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    Home » Insolvenz der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien
    Rechtsformen

    Insolvenz der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien

    adminBy adminMai 16, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Die Insolvenzverfahren der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG und ihrer Fonds im Oktober 2024 sowie die Liquidation weiterer Gesellschaften haben die Unternehmensgruppe in eine tiefe Krise gestürzt. 

    Am 28. März 2024 hat die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG in Wiesbaden Insolvenz angemeldet, da notwendige Finanzierungsgespräche mit Gesellschaftern und Finanzpartnern keine Lösung brachten. 

    Ausserdem wurden auch für weitere operative Tochtergesellschaften der d.i.i.-Gruppe Insolvenzanträge gestellt. Trotz der Insolvenz wird der Geschäftsbetrieb der betroffenen Gesellschaften fortgeführt, und alle von der Gruppe verwalteten Assets werden weiterhin betreut und bewirtschaftet.

    Anleger stehen vor dem Risiko eines erheblichen oder gar vollständigen Kapitalverlusts.

    • Betroffene von der Insolvenz der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien haben mehrere Möglichkeiten, aus einer Beteiligung an geschlossenen Fonds auszusteigen oder die Einzahlungen zurückzufordern. 
    • Eine ordentliche Kündigung ist oft komplex und finanziell nachteilig, da in der Regel weniger zurückgezahlt wird. Jedoch könnten Sonder- oder außerordentliche Kündigungsrechte bestehen, die individuell geprüft werden müssen. 
    • Der Verkauf der Beteiligung auf spezialisierten Handelsplattformen kann unsicher und langwierig sein. Eine erfolgreiche Option kann die Rückabwicklung der Beteiligung aufgrund von Schadensersatzansprüchen sein, insbesondere bei Beratungsfehlern oder falschen Prospektangaben.

    Geschlossene Fonds

    Geschlossene Fondsanlagen erfreuen sich seit vielen Jahren bei Banken und auch freien Anlagevermittlern und Anlageberatern großer Beliebtheit. 

    Dies ist nicht unbedingt der Kundenzufriedenheit, sondern dem Umstand geschuldet, dass mit dem Vertrieb dieser Anlageform Provisionen in beträchtlicher Höhe erwirtschaftet werden können.
    Anlegern wird diese Form der Geldanlage als sicher und risikolos dargestellt, obgleich es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, der naturgemäß das Risiko des Totalverlusts innewohnt. Selbst bereits vereinnahmte Ausschüttungen müssen Anleger im Zweifelsfall bei einer solchen Kommanditbeteiligung wieder erstatten, soweit diese Ausschüttungen keine Gewinne darstellen, sondern nur aus der Liquidität der Gesellschaft erbracht werden. In diesem Falle lebt die Kommanditistenhaftung wieder auf, welche bis zu einem Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung der Beteiligung fortbesteht.

    Werden Anleger über diese Verlust- und Haftungsrisiken oder andere sich aus der konkreten Beteiligung ergebenden Risiken nicht zutreffend aufgeklärt, so kommt eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Anlageberater oder Anlagevermittler bzw. die beratenden bzw. vermittelnden Banken in Betracht.

    Letztere können auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, soweit sie den Anlegern bei der Beratung nicht darauf aufmerksam gemacht haben in welcher Höhe Rückvergütungen aus dem Ausgabeaufschlag / Agio oder aus anderen offen ausgewiesenen Kostenbestandteilen erhalten.

    Nicht selten finden sich in den Verkaufsprospekten zu den einzelnen Fondsanlagen Fehler, so dass auch eine Inanspruchnahme von Treuhändern, Initiatoren oder anderen Prospektverantwortlichen in Betracht kommt.

    Die Rechtsanwaltskanzlei KSR vertritt bereits Mandanten gegen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien und bietet Ersteinschätzungen sowie anwaltliche Unterstützung an.

    Wir beraten und vertreten geschädigte Anleger von geschlossenen Fondsanlagen deutschlandweit gegen Anlageberater und Anlagevermittler, Banken sowie Prospektverantwortlichen.

    Wir beraten und vertreten seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

    KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Main Donau Park

    Gutenstetter Str. 2

    90449 Nürnberg

    Telefon: 0911/760 731 10

    E-Mail: info@ksr-law.de

    Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.

    Die Kanzlei KSR bietet spezialisierte Unterstützung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sowie des Kapitalanlage– und Kapitalmarktrechts an, um Beweise zu sichern, Strafanträge korrekt zu stellen und Ihre Schadensersatzansprüche im Adhäsionsverfahren durchzusetzen.



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