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    Home » Intime Bilder ohne Zustimmung veröffentlicht? So schützen Sie Ihre Rechte effektiv
    Rechtsformen

    Intime Bilder ohne Zustimmung veröffentlicht? So schützen Sie Ihre Rechte effektiv

    adminBy adminJuni 12, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Die Verbreitung intimer Fotos ohne Einwilligung stellt einen gravierenden Eingriff in Ihre Privatsphäre dar – ein Verhalten, das in der digitalen Welt leider immer häufiger vorkommt. Ob aus Rache, Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit: Die Veröffentlichung persönlicher Aufnahmen verletzt nicht nur das Vertrauen, sondern kann auch massive psychische Belastungen nach sich ziehen. Die gute Nachricht: Betroffene sind rechtlich keineswegs schutzlos gestellt.

    Rechtlich unzulässig: Verbreitung ohne Ihre Zustimmung

    Ohne Ihre klare Zustimmung dürfen keine Bilder von Ihnen veröffentlicht oder geteilt werden – insbesondere nicht, wenn es sich um intime oder sexualisierte Inhalte handelt. Mehrere gesetzliche Vorschriften stellen sicher, dass Ihre Privatsphäre geschützt wird:

    • Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und 2 Grundgesetz)

    • Das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 Kunsturhebergesetz – KUG)

    • Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Wer dennoch gegen diese Regeln verstößt, muss mit zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Auch die Weitergabe in privaten Messenger-Gruppen ist keineswegs harmlos und kann rechtlich verfolgt werden.


    Welche Ansprüche haben Sie als Betroffene*r?

    Wenn Sie von der ungewollten Veröffentlichung betroffen sind, haben Sie verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung:

    1. Anspruch auf Unterlassung

    Sie können verlangen, dass die weitere Verbreitung der Aufnahmen unterlassen wird. Dies kann auch zügig per einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden – besonders dann, wenn Inhalte noch online abrufbar sind.

    2. Anspruch auf Löschung

    Neben dem Unterlassen können Sie verlangen, dass die betroffenen Inhalte vollständig entfernt werden – sowohl von der verantwortlichen Person als auch von Plattformen wie Instagram, TikTok, Facebook oder einschlägigen Webseiten.

    3. Auskunftsanspruch

    Oft wissen Betroffene gar nicht, wie weit die Verbreitung reicht. In diesem Fall greift der Anspruch auf Auskunft nach § 242 BGB und Art. 15 DSGVO. Die verantwortliche Person muss offenlegen, an wen und über welche Kanäle die Inhalte verbreitet wurden.

    4. Anspruch auf Schmerzensgeld

    Für den seelischen Schaden steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Gerichte erkennen die Veröffentlichung intimer Inhalte regelmäßig als besonders schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung an. Die Höhe variiert je nach Fall – maßgeblich sind dabei:

    • Inhalt und Sensibilität der Aufnahmen

    • Reichweite der Veröffentlichung

    • Grad der Erkennbarkeit

    • Persönliche Folgen (z. B. seelische Belastung, soziale Ausgrenzung)

    • Vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten der Täter*innen

    Orientierungswerte aus der Rechtsprechung:

    • 15.000 € bei Veröffentlichung auf sozialen Netzwerken

    • 20.000 € bei Upload auf pornografischen Seiten

    • 5.000–10.000 € bei Weitergabe in geschlossenen Gruppen wie WhatsApp


    Strafanzeige nicht ausgeschlossen – Auch strafrechtlich relevant

    Neben zivilrechtlichen Ansprüchen kann auch Strafrecht greifen. Relevante Straftatbestände sind z. B.:

    • § 201a StGB – Verbotene Bildaufnahmen und Verbreitung

    • § 185 StGB – Beleidigung

    • § 240 StGB – Nötigung, etwa bei Erpressung mit der Veröffentlichung

    • § 33 KUG – Unerlaubte Verbreitung von Bildnissen

    Betroffene können bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. Eine Kombination von zivilrechtlichem und strafrechtlichem Vorgehen ist in vielen Fällen sinnvoll.


    Ihr Handlungsleitfaden – Das sollten Sie jetzt tun

    1. Beweismaterial sichern: Screenshots, URLs, Nachrichtenverläufe, Zeug*innen.

    2. Plattformen kontaktieren: Inhalte melden – oft erfolgt eine schnelle Reaktion.

    3. Juristische Beratung einholen: Ein Anwalt kann Ihre Ansprüche fundiert und wirksam durchsetzen.

    4. Strafanzeige prüfen: Der strafrechtliche Weg kann zusätzlichen Druck auf die Täter*innen ausüben.


    Fazit: Sie haben Rechte – wir helfen Ihnen, sie durchzusetzen

    Die unberechtigte Veröffentlichung intimer Bilder verletzt nicht nur die Privatsphäre, sondern stellt einen klaren Rechtsverstoß dar. Sie sind dem Geschehen nicht hilflos ausgeliefert. Setzen Sie sich zur Wehr – entschlossen, rechtlich fundiert und mit kompetenter Unterstützung.

    Wir stehen Ihnen mit Einfühlungsvermögen und juristischem Know-how zur Seite. Kontaktieren Sie uns vertraulich – wir helfen Ihnen weiter.



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