Telegram, Signal, WhatsApp – Gibt es einen sicheren Messenger?
Eine Frage, die viele Mandanten und auch Privatpersonen stellen, ist die nach einem sicheren Messenger. Über verschiedene Messenger kursieren viele Mythen. So wähnen sich Mandanten auf der sicheren Seite, wenn sie selbstlöschende Nachrichten verwenden. Dies tun sie in der Hoffnung, im Falle der Beschlagnahme des Mobiltelefons keine Spuren zu hinterlassen.
Leider handelt es sich hierbei um eine Fehlvorstellung. Sobald die Strafverfolgungsbehörden ein Mobiltelefon sichergestellt und beschlagnahmt haben, werten sie es entweder selbst aus oder lassen einen professionellen Anbieter die Auswertung durchführen.
Mit den Programmen, die diesen zur Verfügung stehen, können sämtliche Chats problemlos eingesehen werden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Nachricht vom Absender gelöscht wurde oder nicht.
Es macht auch keinen Unterschied, von welcher Person eine Nachricht gelöscht wurde.
Was mache ich, wenn mein Handy mitgenommen wurde?
Verlangen Sie bei jeder Durchsuchung, Ihren Anwalt zu kontaktieren. Bleiben Sie höflich und lassen Sie die Maßnahmen über sich ergehen. Setzen Sie sich nicht zur Wehr. Allerdings sollten Sie keinesfalls Protokolle unterschreiben oder zur Sache aussagen. Auch sind Sie nicht verpflichtet, Ihre PINs herauszugeben.
Sollte Ihr Mobiltelefon bereits sichergestellt worden sein, wenden Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt. Dieser kann Ihnen qualifiziert mitteilen, womit zu rechnen und welches Vorgehen zu wählen ist. Gerne bin ich Ihnen hierbei behilflich.