Stand: 28. Mai 2025
MRSA im Krankenhaus – was tun? Sichern Sie sofort Ihren Entlassbericht, fordern Sie Abstrichbefunde an und lassen Sie alles von einem spezialisierten Patientenanwalt prüfen. Bei dauerhaften Folgen erreichen außergerichtliche Vergleiche – je nach Schaden – 30.000 bis 150.000 Euro; bei schweren Komplikationen sind Summen bis 500.000 Euro möglich.
Krankenhauskeim kurz erklärt: MRSA steht für Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus – ein Bakterium, das gegen viele gängige Antibiotika unempfindlich ist. Gelangt es über eine frische OP-Wunde in den Körper, drohen Blutvergiftung, Organversagen oder Amputationen.
Was ist ein Krankenhauskeim (MRSA)?
MRSA wird meist auf Intensivstationen oder in OP-Bereichen übertragen. Gelangt der Keim in eine Wunde, besiedelt er Gewebe, Katheter und Implantate. Da herkömmliche Antibiotika häufig wirkungslos bleiben, verschlechtert sich der Zustand rasch: Fieber, Wundheilungsstörungen, versagende Nieren oder Herzklappenentzündungen sind typische Folgen.
MRSA-Krankenhauskeim nach OP – wie kommt es zur Infektion?
Hauptquellen sind kontaminierte Hände des Personals, unzureichend desinfizierte Flächen oder Instrumente. Auch Beatmungsschläuche und Blasenkatheter bieten Eintrittspforten. Patienten mit geschwächtem Immunsystem oder langer Liegezeit sind besonders gefährdet.
Typische Klinikfehler: Hygienevorschriften missachtet
Das OP-Personal muss vor jedem Eingriff chirurgisch desinfizieren, sterile Handschuhe wechseln und Wunddrainagen luftdicht abschließen. Häufige Fehler: zu kurze Händedesinfektion, Handschuhwechsel vergessen, sterile Abdeckung verrutscht, Patient vor Abstrich nicht isoliert.
Derartige Versäumnisse verletzen den Hygiene-Facharztstandard und führen unmittelbar zum Keimübertritt.
Fachanwalt für Medizinrecht: So beweisen Sie den Behandlungsfehler
Ein Fachanwalt für Medizinrecht sichert Operations- und Pflegeberichte, Keimmonitoring-Protokolle, Laborbefunde und Antibiotikaschemen. Über die Gutachterkommission der Ärztekammer beantragt er ein kostenfreies Gutachten.
Ein sachverständiger Gutachter prüft, ob Desinfektionszeiten dokumentiert, Abstrichergebnisse rechtzeitig gemeldet und Isolationsmaßnahmen ergriffen wurden.
Welche Unterlagen braucht mein Patientenanwalt?
- Entlass- und OP-Bericht
- Pflegekurven (Temperatur, Wundkontrolle)
- Labordaten (CRP, Blutkultur)
- Abstrichprotokolle und Resistenznachweis
- Ihr Gedächtnisprotokoll zu Fieber, Verbandswechseln und Arztgesprächen
Kostenfreies Gutachten, Vergleich oder Klage – Wege zum Schmerzensgeld
Gutachten der Ärztekammer oder über den Medizinischen Dienst sind für Patienten kostenfrei. Fällt die Begutachtung eindeutig aus, erkennt die Haftpflichtversicherung die Verantwortung an und vergleicht sich außergerichtlich. Lehnt die Versicherung ab, reicht der Patientenanwalt Klage vor dem Landgericht ein. Gut dokumentierte Hygieneverstöße erhöhen die Chancen auf eine schnelle Einigung.
Wann beginnt die Verjährungsfrist – und was bedeutet Hemmung?
Die Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Patienten Kenntnis vom Arztfehler und den Folgen erhalten haben. Läuft ein Sachverständigengutachten oder ein Schlichtungsverfahren, ruht („hemmt“) die Frist – erst nach Abschluss läuft die verbleibende Restzeit weiter.
Ihr nächster Schritt: Patientenakte anfordern, Fristen wahren
Fordern Sie unverzüglich Ihre vollständige Krankenakte an – einschließlich Wund- und Keimabstrichbefunde. Fotografieren Sie die Wunde regelmäßig und bewahren Sie Quittungen über Medikamente, Fahrtkosten und Pflegehilfen auf.
Übergeben Sie alle Unterlagen Ihrem Fachanwalt für Medizinrecht, damit er Gutachten, Vergleichsverhandlungen oder Klage fristgerecht einleitet.
Lesen Sie auch unseren Rechtstipp „Behandlungsfehler – was tun? Erste Schritte nach Arztfehler“, um grundlegende Schritte bei Behandlungsfehlern zu verstehen.
Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Christoph Theodor Freihöfer
Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt
Autor: Christoph Theodor Freihöfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws Medizinrecht, Inhaber der Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt