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    Home » Handel Swiss Cyprus Ltd bzw. Handel Swiss UK Limited: BaFin warnt vor handelswiss1.com
    Rechtsformen

    Handel Swiss Cyprus Ltd bzw. Handel Swiss UK Limited: BaFin warnt vor handelswiss1.com

    adminBy adminMai 28, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 28.05.2025 vor Angeboten der Handel Swiss Cyprus Ltd bzw. der Handel Swiss UK Limited auf der Website handelswiss1.com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.

    Hier zur Warnung der BaFin

    Keine Erlaubnis der Aufsichtsbehörden – Registrierungen sind nur vorgetäuscht

    Der Betreiber verweist auf der Website auf vorgebliche Registrierungen bei der zypriotischen und britischen Finanzmarktaufsicht CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission) und FCA (Financial Conduct Authority). Dies trifft laut BaFin allerdings nicht zu. Die auf der Website genannten Registrierungsnummern sind der Swissquote Capital Markets Limited, Zypern, sowie der Swissquote Ltd, Vereinigtes Königreich, zuzurechnen. Beide Unternehmen stehen jedoch in keinerlei Verbindung zu der Website handelswiss1.com bzw. zu den dort unterbreiteten Angeboten. Es liegen laut BaFin Identitätsmissbräuche vor. Die FCA hat eine entsprechende Warnmeldung veröffentlicht.

    Auf der Website handelswiss1.com fällt auf, dass an einer Stelle abweichend Bezug genommen wird auf eine andere Website mit der Domain handelcfx.com. Die BaFin hat bereits am 17.04.2025 vor der Website handelcfx.com gewarnt.

    Nahezu identische Krypto-Domains

    Der BaFin liegen Erkenntnisse vor, wonach der Betreiber von handelswiss1.com im Internet zuvor bereits die inzwischen inaktiven Websites mit den Domains handelswiss.com und handel-swiss.com verwendet hat.

    Identitätsmissbrauch ist für Laien kaum zu erkennen

    Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Krypto-Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt aus: „Gerade wenn es sich wie hier um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten einer anderen Gesellschaft handelt, ist dies für einen Laien nicht zu erkennen. Recherchieren Sie daher immer, ob eine Erlaubnis der BaFin vorliegt. Wenn eine Investmentfirma diese nicht nachweisen kann, handelt es sich um eine unseriöse Anlageplattform.“

    Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug: Festnahme in Costa Rica und Sicherstellung erheblicher Vermögenswerte

    Die auf Online-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C hat gemeinsam mit internationalen Ermittlungsbehörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen bedeutenden Fortschritt erzielt. In Costa Rica konnte ein mutmaßlich führender Akteur eines weitreichenden Trading-Betrugsnetzwerks festgenommen werden. Im Zuge der Maßnahmen wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe – darunter Immobilien sowie digitale Assets wie Kryptowährungen – arrestiert.

    Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der Kanzlei plan C, betont: „Der Fall unterstreicht die Bedeutung grenzüberschreitender Ermittlungen und spezialisierter Krypto-Analyseverfahren. Für geschädigte Anleger ist es entscheidend, schnell zuhandeln. Unsere Blockchain-Analysen ermöglichen es, Geldflüsse präzise nachzuverfolgen und so Ansprüche effektiv durchzusetzen.“

    Weitere Erfolge:

    „Rechtsanwältin Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025

    „Ich danke Ihnen sehr, liebe Frau Nauschütz, dass die Täter durch Ihre Unterstützung gefasst werden konnten und ich mein Geld zurückbekommen habe. Ich habe mich bei Ihnen von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt, mit meinem Betrugs-Fall. Ich wüsste gar nicht, wie ich das Ganze ohne ihre Zuversicht und Ihre persönlichen Beratungsgespräche überstanden hätte.“ Bewertung vom 25.06.2024

    Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

    Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Handel Swiss haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

    In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. 

    Setzen Sie sich gerne für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Krypto-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:

    Kontaktformular Kanzlei plan C

    In einer Ersteinschätzung
    – analysieren wir Ihre Situation
    – besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
    – klären Sie über Erfolgschancen und Risiken auf
    – geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
    – entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

    Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. 

    Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch. Sie sind nicht allein.

    Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

    Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.

    Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung. 

    www.kanzlei-plan-c.de



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