Der 2023 neu aufgelegte Publikumsfonds „Paribus München Taunusstraße“ weckt Zweifel bei vielen Anlegern: Investiert wird in eine einzelne Büroimmobilie – ohne Risikomischung, ohne Streuung, ohne Rückgabemöglichkeit. Doch zahlreiche Zeichner wurden über die damit verbundenen Risiken nicht aufgeklärt. Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfe ich für betroffene Anleger, ob sich jetzt noch Geld zurückholen lässt – etwa durch Schadensersatz oder Rückabwicklung.
Immobilienfonds in unsicheren Zeiten – ist der Paribus-Fonds eine tickende Zeitbombe?
Das Bürohaus an der Taunusstraße in München galt vielen als solides Investment: Top-Lage, langfristige Mietverträge, renommierter Anbieter. Doch was auf den ersten Blick nach einem sicheren Immobilienfonds aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als hochriskantes Einzelobjekt – mit vielen Einschränkungen für Anleger:
- Es handelt sich um einen geschlossenen Publikums-AIF, nicht um einen offenen Immobilienfonds
- Der Fonds investiert ausschließlich in eine einzige Büroimmobilie – ohne Streuung
- Er unterliegt nicht den Grundsätzen der Risikomischung nach KAGB
- Die Anteile sind illiquide, nicht börsennotiert und kaum handelbar
- Der Fonds wurde aus einem Alt-Fonds umgewandelt – mit Altlasten, die viele nicht kennen
All das wäre rechtlich zulässig – wenn Anleger ordnungsgemäß über diese Risiken aufgeklärt worden wären. Doch genau hier liegt das Problem.
Die Kritik: Unzureichende Aufklärung, wirtschaftliche Risiken, keine Rückgabemöglichkeit
Viele Anleger berichten, dass sie bei Zeichnung des Fonds:
- nicht auf die fehlende Risikomischung hingewiesen wurden,
- keine Hinweise auf Totalverlustrisiken erhielten,
- die eingeschränkte Fungibilität der Anteile nicht verstanden hatten,
- oder nicht erfuhren, dass sie nur eingeschränkt kündigen können.
Gerade ältere Anleger, die aus einem auslaufenden Alt-Fonds in den neuen „Paribus München Taunusstraße“ überführt wurden, vertrauen oft auf die Empfehlung ihres Bank- oder Anlageberaters – und fühlen sich nun getäuscht.
Als Fachanwältin prüfe ich in solchen Fällen insbesondere:
- ob die Beratung anlegergerecht war,
- ob Pflichten aus § 63 WpHG oder § 34f GewO verletzt wurden,
- ob Prospektfehler oder unklare Formulierungen vorliegen,
- ob der Anleger bei Kenntnis aller Risiken nicht investiert hätte.
Ihre Rechte als Anleger – jetzt Geld zurück durch Schadensersatz?
Wenn Sie sich durch die Beratung zum Fonds „Paribus München Taunusstraße“ falsch informiert, gedrängt oder getäuscht fühlen, bestehen gute Chancen auf rechtlichen Erfolg:
1. Beraterhaftung bei fehlerhafter Aufklärung
Wurden Sie nicht oder nur unvollständig über Risiken, Struktur, Illiquidität und die Besonderheiten eines nicht risikogemischten AIF informiert, haften Banken und Vermittler auf vollen Schadensersatz.
2. Prospekthaftung
Sind die Verkaufsprospekte irreführend, beschönigend oder fehlerhaft (z. B. zur Mietersituation, zu Altlasten oder zu Kündigungsmöglichkeiten), kann das eine Rückabwicklung begründen – auch ohne Beratungsbeziehung.
3. Rückabwicklung nach § 280, § 826 oder § 123 BGB
Bei nachweisbarer Täuschung, arglistiger Beratung oder bewusster Risikoverdeckung kann der Vertrag angefochten werden – mit dem Ziel: Geld zurück statt Abwarten auf Insolvenzquote.
Praxisfall: 60.000 € investiert – keine Ausstiegsmöglichkeit
Ein Anleger aus Bayern investierte im Jahr 2023 rund 60.000 € in den Fonds „Paribus München Taunusstraße“ – auf Empfehlung seiner Hausbank. Ihm wurde suggeriert, der Fonds sei „vergleichbar mit einem offenen Immobilienfonds, nur mit besserer Rendite“.
Was er nicht wusste: Seine Beteiligung ist weder kündbar noch frei veräußerlich, der Fonds investiert in ein einziges Gebäude, und die Vermietung ist langfristig an nur wenige Parteien gebunden.
Meine Prüfung ergab: Verstoß gegen Beratungsgrundsätze, fehlender Hinweis auf strukturelle Risiken, kein individueller Geeignetheitsnachweis.
Folge: Anspruch auf Schadensersatz – Rückzahlung der Einlage wird außergerichtlich geltend gemacht.
Welche Unterlagen brauche ich zur Prüfung?
Wenn Sie wissen möchten, ob auch Sie Ihr Geld zurückfordern können, benötigen wir:
- Ihre Zeichnungsunterlagen
- den Verkaufsprospekt (falls vorhanden)
- ggf. das Beratungsprotokoll
- Kontoauszüge / Einzahlungsnachweise
- Korrespondenz mit Bank oder Vermittler
Ich prüfe Ihren Fall diskret, individuell und kostenfrei auf erste Erfolgsaussichten.
Fazit: Der Paribus-Fonds München Taunusstraße ist kein klassisches Immobilien-Investment – sondern ein strukturell riskanter Fonds, bei dem viele Anleger nicht wussten, worauf sie sich einlassen.
Wer nicht umfassend über Risiken, Illiquidität und Struktur aufgeklärt wurde, hat heute gute Chancen auf Schadensersatz – und kann sich sein Geld zurückholen, bevor es zu spät ist.
Ich helfe Ihnen dabei – als erfahrene Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, mit präziser Prüfung und klarer Strategie.
Jetzt Kontakt aufnehmen – bevor die Verjährung greift.
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