Seit dem 3. Juni 2025 befindet sich die SGB Vault AG in Konkurs, nachdem bereits die Swiss Gold Treuhand AG (SGT AG) insolvent wurde. Die SGB Vault AG hatte Anlegern der SGT AG als neuer Vertragspartner ähnliche Konditionen angeboten, um bestehende Verträge fortzuführen.
Die Swiss Gold Treuhand AG ermöglichte Anlegern den Abschluss von Kaufverträgen über Rohgold mit anschließender Lagervereinbarung. Dieses Rohgold sollte noch veredelt werden. Am 11. Juni 2024 wurde über die SGT AG der Konkurs eröffnet, wodurch Anlegern hohe Verluste bis hin zum Totalverlust drohen.
Die Vertragsangebote der SGB Vault AG weckten bei vielen Anlegern neue Hoffnung. Doch knapp ein Jahr später ist auch diese Gesellschaft insolvent. Bereits am 13. August 2024 ordnete die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) eine sofortige Intervention bei der SGB Vault AG an und setzte einen Untersuchungsbeauftragten ein. Es bestand der Verdacht, dass Vermögenswerte der SGT AG unrechtmäßig entzogen und Goldbestände von Kunden der SGT AG illegal in die Buchhaltung der SGB Vault AG verschoben wurden.
Mit dem Konkurs der SGB Vault AG wird die Gesellschaft aufgelöst. Im Rahmen des Konkursverfahrens wird geprüft, ob und in welchem Umfang Goldbestände vorhanden sind und welche Ansprüche Anlegern zustehen. „Betroffenen Anlegern kann unter Umständen ein Aussonderungsrecht zustehen. Falls dies nicht der Fall ist, wird das Gold Teil der Konkursmasse“, erklärt Rechtsanwalt Jan Wixforth, Kanzlei Wixforth & Kollegen.
Neben Ansprüchen im Konkursverfahren können Anleger auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Solche Ansprüche könnten beispielsweise gegenüber Anlageberatern oder -vermittlern bestehen, die nicht ausreichend über die Risiken, einschließlich des Totalverlustrisikos, aufgeklärt haben. Bereits am 19. Juli 2023 wies die Stiftung Warentest darauf hin, dass Rohgold aufgrund hoher Verarbeitungskosten als Geldanlage ungeeignet ist.
Anlageberater und -vermittler sind zudem verpflichtet, die Plausibilität von Kapitalanlagen zu prüfen. „Haben sie ihre Sorgfaltspflichten verletzt, können Anlegern Schadenersatzansprüche zustehen“, so Rechtsanwalt Wixforth.