabei kam auch, wie bei unseriösen Plattformen häufig zu beobachten ist, ein Anonymisierungsdienst zum Einsatz, um die Identität der Betreiber zu verbergen.

    Soweit ein Firmensitz in den Niederlanden angegeben wird, hat Kohler-Partner, soweit ersichtlich, auch keine Erlaubnis der niederländischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der AFM, zum Erbringen von Finanzdienstleistungen.

    Optionen für Anleger von Kohler-Partner

    Sofern Sie bei Kohler Gelder, insbesondere für ein Tagesgeld oder ein Festgeld angelegt haben, ist es ratsam, bei Problemen zeitnah handeln und anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen

    Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger und sorgt nach einer detaillierten Prüfung von rechtlichen Möglichkeiten für eine effektive Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, etwa wegen unerlaubter Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen oder betrügerischer Schädigung. Anleger von Kohler-Partner können sich mit ihren Fragen gerne an unsere Kanzlei wenden.

    Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, München vertritt viele Anleger, die für ein Tagesgeld- oder für eine Festgeldanlage den Anlagebetrag auf ein Konto eines bekannten Kreditinstituts in der irrigen Annahme überwiesen haben, dass bei dieser Bank für Sie ein Tagesgeld oder Festgeld geführt wird, was tatsächlich nicht der Fall war.

    Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

    Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Fällen des Anlagebetruges, wie etwa bei unseriösen oder gar betrügerischen Angeboten von Festgeldern oder Tagesgeldern.

    Stand: 02.06.25



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