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    Home » Jetzt Schadensersatz gegen Barclays prüfen
    Rechtsformen

    Jetzt Schadensersatz gegen Barclays prüfen

    adminBy adminMai 1, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Reichberg-Finanzskandal: Anleger verlieren hohe Summen – Kanzlei Eser gründet Interessengemeinschaft und prüft Schadensersatzansprüche gegen Barclays UK

    Stuttgart, den 30. April 2025 – Infolge eines groß angelegten Kapitalanlagebetrugs über die Website www.reichbergag.com betreut die Kanzlei Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, eine stetig wachsende Zahl geschädigter Mandanten. Die Täter gaben sich als „Reichberg Finanz & Handels AG“ aus, warben mit attraktiven Zinsen (bis zu 3,92 % p.a.) und bedienten sich zur Glaubwürdigkeitssteigerung des Barclays-Logos.

    Die Plattform suggerierte vermeintlich sichere Festgeldanlagen, hinter denen sich in Wahrheit ein professionell aufgebautes Betrugskonzept verbarg. Anleger wurden zu Überweisungen auf Konten mit britischer IBAN bei Barclays UK verleitet – teils mit Einzahlungen im sechsstelligen Bereich. Rückzahlungen blieben aus, ebenso jeglicher Zugang zu einem real existierenden Konto.

    Strafanzeigen gestellt – Barclays im Fokus

    Für zahlreiche Mandanten hat die Kanzlei Eser bereits Strafanzeigen wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Geldwäsche erstattet. Parallel dazu werden zivilrechtliche Schritte gegen die kontoführende Bank Barclays UK geprüft.

    „Das Konto, auf das die Gelder meiner Mandanten flossen, war tatsächlich bei Barclays geführt. Die Einzahlungen waren ungewöhnlich, die Verwendungszwecke eindeutig – von Tagesgeldverträgen bis hin zu Vertragsnummern mit Anlegernamen. Es stellen sich ernsthafte Fragen zur Einhaltung der geldwäscherechtlichen Prüfpflichten durch die Bank“, erläutert Rechtsanwalt Eser.

    BGH-Rechtsprechung eröffnet Weg zur Haftung bei Drittbetrug

    Bereits der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen (z. B. BGH XI ZR 66/13) deutlich gemacht: Auch Banken können bei unterlassener Überwachung auffälliger Transaktionen zivilrechtlich haften, wenn sie ihre organisatorischen Pflichten verletzen. Maßgeblich ist dabei unter anderem:

    • Das Ausbleiben von Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU),

    • die Entgegennahme hoher Einzahlungen aus dem Ausland,

    • sowie die fehlende Plausibilitätsprüfung der angeblichen Geschäftsgrundlage.

    Gründung einer Interessengemeinschaft für Betroffene

    Um Betroffenen rechtliche und organisatorische Orientierung zu bieten, hat Rechtsanwalt Eser die „Interessengemeinschaft Reichberg/Barclays-Opfer“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, Geschädigten eine Plattform für den Erfahrungsaustausch, die Bündelung zivilrechtlicher Schritte sowie die effektive Kommunikation mit Behörden und Medien zu bieten.

    Ziele der Interessengemeinschaft:

    • Bündelung zivilrechtlicher Klageverfahren gegen Barclays UK,

    • Aufarbeitung der Betrugsstruktur,

    • Kooperation mit Ermittlungsbehörden und Aufsichtsstellen (BaFin, FCA, FIU),

    • Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung und Warnung weiterer potenzieller Opfer.

    „Die Kontoführung durch ein internationales Großinstitut darf nicht zum Einfallstor für strukturierte Betrugsmodelle werden. Wer als Bank den Zahlungsverkehr abwickelt, übernimmt Mitverantwortung – insbesondere, wenn Warnsignale systematisch übersehen werden“, so Eser.

    Was Betroffene jetzt tun sollten:

    • Sämtliche Unterlagen, E-Mails und Zahlungsbelege sichern,

    • Strafanzeige erstatten,

    • Kontakt zur Interessengemeinschaft aufnehmen und rechtliche Schritte prüfen lassen.


    Kontakt zur Interessengemeinschaft und rechtlicher Erstberatung:Kanzlei Eser Law
    Rechtsanwalt Eser
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    Lange Straße 51 · 70174 Stuttgart
    Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
    E-Mail: info@eser-law.de
    Web: www.eser-law.de



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