Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    Warren Buffett setzt auf Bargeld: Droht ein Marktrückgang?

    November 14, 2025

    Blue Origin: Neun Minuten nach dem Start glückt der Jeff Bezos-Rakete erstmals die Rückkehr aus dem All

    November 13, 2025

    Schifffahrt: Wieder durch den Suezkanal? „In absehbarer Zeit nicht“

    November 13, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » Ihr Lohnzettel ist online – Rechte und Pflichten bei digitalen Abrechnungen
    Rechtsformen

    Ihr Lohnzettel ist online – Rechte und Pflichten bei digitalen Abrechnungen

    adminBy adminJuni 21, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


     „Ich will meine Abrechnung in Papierform!“ – So lautete die Forderung einer langjährigen Verkäuferin, nachdem ihr Arbeitgeber die Lohnabrechnungen nur noch digital im Mitarbeiterportal bereitstellte. Muss man sich das als Arbeitnehmer gefallen lassen?

    Im konkreten Fall (BAG, Urt. v. 28.1.2025 – 9 AZR 48/24) hatte eine Verkäuferin geklagt, weil sie ihre Entgeltabrechnungen weiterhin in Papierform erhalten wollte. Der Arbeitgeber hatte jedoch auf Grundlage einer Konzernbetriebsvereinbarung ab März 2022 die Abrechnungen nur noch digital in einem geschützten Online-Postfach zur Verfügung gestellt. Die Arbeitnehmer konnten sich dort über ein privates Endgerät mit Zugangsdaten einloggen. Wer das nicht konnte, durfte die Abrechnungen im Betrieb einsehen und ausdrucken.

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte klar: Ein Anspruch auf Entgeltabrechnungen in Papierform besteht nicht. Die Bereitstellung in einem passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach genügt den gesetzlichen Anforderungen nach § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO. Voraussetzung ist, dass das Postfach sicher ist und nur vom jeweiligen Arbeitnehmer eingesehen werden kann. Eine ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers ist nicht erforderlich.

    Nach § 108 GewO muss der Arbeitgeber eine Entgeltabrechnung in „Textform“ erteilen. Das bedeutet: Ein schriftliches Dokument ist nicht erforderlich, eine digitale Bereitstellung reicht aus, solange der Inhalt dauerhaft gespeichert und für den Arbeitnehmer zugänglich ist (§ 126b BGB). Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer selbst über die Informationen verfügen kann – eine sogenannte Holschuld.

    Weil es sich nicht um eine rechtserhebliche Erklärung, sondern nur um eine Wissensmitteilung handelt, ist auch kein Zugang im Sinne des § 130 BGB erforderlich. Der Arbeitgeber muss also nicht nachweisen, dass der Arbeitnehmer die Abrechnung tatsächlich zur Kenntnis genommen hat.

    Praxistipps: Die klagende Arbeitnehmerin hatte argumentiert, dass sie der Nutzung des digitalen Postfachs hätte zustimmen müssen. Dies sah das Gericht anders. Wichtig ist jedoch: Die Einführung eines solchen Systems ist mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Ob der zuständige Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt war, muss das Landesarbeitsgericht nun noch klären.

    Tipps für Arbeitnehmer:

    • Sie haben keinen Anspruch auf eine Lohnabrechnung in Papierform, solange eine sichere digitale Alternative besteht.

    • Sie müssen der digitalen Form nicht zustimmen, wenn eine Betriebsvereinbarung vorliegt.

    • Wer keinen Zugang zu einem privaten Endgerät hat, muss vom Arbeitgeber im Betrieb eine Möglichkeit zum Ausdruck erhalten.

    • Bei Unklarheiten zur Abrechnung können Sie trotzdem Einwände erheben – die Abrechnung hat keine abschließende rechtliche Wirkung.

    Fazit: Das BAG hat mit seinem Urteil (BAG, Urt. v. 28.1.2025 – 9 AZR 48/24) die Rechte der Arbeitgeber bei der Digitalisierung gestärkt – und zugleich für Rechtssicherheit gesorgt. Für Arbeitnehmer heißt das: Digitale Lohnabrechnungen sind zulässig, solange bestimmte Standards eingehalten werden. Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit der digitalen Bereitstellung hat, sollte prüfen, ob der Betriebsrat korrekt beteiligt wurde und sich bei Bedarf rechtlich beraten lassen.



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleMary Jane: 40.000 Roboter Joint & Mike Tyson Kiffft – Grossete Hanf Messen Europa
    Next Article Online-Banking Betrug, zahlreiche neue Fälle, Fachanwalt informiert über aktuelle Maschen
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Markenrechtliche Abmahnung durch Louis Vuitton Malletier (Handtaschen- Fälschungen)

    Juli 15, 2025
    Rechtsformen

    FernUSG auch auf Unternehmer anwendbar

    Juli 15, 2025
    Rechtsformen

    So gelingt die rechtssichere Vereinsgründung – bundesweite anwaltliche Begleitung

    Juli 15, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    🚨 Abfindung bei Bosch? Vorsicht vor versteckten Risiken – So sichern Sie Ihr Maximum!

    März 10, 202542 Views

    Instagram Gewinnspiele Guide – Tipps, Tricks, Stolperfallen

    April 24, 202539 Views

    Verteidigung: Die 8 wichtigsten Defense-Startups aus Deutschland

    März 19, 202527 Views
    Latest Reviews
    Finanzierung

    Zalando-Gründer teilt unbequeme Wahrheit für Top-Manager

    adminNovember 13, 2025
    Angel-Investoren

    Warm of Droneshield-Aktie Massiv von Druck steht

    adminNovember 13, 2025
    Angel-Investoren

    Telekom-Aktie steigt: Jahresprognose und Dividende angehoben

    adminNovember 13, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    🚨 Abfindung bei Bosch? Vorsicht vor versteckten Risiken – So sichern Sie Ihr Maximum!

    März 10, 202542 Views

    Instagram Gewinnspiele Guide – Tipps, Tricks, Stolperfallen

    April 24, 202539 Views

    Verteidigung: Die 8 wichtigsten Defense-Startups aus Deutschland

    März 19, 202527 Views
    Unsere Auswahl

    Warren Buffett setzt auf Bargeld: Droht ein Marktrückgang?

    November 14, 2025

    Blue Origin: Neun Minuten nach dem Start glückt der Jeff Bezos-Rakete erstmals die Rückkehr aus dem All

    November 13, 2025

    Schifffahrt: Wieder durch den Suezkanal? „In absehbarer Zeit nicht“

    November 13, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.