Auch im Juli 2025 mahnt die Kanzlei IPPC LAW (Rechtsanwalt Daniel Sebastian) Social-Media-Nutzer ab – wir unterstützen Sie kompetent!
1. Was steckt hinter den Abmahnschreiben der Kanzlei IPPC LAW?
Auch im Juli 2025 erreichen uns erneut zahlreiche urheberrechtliche Abmahnungen. Aktuell mahnt die Berliner Kanzlei IPPC LAW (Rechtsanwalt Daniel Sebastian) im Auftrag der B1 Recordings GmbH die unerlaubte Nutzung des Titels „Prada“ von cassö x RAYE x D-Block Europe ab – insbesondere im Zusammenhang mit Kurzvideos auf Social-Media-Plattformen wie Instagram.
Bereits in der jüngeren Zeit haben wir bereits häufiger hier auf Anwalt.de über die aktuelle Abmahnwelle der Kanzlei IPPC-LAW berichtet:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/juli-2025-weitere-abmahnungen-wegen-pedro-lied-tiktok-racoon-meme-durch-ippc-law-fuer-b1-recordings-gmbh-im-umlauf-242453.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/juli-2025-weitere-abmahnungen-wegen-pedro-lied-tiktok-racoon-meme-durch-ippc-law-fuer-b1-recordings-gmbh-im-umlauf-242453.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/juli-2025-abmahnung-ippc-law-wegen-lied-roses-imanbek-remix-von-saint-jhn-fuer-b1-recordings-gmbh-das-ist-zu-tun-248798.html
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Schritte im Falle einer solchen Abmahnung zu empfehlen sind.
Vor wenigen Tagen wurde unserer Kanzlei ein aktuelles IPPC Law Schreiben von einem Betroffenen zur Prüfung vorgelegt. Dem Betroffenen wurde zur Last gelegt, den Song „Prada“ – oder eine Remix-Version davon – ohne Rechte öffentlich zugänglich gemacht zu haben. In der Regel geht es dabei um die Einbindung des Songs in virale Instagram-Videos.
2. Was wirft Daniel Sebastian / IPPC Law in der Abmahnung konkret vor?
Die Rechteinhaberin B1 Recordings GmbH beansprucht die exklusiven Nutzungsrechte an der Tonaufnahme „Prada“. Die Abmahnung wirft den betroffenen Nutzern vor, das Lied ohne erforderliche Lizenz auf TikTok oder vergleichbaren Plattformen verwendet zu haben.
Dabei wird insbesondere betont, dass es sich um eine Nutzung im „kommerziellen Kontext“ gehandelt haben soll – also außerhalb der rein privaten Nutzung und über den Rahmen üblicher Plattformlizenzen hinaus. Dies soll zu einer rechtswidrigen öffentlichen Zugänglichmachung geführt haben.
3. Welche Ansprüche stellt IPPC LAW?
In dem uns vorliegenden Fall werden folgende Forderungen geltend gemacht:
- 2.500 € Schadensersatz für die B1 Recordings GmbH
- 1.366,90 € netto an Anwaltskosten (basierend auf einem Streitwert von 27.500 €)
- 229 € netto für den technischen Ermittlungsaufwand
In Summe ergibt sich eine Gesamtforderung von 4.363,42 €.
Zusätzlich wird verlangt, dass der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt – um sicherzustellen, dass der Track künftig nicht erneut verwendet wird.
Wichtig: Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls vorschnell! Lassen Sie diese unbedingt rechtlich prüfen.
4. Wie sollten Sie auf eine Abmahnung wegen „Prada“ reagieren?
Wenn Sie ebenfalls ein solches Schreiben erhalten haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
a) Fristen ernst nehmen
Lassen Sie die gesetzten Fristen nicht unbeachtet verstreichen – sonst drohen gerichtliche Schritte mit deutlich höheren Kosten.
b) Kein direkter Kontakt zu IPPC LAW
Nehmen Sie keinen eigenen Kontakt mit der Kanzlei auf und geben Sie keine Erklärungen ab. Beauftragen Sie stattdessen einen spezialisierten Anwalt.
c) Nichts unüberlegt unterschreiben oder zahlen
Unterzeichnen Sie keine Unterlassungserklärung und leisten Sie keine Zahlungen, ohne die rechtliche Lage durch uns prüfen zu lassen – es drohen unnötige finanzielle und rechtliche Risiken.
5. Abmahnung voraussichtlich nicht gänzlich unberechtigt? Dann an Einigung denken!
Selbst wenn der Vorwurf im Kern zutreffen sollte, lassen sich oft pragmatische und wirtschaftlich tragbare Lösungen finden. In vielen Fällen erreichen wir für unsere Mandanten eine deutliche Reduzierung der Forderungen.
6. Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung durch einen erfahrenen Anwalt
Sie möchten wissen, was in Ihrem Fall möglich ist?
Senden Sie uns die Abmahnung unverbindlich per E-Mail an info@drnewerla.de. Gerne erhalten Sie eine kostenfreie schriftliche Ersteinschätzung oder ein kostenloses telefonisches Erstgespräch – rufen Sie uns einfach an unter: 0471 / 483 99 88 0
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