Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung von Topmaxx24 erhalten haben, stellt sich oft die Frage, wie Sie am besten reagieren. Topmaxx24 vermittelt Finanzsanierungsverträge und bietet laut eigener Aussage Unterstützung bei Schuldenregulierung und Zahlungsvereinbarungen an. Hier erfahren Sie, wie Sie im Falle einer Zahlungsaufforderung vorgehen können.
Hintergrund zu Topmaxx24 und deren Forderungen
Die Zahlungsaufforderung steht im Zusammenhang mit Verträgen zur Vermittlung von Finanzsanierungen. Ob die Forderung gerechtfertigt ist, hängt davon ab, ob Sie einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Sollten Sie der Meinung sein, keinen kostenpflichtigen Vertrag eingegangen zu sein, ist eine rechtliche Überprüfung ratsam.
Prüfschritte nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung
- Vergleichen Sie die Forderung sorgfältig mit Ihren Vertragsunterlagen und Bestätigungen.
- Prüfen Sie, ob Sie eine Finanzsanierung über Topmaxx24 beauftragt haben.
- Vermeiden Sie voreilige Zahlungen, um ein unbeabsichtigtes Schuldanerkenntnis zu vermeiden.
- Reagieren Sie zeitnah auf weitere Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten, um Zusatzkosten zu verhindern.
FAQ zu Topmaxx24
- Was macht Topmaxx24 ?
Topmaxx24 vermittelt Finanzsanierungsverträge für Privatpersonen in schwierigen finanziellen Situationen. - Ist die Forderung von Topmaxx24 berechtigt?
Das muss im Einzelfall geprüft werden. Liegt kein wirksamer Vertrag vor, empfiehlt sich eine rechtliche Beratung. - Wie lautet die Webseite von Topmaxx24?
www.topmaxx24.de - Wie lautet die Adresse von Topmaxx24?
Adlerstr. 34, 90403 Nürnberg - Wie kann ich kündigen?
Die Kündigung sollte schriftlich und nachweisbar beim Unternehmen eingereicht werden. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen. - Wie erkenne ich die Echtheit der Forderung?
Vergleichen Sie die Forderung mit Ihren Unterlagen und prüfen Sie, ob ein Vertrag besteht. Bei Unsicherheiten ist eine rechtliche Prüfung empfehlenswert.
Sie haben eine Zahlungserinnerung vom Anbieter erhalten, obwohl Sie Ihrer Meinung nach keinen Vertrag abgeschlossen haben?
Ein Inkasso-Büro mahnt Sie zur Zahlung?
Oder haben Sie schon ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer offenen Rechnung erhalten?
Nutzen Sie gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung per E-Mail: Schicken Sie uns die erhaltenen Mahnungen und E-Mails einfach für eine Prüfung zu. Wir konnten schon viele Betroffenen gegen unberechtigte Forderungen wirksam verteidigen. Gerne helfen wir auch Ihnen.
Ansprechpartner bei uns im Hause ist auch Frau Rechtsanwältin Maria Fedorova
www.e-commerce-kanzlei.de
Günnewig Rechtsanwälte