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    Home » Kabinett beschließt milliardenschweres Rentenpaket | tagesschau.de
    Kleinunternehmen

    Kabinett beschließt milliardenschweres Rentenpaket | tagesschau.de

    adminBy adminAugust 6, 2025Keine Kommentare5 Mins Read
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    Stand: 06.08.2025 12:40 Uhr

    Die Rente soll bis 2031 auf einem festen Niveau bleiben. Das Kabinett hat nun ein milliardenschweres Paket auf den Weg gebracht – Teil davon ist die Mütterrente. Auch andere Vorhaben wie die Finanzierung des Deutschlandtickets wurden angestoßen.

    Mitten in der Sommerpause hat sich die Bundesregierung auf mehrere Gesetzesvorhaben geeinigt. Darunter ist ein milliardenschweres Rentenpaket zur Absicherung des Rentenniveaus und zur Ausweitung der Mütterrente.

    Das Kabinett billigte einen entsprechenden Entwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas. Damit wird das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent des jeweils geltenden Durchschnittslohns gesichert.

    Der Rentenbeitragssatz wird laut Entwurf voraussichtlich 2027 etwas stärker steigen als gedacht: von heute 18,6 auf 18,8 Prozent des Bruttolohns. Nach geltendem Recht wäre übernächstes Jahr ein Anstieg auf 18,7 Prozent zu erwarten gewesen. 2026 bleibt der Satz voraussichtlich stabil.

    Dem Gesetzentwurf zufolge steigen die Rentenausgaben einschließlich der Krankenversicherung für Rentner von 394,4 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 476,3 Milliarden Euro im Jahr 2029. Die Kosten dafür sollen dem Entwurf zufolge mit Milliardenzahlungen aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen werden – sie sollen also nicht die Beitragssätze in die Höhe treiben. Die Finanzplanung von Finanzminister Lars Klingbeil für die Jahre bis 2029 weist allerdings hohe zweistellige Milliardenlücken auf.

    Rücklage der Rentenkasse soll steigen

    Enthalten ist im Gesetz jedoch eine weitere Klausel: Die Rücklage der Rentenkasse von 20 Prozent einer Monatsausgabe soll auf 30 Prozent angehoben werden, um mehr Puffer zu haben. „Durch die Anhebung der Mindestrücklage kann in einem Jahr einmalig ein höherer Beitragssatz erforderlich werden“, heißt es in der Kabinettsvorlage zu dem Rentengesetz. 

    Der Bund soll hingegen nicht für das Auffüllen der Rücklage zahlen: „Die daraus resultierenden unmittelbaren Auswirkungen auf die Leistungen des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung werden ausgeschlossen.“

    Zudem erhalten Eltern von vor 1992 geborenen Kindern ab 2027 drei statt bislang zweieinhalb Jahre Erziehungszeiten bei der Rente angerechnet. Dies soll spätestens 2028 umgesetzt sein, aber dann rückwirkend ab 2027 gezahlt werden. Die Erhöhung der Mütterrente bedeutet pro Kind rund 20 Euro mehr im Monat.

    Auf der Tagesordnung standen außerdem diverse weitere Themen.

    Ein Überblick über die weiteren Beschlüsse:

    Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen soll künftig an die Einhaltung von Tarifverträgen geknüpft werden. Die Regierung will damit die seit Jahrzehnten sinkende Bindung an Tariflöhne stärken. Eine weitreichende Ausnahme ist bis Ende 2032 für Aufträge der Bundeswehr vorgesehen. Arbeitgeber müssen dem Gesetzentwurf zufolge vertraglich zusichern, die einschlägigen Standards bei der Ausführung des Auftrags einzuhalten. Dabei müssen die Firmen nicht selbst tarifgebunden sein.

    Die Tariftreue soll sich neben dem Entgelt auch auf weitere Lohnbestandteile wie Zulagen oder Weihnachtsgeld beziehen. Das Gesetz gilt für Aufträge und Konzessionen des Bundes oder seiner Behörden ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50.000 Euro.

    Das Kabinett plant außerdem, intensiver gegen Schwarzarbeit vorzugehen. Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios sollen ins Visier genommen werden. Beschäftigte müssen laut den Plänen für mögliche Kontrollen immer ihren Personalausweis dabeihaben – ähnlich wie das bisher schon für die Baubranche und in der Gastronomie gilt.

    Änderungen soll es auch auch im Pflegebereich geben. Das Kabinett plant, dass Pflegerinnen und Pfleger mit der dafür notwendigen Qualifikation auch Leistungen erbringen dürfen, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind. Welche genau dies sein werden, soll in Zusammenarbeit mit den Pflegeverbänden noch konkretisiert werden. „Wir wollen Pflegekräfte halten, indem wir ihre Kompetenzen besser nutzen“, erklärte dazu Gesundheitsministerin Nina Warken.

    Zudem sollen Ausbildungen vereinheitlicht werden. Das Pflegefachassistenzgesetz sieht vor, dass die bislang 27 unterschiedlichen, landesrechtlich geregelten Ausbildungen zu Pflegeassistenzberufen entsprechend angeglichen werden.

    Zudem ist eine einheitliche Vergütung für die Pflegeassistenzausbildung vorgesehen. Bislang wird nur etwa die Hälfte aller Assistenzausbildungen in der Pflege vergütet. Die Ausbildungszeit soll künftig 18 Monate betragen. Zudem sollen Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten auch Aufgaben übernehmen können, die bislang von Pflegefachpersonen erledigt werden.

    Um die Finanzierung des Deutschlandtickets zu sichern, hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes beschlossen. Bisher geben Bund und Länder einen Zuschuss von jeweils 1,5 Milliarden Euro für das Ticket, um Einnahmeausfälle bei Verkehrsbetrieben auszugleichen. Denn die meisten üblichen Pendler-Abos waren zuvor deutlich teurer. Festgeschrieben ist die Finanzierung im Regionalisierungsgesetz aber nur noch für 2025.

    Die Gesetzesänderung zielt darauf, dass der Bund das Ticket auch im kommenden Jahr mit 1,5 Milliarden Euro unterstützt, die Länder sollen ebenfalls insgesamt 1,5 Milliarden geben. Ohne Fortschreibung der Finanzierung wäre der Fortbestand des Deutschlandtickets gefährdet, heißt es im Gesetzentwurf.

    Das Ticket gibt es seit Mai 2023. Es wird nach Branchenangaben von etwa 14 Millionen Menschen genutzt und ermöglicht bundesweit Fahrten im öffentlichen Regional- und Nahverkehr. Zu Jahresbeginn war der Preis um rund 18 Prozent von 49 Euro auf 58 Euro im Monat angehoben worden.

    Wirtschaftsministerin Katherina Reiche brachte einen Gesetzentwurf zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid (CO2) ein. Die Errichtung und der Betrieb von CO2-Speichern und Pipelines sollen als im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegend eingestuft und massiv beschleunigt werden. Die Regelung soll Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich erleichtern, ähnlich wie bei Erneuerbaren Energien.

    Das Vorhaben ist umstritten. Industrie und Teile der Gewerkschaften dringen auf verlässliche Rahmenbedingungen. Umwelt- und Klimaschützer befürchten dagegen eine Schwächung der Anstrengungen zur CO2-Vermeidung.

    Union und SPD greifen mit dem Vorhaben einen Gesetzentwurf auf, den die frühere Ampelkoalition nach ihrem Auseinanderbrechen nicht mehr verabschiedet hatte. Bisher ist die unterirdische CO2-Speicherung nur zu Forschungs- und Demonstrationszwecken erlaubt.



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