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    Home » Handy sichergestellt – darf die Polizei es mit Fingerabdruck oder Gesicht entsperren?
    Rechtsformen

    Handy sichergestellt – darf die Polizei es mit Fingerabdruck oder Gesicht entsperren?

    adminBy adminJuli 8, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    1. Darf die Polizei ein sichergestelltes Handy auswerten?

    Grundsätzlich darf die Polizei Mobiltelefone durchsuchen, wenn:

    • ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt oder Gefahr im Verzug besteht (§§ 102, 105 StPO)
    • die Maßnahme verhältnismäßig ist (z. B. bei Verdacht auf erhebliche Straftaten)

    Im Rahmen der Auswertung dürfen gespeicherte Daten gesichert und als Beweismittel verwendet werden.

    2. Muss ich den Fingerabdruck oder Face-ID aktiv einsetzen?

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die zwangsweise Entsperrung per Fingerabdruck grundsätzlich zulässig ist (BGH, Beschluss vom 13.03.2025 – Az.: 5 StR 232/24). Das wird rechtlich als rein passives Dulden bewertet – ähnlich wie das Abnehmen von Fingerabdrücken oder Fotos (§ 81b StPO analog).

    Wichtig:

    • Sie müssen keine PIN oder Passwörter mitteilen. Das fällt unter das Schweigerecht.
    • Die Preisgabe biometrischer Merkmale darf nur angeordnet werden, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt oder Gefahr im Verzug besteht.
    • Außerdem muss die Maßnahme verhältnismäßig sein. Bei Bagatelldelikten kann das anders zu bewerten sein.

    Beispiel

    Wer nach einer Sicherstellung des Handys aufgefordert wird, den Finger auf den Sensor zu legen, darf sich weigern. Die Polizei kann diese Handlung aber auch gegen den Willen anordnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    3. Wie sollte ich mich verhalten?

    Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie:

    • keine PIN oder Passwörter freiwillig mitteilen
    • sich nicht zur Sache äußern
    • anwaltlichen Rat einholen, bevor Sie einer Entsperrung zustimmen

    So stellen Sie sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

    Fazit

    Die zwangsweise Entsperrung per Fingerabdruck ist nach aktueller Rechtsprechung zulässig, wenn alle Voraussetzungen eingehalten werden. Sie unterscheidet sich rechtlich klar von der Preisgabe eines Codes oder Passworts – diese darf nicht erzwungen werden. Viele Beschuldigte sichern ihr Gerät daher bewusst nur per PIN. Ob diese im Einzelfall technisch ausgelesen werden kann, hängt von den Umständen ab. Im Zweifel sollten Sie anwaltlichen Rat einholen, bevor Sie aktiv mitwirken.

    Hinweis:
     Ich berate Sie gerne zum Thema Handyentsperrung durch die Polizei. 

    Timur C. Cebesoy
     Rechtsanwalt 



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