Trading mit Aktien und anderen Kapitalanlagen im Internet ist oft durch manipulative, unseriöse Plattformen und betrügerische Broker charakterisiert, die hohe Renditen versprechen und Opfer durch den Aufbau von Vertrauen und Ausnutzung ihrer Schwächen betrügen. Bei Anzeichen von Online-Anlagebetrug, wie ausbleibender Auszahlung oder der Forderung nach mehr Geld, ist es ratsam, einen auf Kapitalanlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.
Darüber hinaus zeigt das Scheitern großer Krypto-Unternehmen tiefe Schwachstellen im Krypto-Sektor auf, einschließlich mangelnder Regulierung und irreführender Geschäftspraktiken. Die Verbraucherzentrale warnt vor hohen Risiken bei Kryptowährungsinvestments.
Betrüger locken oft mittels gefälschter Plattformen, die über Social Media, Messenger-Dienste und Werbeanzeigen bei YouTube und Facebook beworben werden. Sie verlangen von den Opfern zunehmende Einzahlungen mit dem Versprechen auf schnelle und hohe Gewinne. Die Betrugsfälle enden in der Regel damit, dass die Plattform verschwindet oder die Betrüger unter dem Vorwand, bei der Gewinnauszahlung zu helfen, Zugriff auf Computer und Smartphone erlangen und die Bankkonten der Opfer leer räumen.
Aktuell ist eine Betrugsmasche im Bereich des Krypto-Tradings sehr verbreitet, bei der Anleger durch vermeintliche Finanzberater über Social Media oder Messenger Dienste auf gefälschte Trading-Plattformen gelockt werden. Die Betrüger verwenden auch Werbeanzeigen auf Plattformen wie YouTube und Facebook, um Opfer anzuziehen. Den Interessenten wird zunächst empfohlen, kleine Beträge, oft 250€, zu investieren, um dann immer größere Einzahlungen zu tätigen, mit der Versprechung auf schnelle und hohe Gewinne.
Die Betrugsszenarien enden meist damit, dass nach mehreren Einzahlungen die Plattform verschwindet und das investierte Geld verloren geht, oder die Betrüger erlangen über den Vorwand, bei der Auszahlung eines vermeintlichen Gewinns zu helfen, Zugriff auf Bankdaten der Opfer und räumen deren Konten leer.
RA Siegfried Reulein aus der KSR Rechtsanwaltskanzlei in Nürnberg bestätigt diese Erkenntnisse durch Gespräche mit betroffenen Kunden.
Betrüger nutzen das Interesse von Anlegern an Börsengängen bekannter Unternehmen aus, um mit Angeboten zu angeblichen vorbörslichen Aktien abzuzocken. Dabei erhalten Anleger unaufgeforderte Anrufe (Cold Calling), in denen ihnen Aktien zu einem bevorstehenden Börsengang angeboten werden, die jedoch in der Realität oft nicht existieren oder nicht verkauft werden dürfen.
Solche Praktiken sind nicht nur unseriös, sondern auch illegal.
Die BaFin weist darauf hin, dass für den Verkauf von Aktien, inklusive vorbörslicher Aktien, eine Erlaubnis erforderlich ist. Anleger sollten daher unaufgeforderte Angebote ablehnen und die Erlaubnis des Anbieters über die Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, um nicht Opfer von Betrug zu werden.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot seriös ist ?
Für Verbraucher ist es oft eine Herausforderung, die Seriosität eines Angebots zu erkennen, da betrügerische Firmen professionell wirkende Internetseiten und manipulierte positive Rückmeldungen nutzen, um seriös zu erscheinen. Sie missbrauchen dabei häufig Daten anderer Unternehmen und platzieren über kostenlose Dienste und Online-Presseportale gefälschte Erfolgsgeschichten. Verbraucher sollten deshalb stets eine kritische Prüfung verschiedener Quellen vornehmen.
IPO („Initial Public Offering“)
Ein IPO („Initial Public Offering“) beschreibt den erstmaligen öffentlichen Verkauf von Aktien eines Unternehmens an der Börse. Diese Neuemission kann sowohl im geregelten Markt als auch in weniger regulierten Segmenten wie dem Freiverkehr stattfinden. Ein Börsengang erfordert die Erstellung eines Wertpapierprospekts, der von der BaFin geprüft und gebilligt wird. Dieser Prospekt, der wichtige Unternehmensinformationen enthält, muss vor Beginn des öffentlichen Angebots veröffentlicht werden, damit sich potenzielle Anleger informieren können. Um an einem IPO teilnehmen zu können, benötigen Interessenten ein Wertpapierdepot und sollten sich gründlich über das Unternehmen und die Marktlage informieren.
Während der Zeichnungsfrist können Kaufaufträge abgegeben werden, wobei die Aktien nach dieser Frist in der Regel an der Börse frei handelbar sind. Anleger sollten jedoch vor dem Investieren in Wertpapiere grundlegende Fragen wie die Auswahl der Wertpapiere, die Depotwahl und Informationsquellen sorgfältig prüfen.
Online Banking Betrug, Schadensersatz für Betroffene
Eine neue Welle von Internet-Banking-Betrügereien überschwemmt Deutschland, die Online-Banking nutzen.
Cyberkriminelle nutzen die Beliebtheit des mobilen Bankings aus, um Passwörter zu stehlen und Nutzer um ihre Finanzen zu bringen. Diese Betrugsfälle werden voraussichtlich zunehmen. Opfer, denen Geld gestohlen wurde, stehen oft vor der Herausforderung, dass die Täter sich im Ausland befinden, was die Rückholung des Geldes erschwert. Banken verweisen in solchen Fällen häufig auf vermeintliche Pflichtverletzungen der Kunden.
Bei einem Diebstahl von Geld vom Konto ist allerdings schnelles Handeln essentiell, um weitere Verluste zu verhindern.
Dies umfasst:
– die sofortige Kontaktaufnahme mit der Bank zur Information über den Vorfall und die Aufforderung, die betroffenen Beträge zu prüfen und zurückzubuchen
– eine Anzeige bei der Polizei
– Oftmals liegt die Verantwortung für den Schutz vor unberechtigten Transaktionen bei der Bank, die für die Überprüfung von Transaktionen auf Auffälligkeiten und die Prävention ungewöhnlicher Zahlungsabfolgen zuständig ist.
Bei Verletzung dieser Sorgfaltspflichten kann die Bank haftbar gemacht werden.
Die Kanzlei KSR bietet rechtliche Beratung für betroffene Kapitalanleger und Investoren als auch für Anlagebetrugsopfer an, um ihre finanziellen Verluste zu minimieren und Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken.
Wir beraten und vertreten seit mehr als 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.
KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Main Donau Park
Gutenstetter Str. 2
3. Stock
90449 Nürnberg
Bürozeiten:
Mo. – Do.: 08:30 – 17:30 Uhr
Fr.: 08:00 – 16:30 Uhr
Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de