Viele Menschen möchten mit ihren Spenden nicht nur Gutes tun, sondern auch Steuern sparen. Das ist grundsätzlich erlaubt – vorausgesetzt, die Spende erfolgt an eine anerkannte gemeinnützige Organisation und wird korrekt dokumentiert. In der Praxis kommt es jedoch immer häufiger vor, dass gefälschte oder unrechtmäßige Spendenquittungen im Umlauf sind – sei es bewusst oder aus Unwissenheit. Doch die Konsequenzen bei der Steuererklärung können schwerwiegend sein.
Wann ist eine Spende steuerlich absetzbar?
Laut § 10b des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Spenden als sogenannte „Sonderausgaben“ abzugsfähig, wenn sie bestimmten Voraussetzungen entsprechen:
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Die Spende muss an eine steuerbegünstigte Organisation gehen – in der Regel eine eingetragene gemeinnützige Körperschaft, eine Kirche oder eine mildtätige Einrichtung
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Die Organisation muss in Deutschland ansässig oder entsprechend anerkannt sein
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Die Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) muss formgerecht nach amtlichem Muster ausgestellt sein
Spenden an Privatpersonen oder nicht anerkannte Stellen können nicht geltend gemacht werden – auch dann nicht, wenn eine Quittung ausgestellt wurde.
Wie erkennt man problematische Spendenquittungen?
In der Praxis sind insbesondere folgende Fälle kritisch:
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Die Organisation ist im Ausland registriert und nicht in Deutschland als gemeinnützig anerkannt
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Die Zuwendungsbestätigung enthält unvollständige oder irreführende Angaben
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Die Quittung wurde rückwirkend oder ohne tatsächliche Zahlung ausgestellt
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Es besteht ein direkter Vorteil im Gegenzug zur „Spende“ – z. B. eine Leistung, Ware oder Einladung
In solchen Fällen handelt es sich steuerlich nicht um eine echte Spende, sondern ggf. um einen versuchten Steuerbetrug.
Welche rechtlichen Folgen drohen bei falschen Angaben?
Wer gefälschte oder unzulässige Spendenquittungen in der Steuererklärung angibt, riskiert erhebliche Konsequenzen:
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Nachzahlungen und Zinsen auf die zu Unrecht erstattete Steuer (Zinssatz: 6 % p.a.)
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Steuerstrafverfahren nach § 370 AO (Abgabenordnung), auch bei fahrlässigem Verhalten möglich
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Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung
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Verlust des Steuerbonus für andere Sonderausgaben im selben Jahr
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Risiko eines automatisierten Datenabgleichs mit den gemeldeten Spendenempfängern
Besonders riskant ist es, wenn die Quittung gegen Entgelt erworben wurde – denn dann liegt regelmäßig Vorsatz vor.
Was tun, wenn man einen Fehler gemacht hat?
Falls Sie merken, dass Sie versehentlich eine unzulässige Spende angegeben haben, ist schnelles Handeln wichtig:
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Selbstanzeige nach § 371 AO ist möglich, wenn Sie vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben – das kann strafbefreiend wirken
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Bei gutgläubiger Nutzung einer falschen Quittung empfiehlt sich die sofortige Korrektur und Mitteilung ans Finanzamt
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Ein Steuerberater kann helfen, das Ausmaß zu bewerten und die richtige Vorgehensweise zu finden
Je früher Sie reagieren, desto größer sind die Chancen, Bußgelder oder Verfahren zu vermeiden.
Nur echte Spenden bringen echte Vorteile
Spenden können steuerlich attraktiv sein – aber nur dann, wenn sie korrekt abgewickelt werden. Lassen Sie sich nicht von Online-Versprechen oder fragwürdigen Plattformen blenden, die Ihnen Spendenquittungen gegen Geld anbieten. Achten Sie immer darauf, dass die Organisation offiziell anerkannt ist und die Bescheinigung formgerecht erstellt wurde. Denn im Zweifel ist nicht nur die Steuererstattung in Gefahr – sondern auch Ihre rechtliche Sicherheit.