Viele Nutzer:innen fragen sich derzeit: Was steckt dahinter, wenn plötzlich Geld auf dem PayPal-Konto angezeigt wird – und kurze Zeit später die Bitte kommt, das Ganze über „Freunde & Familie“ zurückzuzahlen? Genau dieser Betrug ist zurzeit ein heißes Thema und man kann nicht oft genug vor dieser Masche warnen.
Worum geht es?
Unbekannte Personen überweisen zunächst eine kleine Summe (zum Beispiel 20 € oder 100 €) per PayPal unter der Option „Waren und Dienstleistungen“. Kurz darauf erhält man eine Nachricht mit der Bitte, das Geld über „Freunde & Familie“ zurückzuzahlen, weil es angeblich versehentlich verschickt wurde. Übersendet man den Betrag, wird die ursprüngliche Zahlung von PayPal zurückgebucht – mit Käuferschutz – während die „Freunde & Familie“-Zahlung weg ist. Ergebnis: Sie bleiben auf dem Verlust sitzen, der Betrüger hat das Geld doppelt.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Betroffene?
-
Nicht zurückzahlen über „Freunde & Familie“! Stattdessen: im PayPal-Account auf „Rückzahlung senden“ klicken. Damit wird das Geld direkt im Rahmen der ursprünglichen Transaktion zurückgeführt und kann nicht zurückgefordert werden .
-
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, am besten in Verbindung mit einer Strafanzeige wegen Betrugs. Die Behörden können prüfen, ob sich der Täter identifizieren lässt, besonders wenn Transaktionsdaten vorhanden sind.
-
Zivilrechtlich vorgehen: Wenn Sie über die beschriebenen Schritte trotzdem in eine finanzielle Schieflage geraten sind, können Sie – nach erfolgter Anzeige – zivilrechtlich gegen Paypal und/oder den Betrüger vorgehen und Schadenersatz oder Rückzahlung verlangen.
-
Kontaktieren Sie PayPal sofort, wenn Sie die Zahlung innerhalb der Käuferschutz-Option nicht korrekt erstattet haben. Oft lässt sich ein Schaden hier noch eingrenzen oder entschärfen.
Was kann unsere Kanzlei für Sie tun?
• Sofortige rechtliche Einschätzung: Wir prüfen kostenlos im Erstgespräch, ob Ihr Fall Anhaltspunkte für Betrug enthält.
• Strafanzeige und Kommunikation mit Behörden: Falls gewünscht, übernehmen wir die formale Anzeige und begleiten Sie vor Ort oder digital.
• Zivilverfahren: Wir bereiten ggf. Klage auf Rückzahlung oder Schadensersatz vor – inklusive Forderungsmanagement und gerichtlicher Vertretung.
• Unterstützung im Kontakt mit PayPal: Gern beraten wir Sie, wie PayPal effektiv eingebunden wird, um Ihren Schaden zu begrenzen.
Warum jetzt handeln?
Wer zögert, verpasst oft Fristen für Rückforderungen und vergrößert das Risiko, auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Setzen Sie sofort auf sichere Schritte wie die integrierte Rückzahl-Funktion und holen Sie sich frühzeitig juristische Hilfe – damit Qualität und Tempo bleiben, wenn es darauf ankommt.
Kostenloses Erstgespräch – unverbindlich und online buchbar!
Unsere telefonische Erstberatung ist für Sie komplett kostenfrei. Sie können den Termin bequem online vereinbaren – spontan oder zeitlich flexibel nach Ihrem Bedarf.
📞 Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir sind für Sie da. Besuchen Sie auch unsere Sonderseite zum Thema PayPal: https://anwalt-gegen-paypal.de/
👉 Kostenfreier Newsletter
Bleiben Sie informiert mit unseren aktuellen Rechtstipps – direkt in Ihr Mailpostfach: https://www.anwalt-leverkusen.de/newsletter.html