Was war passiert?
Ein Sturz bei einer Sportübung führte bei unserem Mandanten zu einer schwerwiegenden Schulterverletzung: Mehrere Sehnen der Rotatorenmanschette, darunter Supraspinatus-, Subscapularis- und die lange Bizepssehne, gerissen oder angerissen. Die Folge war eine dauerhafte Bewegungseinschränkung des Arms – ein klassischer Invaliditätsfall im Sinne der privaten Unfallversicherung.
HUK-Coburg zahlt nicht trotz Gutachten
Doch obwohl ein medizinisches Gutachten eine unfallbedingte Invalidität mit 30 % bestätigte, zahlte die HUK-Coburg Unfallversicherung nicht. Begründung: Der Zusammenhang zwischen Unfall und den bleibenden Funktionsbeeinträchtigungen sei angeblich nicht nachweisbar. Ein vom Versicherer beauftragter Zweitgutachter stellte diese Behauptung ohne vollständige Unterlagen und ohne Berücksichtigung der bereits vorliegenden ärztlichen Befunde auf – ein leider nicht untypisches Vorgehen in der Praxis privater Unfallversicherungen.
Klage vor dem Landgericht Meiningen
Ohne einen spezialisierten Rechtsanwalt für die private Unfallversicherung kam der Mandant nicht mehr weiter. Wir klagten daher vor dem Landgericht Meiningen. Das Gericht bestellte einen unabhängigen Sachverständigen, der die Sichtweise des Versicherers klar widerlegte: Die Schulterverletzungen waren ohne Zweifel auf das Unfallereignis zurückzuführen. Auch wenn frühere Vorschäden vorlagen, berechtigt dies die Versicherung nicht zur vollständigen Leistungsverweigerung.
Vorinvalidität, Mitwirkung oder beides?
Vor Gericht bestand Streit, ob bei der (zweifelsfrei vorliegenden) Vorinvalidität noch ein Mitwirkungsanteil für Krankheiten und Gebrechen in Abzug gebracht werden könne. Auf Nachfrage gab der Gutachter an, dass beide Sachverhalte nicht voneinander abzugrenzen wären. Hierzu argumentierte Rechtsanwalt Stephan Schneider, dass der Versicherer hinsichtlich des Mitwirkungsanteils beweisfällig bliebe. Das Gericht deutete an, hierin ebenfalls ein Beweisproblem zu erkennen. Die HUK-Coburg sah sich daraufhin gezwungen, eine Zahlung in Höhe von 13.000 € anzubieten – unser Mandant nahm das Vergleichsangebot an.
Fazit und Tipps für Versicherte
Private Unfallversicherer versuchen häufig, durch mit Tricksereien bei der Begutachtung die Zahlungen zu vermeiden. Besonders beleibt ist die Verneinung der Kausalität und Abzüge für Vorinvalidität und die Mitwirkung von angeblichen Krankheiten und Gebrechen. Die Verweigerung der Invaliditätsleistung aufgrund angeblich fehlender Kausalität gehört zu den Klassikern in der privaten Unfallversicherung bei Schulterverletzungen. Doch: Auch bei Vorschäden besteht Anspruch auf eine Invaliditätsleistung. Versicherte sollten sich von pauschalen Ablehnungen nicht einschüchtern lassen!