Die Vorwürfe wiegen schwer: Mark Zuckerberg soll Instagram und Whatsapp nur oder vor allem deswegen erworben haben, weil Meta (bzw. seinerzeit Facebook) damit die eigene Marktstellung sichern wollte. Es spricht nur wenig dagegen, dass diese Einschätzung komplett aus der Luft gegriffen ist – und doch wird es darauf ankommen, ob es dem Gericht gelingt, dies stichhaltig nachzuweisen.
Denkbar sind mehrere Szenarien, die aber allesamt Auswirkungen auf den Meta-Konzern haben werden: Naheliegend wäre beispielsweise eine Kartellstrafe gegen Meta. Wie hoch diese allerdings ausfallen müsste, um Meta nachhaltig zu tangieren, ist Spekulation. Deutlich weitreichender wäre allerdings, wenn das Gericht entscheiden würde, dass eine Rückabwicklung oder ein Verkauf der Unternehmensteile erfolgen müsste oder der Erwerb rückabgewickelt werden müsste. Eine solche Rückabwicklung erscheint aber technisch wie wirtschaftlich wenig realistisch, würde auch das grundlegende Problem nicht lösen.
Denkbar wäre auch, dass das Gericht befindet, dass die Unternehmensteile getrennt behandelt werden müssen. Das wäre dann in rechtlicher Hinsicht ein entscheidender Schritt – denn dann geht es vor allem darum, den eigentlichen Schatz des Metakonzerns, die umfangreichen Nutzerdaten, nicht mehr übergreifend nutzen zu können. Die erlauben eine maximale Personalisierung bei der Ausspielung von Werbung und passenden Inhalten und sind ein entscheidender Bestandteil des Geschäftsmodells, das ja bekanntermaßen keine Refinanzierung durch die Nutzer:innen vorsieht. Diese Variante erscheint zum jetzigen Zeitpunkt zwar als die realistischste, sofern das Gericht einen Verstoß gegen kartellrechtliche Regelungen sieht. Wie realistisch sie wirklich ist, hängt allerdings vom Verlauf des Prozesses ab – und davon, ob die Politik hier offen oder verborgen Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens nimmt.
Etwas anders gelagerter Fall in der EU
Bislang sammelt Meta über die Plattformen hinweg Daten der Nutzer:innen und erstellt daraus präzise und erstaunlich detaillierte Nutzungsprofile. Spätestens wenn die Unternehmen nicht mehr zusammen betrachtet werden dürfen, wäre es rechtlich und technisch nicht mehr so einfach möglich, Daten übergreifend zu verwenden. Das würde eine geringere Granularität nach sich ziehen und dürfte insbesondere bei regionalen Zielgruppen zu einer Verschlechterung der Personalisierung führen.
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Dabei ist das Thema zumindest in Europa aber auch etwas anders gelagert, weil Nutzer:innen hier mehr Rechte durch die DSGVO und die daraus resultierenden Nutzungsbedingungen haben. Der EuGH entschied, dass Meta nicht einfach so im Rahmen der Dienstverknüpfung Daten aus den verschiedenen Quellen (Facebook, Instagram, WhatsApp, Dritten) zusammenführen und speichern darf. So werden Kund:innen für jeden Service einzeln explizit gefragt, wie viel Personalisierung sie wollen – und natürlich akzeptieren viele hier aus den unterschiedlichsten Gründen dennoch die weitreichende Personalisierung.
Eine Zerschlagung würde allerdings insbesondere außerhalb des EU-Raumes dazu beitragen, dass Nutzer:innen zumindest theoretisch gezielter entscheiden könnten, welche Dienste mit welchen Daten arbeiten. Wenig wahrscheinlich ist allerdings, dass eine Zerschlagung zu mehr Konkurrenz führen würde und damit mehr Rechte für die Verbraucher:innen im Hinblick auf unterschiedliche AGB und Privacy-Bedingungen bringt.
Im Hinblick auf die Werbeplattformen dürfte, wenn man ehrlich ist, das Rennen schon heute zugunsten der US-Digitalkonzerne weitgehend entschieden sein – nicht aber zwischen diesen untereinander. Eine Zerschlagung eines der zentralen Player im weltweiten Onlinewerbemarkt könnte für die Social-Werbung einiges verändern, aber auch vergleichbare Fälle für andere Werbenetzwerke schaffen.
Wie viel Einfluss hat Trump auf den Ausgang der Geschichte?
Wie viel Einfluss die Regierung und US-Präsident Donald Trump selbst auf einen solchen Prozess nehmen werden, ist unklar. Interessant ist aber, dass Mark Zuckerberg selbst, so berichtet Politico, einen Wohnsitz in Washington D.C. gerade einmal eine Viertelstunde Fahrzeit zum Weißen Haus erworben habe und offenbar davon ausgeht, in Zukunft viele politische Dinge regeln zu müssen. Der Prozess selbst findet vor dem „U.S. District Court“ in Washington D.C. statt.
Dabei ist es erstaunlich, dass es jetzt doch noch zu einem größeren Prozess gegen den Meta-Konzern kommt. Die Untersuchung stammt aus den Jahren der ersten Trump-Regierung und insbesondere in den letzten Jahren deutete wenig darauf hin, dass es noch zum Beschreiten des Klageweges kommen würde. Zuletzt hatte Mark Zuckerberg, ähnlich wie andere Größen der Digitalwirtschaft wie Eric Schmidt (Google) und Jeff Bezos (Amazon) die Nähe des US-Präsidenten gesucht, diesen auch finanziell durch Spenden unterstützt.
Unterm Strich ist alles andere als klar, wie dieser für die Digitalwirtschaft wichtige Prozess ausgehen wird. Offenkundig aber ist, dass der Ausgang nicht nur für die Meta-Plattformen Facebook, Instagram und Whatsapp, die in Deutschland und anderswo über hohe Marktanteile verfügen, einiges verändern wird. Denn viel steht auch für Digitalkonzerne wie Google und Amazon auf dem Spiel, die über die Jahre ebenfalls immer wieder in die Schranken des Kartellrechts verwiesen wurden.