Fahrzeughersteller konnten Google Maps bisher nur im Paket mit anderen Google-Produkten kaufen.
Quelle: picture alliance/imageBROKER
Die Zusagen von Google haben das Potenzial, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken.
Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamts
„Unsere Geschäftsbedingungen waren stets branchenüblich“, betonte dagegen Ralf Bremer, Sprecher für Google Deutschland. Langfristig könnten die Auflagen der Wettbewerbshüter Investitionen und Innovationen in Europa hemmen.
Google Maps bisher nur zusammen mit Play-Store
Bisher hatte Google seinen Kartendienst Maps, Google Play und den Sprachassistenten Google Assistant Fahrzeugherstellern nur als Produktpaket zum Kauf angeboten. In Zukunft sollen die Dienste auch einzeln lizenzierbar sein, wie das Bundeskartellamt mitteilte.
Die scheidende US-Regierung wollte Google zwingen, wegen seiner Monopolstellung den Browser Chrome zu verkaufen. Entschieden wird darüber voraussichtlich im Sommer.21.11.2024 | 0:23 min
Google habe außerdem zugesagt, vertragliche Beschränkungen für eine gemeinsame Verwendung der Kartendienste mit denen anderer Anbieter wie etwa Here, Mapbox oder TomTom aufzuheben. „Bislang konnten die verschiedenen Kartendienste von Google nur eingeschränkt mit den Diensten anderer Anbieter kombiniert werden“, sagte Kartellamtchef Andreas Mundt.
Fahrzeughersteller können künftig zwischen Diensten verschiedener Anbieter frei wählen und diese entsprechend dem Kundenbedarf kombinieren. Das eröffnet neue Chancen für alternative Anbieter.
Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamts
Auswirkungen über Deutschland hinaus
Google-Konkurrenten könnten nun etwa zusammen mit Fahrzeugherstellern neue Lösungen für das Infotainment in Fahrzeugen entwickeln.
2024 war Google von von einem US-Bundesgericht wegen Wettbewerbsverstößen schuldig gesprochen worden.06.08.2024 | 0:25 min
Die Auswirkungen dürften sich laut Kartellamt nicht auf Deutschland beschränken. Zwar gelte die Einigung für in Deutschland zugelassene Pkw, „wegen der EU-weit einheitlichen Zulassungsbedingungen gelten die Zusagen“ damit jedoch für den gesamten europäischen Markt.
Neue Regeln ermöglichten Verfahren
Das Kartellamt griff bei dem Verfahren auf neue Regelungen zurück, die ihm ein härteres Vorgehen gegen Online-Riesen ermöglichen. Die Bonner Wettbewerbshüter können dabei Unternehmen, die eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben“, bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken besser untersagen.
Seit dem 2023 gilt der „Digital Markets Act“ in der EU: Internet-Riesen und Hightech-Giganten wie Google, Amazon und Co. dürfen ab sofort ihre eigenen Dienste und Produkte nicht mehr vorrangig platzieren.02.05.2023 | 2:27 min
Quelle: Reuters, AFP