Betroffene des Facebook-Datenlecks können sich ab sofort der vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereichten Sammelklage (Musterfeststellungsklage) gegen Meta anschließen. Seit dem 5. Mai 2025 ist das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet, wie der vzbv und das Bundesamt für Justiz mitteilten. Die Klage hilft Millionen Facebook-Nutzern in Deutschland, ihre Ansprüche auf Schadenersatz einfach und rechtssicher geltend zu machen. Die Musterfeststellungsklage wurde am 9. Dezember 2024 beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg gegen Meta Platforms Ireland Ltd. eingereicht. Vertreten wird der vzbv im Verfahren durch Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in einer spezialisierten Litigation-Gesellschaft.
Der Eintrag ins Klageregister und die Teilnahme an der Sammelklage sind für betroffene Verbraucher kostenlos. Eine Anmeldung ist bis spätestens drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung möglich. Ein Klage-Check auf der Website des vzbv zeigt, ob ein Fall zur Klage passt und wie die Teilnahme funktioniert. Anschließend erhalten Verbraucher Hinweise für den Eintrag ins Klageregister. Hier geht es direkt zur Anmeldung beim Bundesamt für Justiz.
BGH erleichtert Klage: Schadenersatz bei Kontrollverlust über Daten
Im Jahr 2021 wurde ein massives Datenleck bei Facebook bekannt – betroffen sind rund sechs Millionen Nutzer in Deutschland. Dabei wurden persönliche Daten wie Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie teilweise auch Geburtsdatum, Wohnort und Beziehungsstatus öffentlich. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte am 18. November 2024 in einem Facebook-Verfahren (Az. VI ZR 10/24) klar: Schon der bloße Kontrollverlust über persönliche Daten rechtfertigt einen Schadenersatzanspruch – mindestens 100 Euro pro Fall.
„Mit dem BGH-Urteil im Rücken setzt sich der vzbv dafür ein, dass Betroffene des Facebook-Datenlecks finanziell entschädigt werden“, sagte Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im vzbv. „Betroffene können sich ab sofort der Sammeklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands anschließen.“
Je nach Fall: vzbv will Beträge von bis zu 600 Euro feststellen lassen
Nach Auffassung des vzbv muss Meta in bestimmten Fällen deutlich mehr als 100 Euro Schadenersatz zahlen – etwa dann, wenn neben Facebook-ID, Name und Telefonnummer auch Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Beziehungsstatus einer betroffenen Person öffentlich geworden sind. In einem solchen Fall hält der vzbv eine Entschädigung von 600 Euro für angemessen.
Risiken für Betroffene: Diese Folgen drohen durch das Datenleck
- Die gestohlenen Daten können von Kriminellen auf vielfältige Weise missbraucht werden. Die möglichen Folgen im Überblick:
- Phishing und Spam-Angriffe:
Offengelegte Daten können genutzt werden, um gezielte Phishing-E-Mails oder SMS-Nachrichten zu verschicken. - Identitätsdiebstahl:
Mit den veröffentlichten Informationen können Angreifer Identitäten stehlen, etwa um Waren auf Rechnung zu bestellen oder Straftaten unter falschem Namen zu begehen. - Erhöhtes Risiko für zukünftige Angriffe:
Die Daten können mit anderen Lecks kombiniert und für gezielte Betrugsversuche genutzt werden. Cyberkriminelle horten Informationen über Jahre und verknüpfen sie, um an weitere sensible Daten zu gelangen.
Eintrag ins Klageregister schützt vor Verjährung
Die Teilnahme an der Sammelklage erfolgt durch Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Dieser Eintrag schützt automatisch vor einer Verjährung der Ansprüche – unabhängig davon, wie lange das Verfahren dauert. Die Anmeldung ist kostenlos und ohne Risiko.
Die Musterfeststellungsklage ist aus Sicht des vzbv ein wirksames Mittel, um Verbraucherrechte gebündelt gegenüber einem internationalen Konzern wie Meta durchzusetzen. Die rechtliche Durchsetzung übernimmt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in einer spezialisierten Litigation-Gesellschaft.
Der Klage-Check des vzbv zeigt Verbrauchern, ob ihr Fall zur Klage passt und wie sie teilnehmen können. Hier geht es direkt zur Anmeldung beim Bundesamt für Justiz.
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucher- und Verwaltungsrecht. Mit der Expertise von 19 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim in allen wichtigen Rechtsgebieten zur Seite. Schwerpunkte sind unter anderem das Bank- und Kapitalmarktrecht, der Dieselskandal sowie das Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht.
Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG – und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre marktprägende Kompetenz im Management von Massenverfahren hervorgehoben.