Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    Vergesst Die Einhörner, Krasser Sind Diese 14 „Raketships” -Startups

    September 11, 2025

    Die 10 besten Startup-Marken, Laut Neuem Jung von Matt-Ranking

    September 11, 2025

    EZB hält Zinsen erneut stabil – Inflationsgefahr gebannt?

    September 11, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » Gefälschte Spendenquittungen: Risiken bei der Steuererklärung
    Rechtsformen

    Gefälschte Spendenquittungen: Risiken bei der Steuererklärung

    adminBy adminJuli 4, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Viele Menschen möchten mit ihren Spenden nicht nur Gutes tun, sondern auch Steuern sparen. Das ist grundsätzlich erlaubt – vorausgesetzt, die Spende erfolgt an eine anerkannte gemeinnützige Organisation und wird korrekt dokumentiert. In der Praxis kommt es jedoch immer häufiger vor, dass gefälschte oder unrechtmäßige Spendenquittungen im Umlauf sind – sei es bewusst oder aus Unwissenheit. Doch die Konsequenzen bei der Steuererklärung können schwerwiegend sein.


    Wann ist eine Spende steuerlich absetzbar?

    Laut § 10b des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Spenden als sogenannte „Sonderausgaben“ abzugsfähig, wenn sie bestimmten Voraussetzungen entsprechen:

    • Die Spende muss an eine steuerbegünstigte Organisation gehen – in der Regel eine eingetragene gemeinnützige Körperschaft, eine Kirche oder eine mildtätige Einrichtung

    • Die Organisation muss in Deutschland ansässig oder entsprechend anerkannt sein

    • Die Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) muss formgerecht nach amtlichem Muster ausgestellt sein

    Spenden an Privatpersonen oder nicht anerkannte Stellen können nicht geltend gemacht werden – auch dann nicht, wenn eine Quittung ausgestellt wurde.


    Wie erkennt man problematische Spendenquittungen?

    In der Praxis sind insbesondere folgende Fälle kritisch:

    • Die Organisation ist im Ausland registriert und nicht in Deutschland als gemeinnützig anerkannt

    • Die Zuwendungsbestätigung enthält unvollständige oder irreführende Angaben

    • Die Quittung wurde rückwirkend oder ohne tatsächliche Zahlung ausgestellt

    • Es besteht ein direkter Vorteil im Gegenzug zur „Spende“ – z. B. eine Leistung, Ware oder Einladung

    In solchen Fällen handelt es sich steuerlich nicht um eine echte Spende, sondern ggf. um einen versuchten Steuerbetrug.


    Welche rechtlichen Folgen drohen bei falschen Angaben?

    Wer gefälschte oder unzulässige Spendenquittungen in der Steuererklärung angibt, riskiert erhebliche Konsequenzen:

    • Nachzahlungen und Zinsen auf die zu Unrecht erstattete Steuer (Zinssatz: 6 % p.a.)

    • Steuerstrafverfahren nach § 370 AO (Abgabenordnung), auch bei fahrlässigem Verhalten möglich

    • Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung

    • Verlust des Steuerbonus für andere Sonderausgaben im selben Jahr

    • Risiko eines automatisierten Datenabgleichs mit den gemeldeten Spendenempfängern

    Besonders riskant ist es, wenn die Quittung gegen Entgelt erworben wurde – denn dann liegt regelmäßig Vorsatz vor.


    Was tun, wenn man einen Fehler gemacht hat?

    Falls Sie merken, dass Sie versehentlich eine unzulässige Spende angegeben haben, ist schnelles Handeln wichtig:

    • Selbstanzeige nach § 371 AO ist möglich, wenn Sie vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben – das kann strafbefreiend wirken

    • Bei gutgläubiger Nutzung einer falschen Quittung empfiehlt sich die sofortige Korrektur und Mitteilung ans Finanzamt

    • Ein Steuerberater kann helfen, das Ausmaß zu bewerten und die richtige Vorgehensweise zu finden

    Je früher Sie reagieren, desto größer sind die Chancen, Bußgelder oder Verfahren zu vermeiden.


    Nur echte Spenden bringen echte Vorteile

    Spenden können steuerlich attraktiv sein – aber nur dann, wenn sie korrekt abgewickelt werden. Lassen Sie sich nicht von Online-Versprechen oder fragwürdigen Plattformen blenden, die Ihnen Spendenquittungen gegen Geld anbieten. Achten Sie immer darauf, dass die Organisation offiziell anerkannt ist und die Bescheinigung formgerecht erstellt wurde. Denn im Zweifel ist nicht nur die Steuererstattung in Gefahr – sondern auch Ihre rechtliche Sicherheit.



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleWo seine Rendite wirklich herkommt
    Next Article Darum kostet Sie Ihr Zögern bares Geld
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Markenrechtliche Abmahnung durch Louis Vuitton Malletier (Handtaschen- Fälschungen)

    Juli 15, 2025
    Rechtsformen

    FernUSG auch auf Unternehmer anwendbar

    Juli 15, 2025
    Rechtsformen

    So gelingt die rechtssichere Vereinsgründung – bundesweite anwaltliche Begleitung

    Juli 15, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202512 Views

    Sagt Maschmeyer Zu Merz: So Geht Wirbel

    April 2, 20259 Views

    Verteidigung: Die 8 wichtigsten Defense-Startups aus Deutschland

    März 19, 20258 Views
    Latest Reviews
    Cashflow

    Vergesst Die Einhörner, Krasser Sind Diese 14 „Raketships” -Startups

    adminSeptember 11, 2025
    Cashflow

    Die 10 besten Startup-Marken, Laut Neuem Jung von Matt-Ranking

    adminSeptember 11, 2025
    Cashflow

    Das Neue Europa: Weniger Jammern, Mehr Milliden-Startups

    adminSeptember 11, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202512 Views

    Sagt Maschmeyer Zu Merz: So Geht Wirbel

    April 2, 20259 Views

    Verteidigung: Die 8 wichtigsten Defense-Startups aus Deutschland

    März 19, 20258 Views
    Unsere Auswahl

    Vergesst Die Einhörner, Krasser Sind Diese 14 „Raketships” -Startups

    September 11, 2025

    Die 10 besten Startup-Marken, Laut Neuem Jung von Matt-Ranking

    September 11, 2025

    EZB hält Zinsen erneut stabil – Inflationsgefahr gebannt?

    September 11, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.