Verluste durch Online-Glücksspiel sind kein unabwendbares Schicksal – das zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Heidelberg. Das Gericht verurteilte zwei Anbieter zur Rückzahlung von insgesamt über 20.000 Euro an einen Spieler. Der Grund: eine klare Verletzung der gesetzlich vorgeschriebenen Einzahlungslimits gemäß § 6c Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021).
Rechtsanwalt István Cocron von der Kanzlei Rechtsanwalt Cocron GmbH & Co. KG, mit Standorten in Berlin und München, begrüßt das Urteil: „Das LG Heidelberg stärkt erneut die Rechte der Verbraucher. Anbieter dürfen nicht einfach weiter Einzahlungen entgegennehmen, wenn das gesetzliche Monatslimit überschritten ist.“
Was ist passiert?
Ein Spieler hatte über Jahre hinweg Angebote zweier Online-Glücksspielanbieter genutzt und dabei ein Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat festgelegt. Dennoch akzeptierten die Anbieter weitere Zahlungen – ein klarer Verstoß gegen § 6c Abs. 6 GlüStV 2021. Das Gericht wertete die Vorschrift als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB. Die Folge: Die Anbieter müssen sämtliche über das Limit hinaus geleisteten Zahlungen zurückerstatten.
Wichtige Kernaussagen des Urteils
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§ 6c GlüStV 2021 ist ein Schutzgesetz. Anbieter, die gegen das Einzahlungslimit verstoßen, machen sich schadensersatzpflichtig.
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Der Spieler muss keine genaue Kenntnis der Rechtswidrigkeit nachweisen, um seine Verluste ersetzt zu bekommen.
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Ein Mitverschulden liegt nicht automatisch vor, nur weil mehrere Konten eröffnet wurden – der Anbieter muss dieses konkret belegen.
Beispiele für Rückforderungsansprüche bei Limitverletzung
Spieler können Rückzahlungsansprüche geltend machen, wenn:
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das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro überschritten wurde,
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der Anbieter keine gültige deutsche Lizenz hatte,
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der Anbieter ausländische Lizenzen ohne deutsche Zulassung nutzte,
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mehrere Konten zur Umgehung des Limits ermöglicht oder nicht ausreichend kontrolliert wurden.
Was können betroffene Spieler tun?
Wer über das gesetzlich zulässige Limit hinaus eingezahlt hat oder bei unlizenzierten Anbietern gespielt hat, kann seine Verluste unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern. Die Kanzlei Rechtsanwalt Cocron GmbH & Co. KG bietet hierzu eine kostenfreie Ersteinschätzung und hat bereits zahlreiche Urteile zugunsten geschädigter Spieler erwirkt.
📞 Mehr Informationen unter: www.ra-cocron.de