Am stark befahrenen Theodor-Heuss-Ring in Kiel, auf Höhe der Ratzeburger Straße 1, befindet sich eine fest installierte Geschwindigkeitsmessstelle. Diese dient der Überwachung der innerorts geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und ist bekannt für ihre rege Kontrolltätigkeit. Zum Einsatz kommt hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed, betrieben durch die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Kiel. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung, der komplexen örtlichen Gegebenheiten und der Funktionsweise des verwendeten Messgeräts gelten Einsprüche gegen hier erlassene Bußgeldbescheide als besonders aussichtsreich.
Das Lasermessgerät PoliScan Speed – Funktionsweise und Fehleranfälligkeit
Das PoliScan Speed arbeitet mit einer sogenannten LIDAR-Technologie. Dabei sendet das Gerät eine Vielzahl von Laserimpulsen aus, die einen fest definierten Messbereich erfassen – dieser beträgt auf Autobahnen etwa 75 Meter, kann innerorts jedoch deutlich kürzer sein. Fahrzeuge, die diesen Bereich durchfahren, reflektieren die Impulse zurück an das Gerät. Aus der Zeit, die das Signal für Hin- und Rückweg benötigt, berechnet das Gerät mit einer Weg-Zeit-Formel die gefahrene Geschwindigkeit.
Dieses Messprinzip hat jedoch gravierende Schwächen. Eine der häufigsten Fehlerquellen ist die Auffächerung der Laserstrahlen über die Länge des Messbereichs hinweg. Diese technische Eigenart kann dazu führen, dass die zurückgesendeten Signale nicht nur gestreut, sondern auch verzerrt beim Sensor ankommen – mit dem Ergebnis, dass die ermittelte Geschwindigkeit nicht mehr zuverlässig nachvollziehbar ist.
Ein weiterer kritischer Punkt ist das Vorhandensein mehrerer Fahrzeuge im Messbereich. In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass sich mehr als ein Fahrzeug im Erfassungsbereich befindet – etwa bei dichtem Stadtverkehr oder mehrspurigen Straßen. Das PoliScan Speed ist in solchen Situationen oftmals nicht in der Lage, präzise zu bestimmen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Für das Bußgeldverfahren bedeutet dies eine erhebliche Unsicherheit, denn es muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass das gemessene Fahrzeug mit dem geblitzten identisch ist. Ist das nicht möglich, kann ein Bußgeldbescheid erfolgreich angefochten werden.
Ein weiteres Problem liegt in der fehlerhaften Ausrichtung des Messgeräts. Die Sensoren müssen exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn positioniert sein, da bereits kleinste Abweichungen nachweislich zu überhöhten Messergebnissen führen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass beim Aufbau der Anlage nicht immer mit der nötigen Sorgfalt gearbeitet wird.
Auch formale Fehler führen häufig zur Unverwertbarkeit der Messung. Fehlt beispielsweise der Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, darf das Messergebnis nicht verwertet werden. Ebenso ist bei einer abgelaufenen Eichung des Geräts die gesamte Messreihe ungültig – in diesen Fällen wird regelmäßig der Bußgeldbescheid aufgehoben. Dies wurde unter anderem vom Oberlandesgericht Naumburg (Az. 2 Ss (Bz) 100/17) bestätigt, das entschied, dass ein Bußgeldbescheid bei einer nicht ordnungsgemäßen Geräteeichung keinen Bestand haben kann.
Warum ein Einspruch hier besonders erfolgversprechend ist
Gerade die Messstelle am Theodor-Heuss-Ring in Kiel zeigt, wie fehleranfällig die Praxis der Verkehrsüberwachung sein kann. Die Kombination aus starkem Verkehrsaufkommen, häufigen Messungen und der störanfälligen Technik des PoliScan Speed bietet zahlreiche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung.
In einer Vielzahl der Fälle lässt sich mit einem TÜV-zertifizierten Gutachten nachweisen, dass die Messung fehlerhaft war. Diese Gutachten haben vor Gericht ein hohes Gewicht und führen sehr häufig zur Einstellung des Verfahrens.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr erfahrener Partner im Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig. Seine Spezialisierung auf Geschwindigkeitsverstöße und technische Messfehler macht ihn zu einem der erfahrensten und durchsetzungsstärksten Verteidiger in diesem Bereich. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren enden mit einer Einstellung oder einem Freispruch.
Er kennt die Schwächen der eingesetzten Messsysteme bis ins Detail und arbeitet eng mit anerkannten Gutachtern zusammen. Sein Engagement und seine Expertise ermöglichen es Betroffenen, sich effektiv gegen fehlerhafte Bußgeldbescheide zur Wehr zu setzen – insbesondere an kritischen Messstellen wie in Kiel.
Auch kostenrechtlich ist ein Einspruch gut planbar: Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernimmt diese sämtliche Kosten, inklusive eventueller Gutachten und Anwaltskosten. Eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht – Ihnen entstehen also keine Kosten.
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Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung und das technische Know-how von Rechtsanwalt Andreas Junge. Ein Einspruch lohnt sich – besonders an der Messstelle Kiel, Theodor-Heuss-Ring.