Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    Stoxx 600, FTSE 100, Sabadell, BBVA

    September 12, 2025

    Marktbericht: DAX hinkt Wall Street weiter hinterher

    September 12, 2025

    OKR Circle – Solopreneure sollen auf diese neue Mastermind-Form setzen

    September 12, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » Kann ich als Unternehmer jegliche Haftung für Sachmängel ausschließen?
    Rechtsformen

    Kann ich als Unternehmer jegliche Haftung für Sachmängel ausschließen?

    adminBy adminApril 20, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Kann ich als Unternehmer jegliche Haftung für Sachmängel ausschließen?

    Von RA und Notar Krau

    Die Frage, ob Sie als Unternehmer jegliche Haftung für Sachmängel ausschließen können, ist nicht pauschal mit Ja oder Nein zu beantworten.

    Es kommt auf verschiedene Faktoren an, insbesondere auf die Art des Vertrages und die Vertragspartei.

    Grundsätzlich gilt:

    Ein vollständiger Haftungsausschluss für Sachmängel ist in vielen Fällen nicht möglich oder zumindest rechtlich problematisch.

    1. Unterschiedliche Vertragstypen

    Zunächst ist zu unterscheiden, um welche Art von Vertrag es sich handelt.

    Die Regelungen zum Sachmängelrecht finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und sind je nach Vertragstyp unterschiedlich ausgestaltet:

    • Kaufvertrag (§ 433 BGB): Hierbei handelt es sich um den klassischen Vertragstyp, bei dem eine Sache gegen Geld übereignet wird. Das Sachmängelrecht ist hier besonders stark ausgeprägt.
    • Werkvertrag (§ 631 BGB): Hier schuldet der Unternehmer die Herstellung eines Werkes, z.B. der Bau eines Hauses. Auch hier gibt es ein Sachmängelrecht, das aber in einigen Punkten vom Kaufrecht abweicht.
    • Mietvertrag (§ 535 BGB): Bei einem Mietvertrag wird die Sache nicht übereignet, sondern nur zum Gebrauch überlassen. Auch hier gibt es ein Sachmängelrecht, das aber weniger weitreichend ist als beim Kaufvertrag.
    • Dienstvertrag (§ 611 BGB): Hier schuldet der Unternehmer eine Dienstleistung, z.B. eine Beratung oder eine Reparatur. Ein Sachmängelrecht im eigentlichen Sinne gibt es hier nicht, aber es können sich ähnliche Haftungsansprüche ergeben.

    2. Unterschiedliche Vertragspartner

    Weiterhin ist zu unterscheiden, wer Ihr Vertragspartner ist:

    • Verbraucher (§ 13 BGB): Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.  
    • Unternehmer (§ 14 BGB): Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.  

    3. Haftungsausschluss im B2B-Geschäft

    Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern (B2B) ist ein Haftungsausschluss für Sachmängel grundsätzlich möglich.

    Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen:

    • Individualvereinbarungen: Die Parteien können im Vertrag die Haftung für Sachmängel ausschließen oder beschränken. Allerdings sind solche Klauseln im Einzelfall auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. So dürfen sie beispielsweise nicht unangemessen benachteiligend sein (§ 307 BGB).
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Verwendet ein Unternehmer AGB, sind die Anforderungen an einen Haftungsausschluss noch strenger. So müssen die Klauseln klar und verständlich formuliert sein und dürfen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen (§ 305 ff. BGB).
    • Arglistiges Verschweigen von Mängeln: Ein Haftungsausschluss ist unwirksam, wenn der Unternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB).
    • Beschaffensheitsgarantie: Hat der Unternehmer eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen, kann er sich nicht auf einen Haftungsausschluss berufen.

    4. Haftungsausschluss im B2C-Geschäft

    Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (B2C) ist ein vollständiger Haftungsausschluss für Sachmängel in der Regel nicht möglich.

    Das Gesetz sieht hier einen besonderen Schutz für Verbraucher vor.

    • Gewährleistungsrechte: Verbraucher haben gesetzliche Gewährleistungsrechte, die der Unternehmer nicht ausschließen kann (§ 437 BGB). Der Verbraucher kann bei einem Sachmangel Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung), Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz verlangen.
    • AGB-Kontrolle: Verwendet der Unternehmer AGB gegenüber Verbrauchern, unterliegen diese einer strengen Kontrolle. Klauseln, die die Rechte des Verbrauchers unangemessen einschränken, sind unwirksam (§ 307 BGB).

    5. Besondere Fälle

    In einigen besonderen Fällen kann ein Haftungsausschluss auch im B2C-Geschäft möglich sein:

    • Gebrauchtwaren: Bei Gebrauchtwaren kann die Haftung für Sachmängel auf ein Jahr verkürzt werden (§ 475 Abs. 2 BGB).
    • Versteigerungen: Bei Versteigerungen ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich möglich (§ 474 BGB).
    • Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung: In Ausnahmefällen kann ein Verkauf „unter Ausschluss der Sachmängelhaftung“ erfolgen, z.B. bei einem Bastlerfahrzeug. Der Käufer muss sich in diesem Fall aber ausdrücklich damit einverstanden erklären.

    Fazit:

    Ein vollständiger Haftungsausschluss für Sachmängel ist in vielen Fällen nicht möglich oder zumindest rechtlich problematisch.

    Insbesondere im B2C-Geschäft sind die Möglichkeiten des Unternehmers stark eingeschränkt.

    Im B2B-Geschäft ist ein Haftungsausschluss zwar grundsätzlich möglich, aber auch hier gibt es Grenzen.

    Es ist daher ratsam, sich bei der Gestaltung von Verträgen und AGB von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Klauseln wirksam sind.

    Zusätzliche Hinweise:

    Es ist wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Rechtsprechung zu beachten.

    Die vorstehenden Ausführungen stellen lediglich eine allgemeine Übersicht dar und können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

    Die Regelungen zum Sachmängelrecht können je nach Vertragstyp und Branche abweichen.

    Kann ich als Unternehmer jegliche Haftung für Sachmängel ausschließen?



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleTrump gegen Klimaforschung: „Das Vorgehen der US-Regierung erinnert an die Taliban“
    Next Article Wohnmobilindustrie: Das Ende des Wohnwagenbooms? -Zdfhute
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Markenrechtliche Abmahnung durch Louis Vuitton Malletier (Handtaschen- Fälschungen)

    Juli 15, 2025
    Rechtsformen

    FernUSG auch auf Unternehmer anwendbar

    Juli 15, 2025
    Rechtsformen

    So gelingt die rechtssichere Vereinsgründung – bundesweite anwaltliche Begleitung

    Juli 15, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202512 Views

    Sagt Maschmeyer Zu Merz: So Geht Wirbel

    April 2, 20259 Views

    Verteidigung: Die 8 wichtigsten Defense-Startups aus Deutschland

    März 19, 20258 Views
    Latest Reviews
    Finanzieren

    Stoxx 600, FTSE 100, Sabadell, BBVA

    adminSeptember 12, 2025
    Cashflow

    Das Neue Startup von Mymuesli-Grütder Hubertus bessau

    adminSeptember 12, 2025
    Cashflow

    „Hute ist mein labter tag als CEO“: N26-Grütner Valentin Stalf Imgespräch

    adminSeptember 12, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202512 Views

    Sagt Maschmeyer Zu Merz: So Geht Wirbel

    April 2, 20259 Views

    Verteidigung: Die 8 wichtigsten Defense-Startups aus Deutschland

    März 19, 20258 Views
    Unsere Auswahl

    Stoxx 600, FTSE 100, Sabadell, BBVA

    September 12, 2025

    Marktbericht: DAX hinkt Wall Street weiter hinterher

    September 12, 2025

    OKR Circle – Solopreneure sollen auf diese neue Mastermind-Form setzen

    September 12, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.