In jüngster Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen von Mandanten, die aufgrund der Nutzung bekannter Musikstücke auf Plattformen wie TikTok oder Instagram rechtliche Post erhalten haben. Insbesondere Nutzungen von Liedern wie „Push Up“ von „Creeds“ oder „Kimnotyce“ von DJ Tommek geraten dabei zunehmend ins Visier von Rechteinhabern und spezialisierten Kanzleien.
Hintergrund dieser Entwicklung ist, dass viele Social-Media-Beiträge Musik enthalten, deren Verwendung ohne vorherige Zustimmung rechtlich unzulässig ist. Auch wenn Plattformen eigene Musikbibliotheken zur Verfügung stellen, bedeutet dies nicht automatisch, dass sämtliche Inhalte für jede Form der Nutzung freigegeben sind.
Bei geschäftlich oder professionell betriebenen Accounts – etwa von Unternehmen, Influencern oder Künstlern – gelten abweichende Vorgaben. Die unerlaubte Nutzung geschützter Musik kann dann schnell zu urheberrechtlichen Beanstandungen führen.
Wer mahnt ab und worum geht es konkret?
Eine der Kanzleien, die in diesem Zusammenhang regelmäßig aktiv wird, ist eine auf den Schutz geistigen Eigentums spezialisierte Berliner Rechtsanwaltsgesellschaft. Diese vertritt unterschiedliche Rechteinhaber, darunter Musikverlage, Produzenten oder Künstler. Abgemahnt werden Nutzer, die ohne entsprechende Lizenz Musikstücke in Videos, Reels oder ähnlichen Formaten verbreiten.
Gegenstand solcher Abmahnungen ist meist der Vorwurf, das betreffende Musikstück unberechtigt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Gerade, wenn bekannte Titel oder eingängige Remixe verwendet werden, ohne die dafür erforderlichen Nutzungsrechte einzuholen, sehen sich Betroffene häufig mit erheblichen Forderungen konfrontiert.
Typische Inhalte solcher Abmahnschreiben sind unter anderem:
Betroffene sollen eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Damit verpflichten sie sich verbindlich, das beanstandete Werk künftig nicht mehr ohne Genehmigung zu nutzen. Verstöße dagegen ziehen empfindliche Vertragsstrafen nach sich, die schnell mehrere Tausend Euro betragen können.
Darüber hinaus fordern die abmahnenden Kanzleien regelmäßig Ersatz für entstandene Lizenzschäden. Die geforderten Summen bewegen sich nicht selten im vier- bis fünfstelligen Bereich, teils werden hohe Streitwerte angesetzt, was die Kosten für die Abgemahnten zusätzlich erhöht.
Warum insbesondere Unternehmen und Content-Creator betroffen sind
Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass alle über TikTok oder Instagram bereitgestellten Musikinhalte uneingeschränkt verwendet werden dürfen. Tatsächlich unterscheiden die Plattformen zwischen privaten und geschäftlichen Nutzern.
Während Privatpersonen oft Zugriff auf ein umfangreiches Musikangebot haben, steht für gewerbliche Accounts – insbesondere auf Instagram – nur eine eingeschränkte Auswahl an lizenzierter Musik zur Verfügung, etwa aus der sogenannten Facebook Sound Collection. Wer mit einem Business-Account dennoch auf beliebte Songs oder virale Remixe zurückgreift, setzt sich dem Risiko einer kostenintensiven Abmahnung aus.
Wie sollte man im Falle einer Abmahnung reagieren?
Erfahrungsgemäß ist bei Erhalt eines solchen Schreibens dringend zur Ruhe und zu professioneller Beratung zu raten. Insbesondere die strafbewehrte Unterlassungserklärung darf keinesfalls ungeprüft unterzeichnet werden. Diese Verpflichtung wirkt dauerhaft und kann selbst Jahre später zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, etwa durch versehentliche Verstöße.
Es empfiehlt sich, die Abmahnung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Häufig lässt sich durch eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung das Risiko zukünftiger Vertragsstrafen erheblich reduzieren. Zudem kann geprüft werden, ob die Abmahnung inhaltlich und formal überhaupt berechtigt ist oder ob Verteidigungsansätze bestehen.
Vorbeugende Maßnahmen zur Risikominimierung
Um Abmahnungen von vornherein zu vermeiden, sollten insbesondere Unternehmen und professionelle Content-Creator folgende Punkte beachten:
Musik nur nutzen, wenn eindeutig geklärt ist, dass eine entsprechende Lizenz vorliegt. Dies gilt auch für Remixe, Covers.
Gegebenenfalls auf lizenzfreie Musik oder Werke unter Creative-Commons-Lizenzen ausweichen, wobei auch hier die jeweiligen Bedingungen genau zu prüfen sind.
Eigene Postings regelmäßig dahingehend überprüfen, ob darin Musik enthalten ist, für die keine ausreichenden Nutzungsrechte vorliegen. Im Zweifel sollte die Musik entfernt oder ersetzt werden.
Fazit
Die Nutzung von Musik auf Social Media birgt für geschäftlich handelnde Akteure erhebliche rechtliche Risiken. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass insbesondere populäre Hits und Neuinterpretationen bekannter Titel verstärkt Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen sind. Wer sich absichern möchte, sollte auf eine rechtskonforme Nutzung achten und im Fall einer Abmahnung professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.
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