Die Bundesstraße 49 (B 49) ist eine wichtige Verkehrsverbindung, die sich durch mehrere Bundesländer zieht und oft als Alternative zu Autobahnen genutzt wird. Eine feste oder mobile Messstelle befindet sich bei Kilometer 250,4 in der Nähe von Pforzheim.
Wer hier geblitzt wurde, sollte den Bußgeldbescheid nicht ungeprüft hinnehmen. Denn Geschwindigkeitsmessungen können fehlerhaft sein – sei es durch technische Mängel, ungünstige Messbedingungen oder Fehlbedienungen durch das Messpersonal. Eine sorgfältige Überprüfung durch einen erfahrenen Fachanwalt kann sich daher lohnen.
Die Messstelle auf der B 49 bei Kilometer 250,4
Die B 49 ist eine vielbefahrene Strecke, die nicht nur Pendler, sondern auch überregionalen Verkehr aufnimmt. Die Messstelle bei Kilometer 250,4 nahe Pforzheim befindet sich in einem Bereich, in dem sich Tempolimits häufig ändern können – etwa durch:
- Baustellenbedingte Temporeduzierungen, die oft nicht rechtzeitig wahrgenommen werden
- Unklare oder verdeckte Beschilderung, insbesondere bei starkem Verkehrsaufkommen
- Unauffällige Blitzerplatzierung, die dazu führt, dass Autofahrer die Kontrolle nicht rechtzeitig bemerken
Je nach eingesetzter Messtechnik – sei es ein stationäres PoliScan Speed (Lasersystem), ein mobiles TraffiStar S350(Radar) oder eine Lichtschrankenmessung mit ESO ES 8.0 – können Messfehler auftreten, die zu falschen Ergebnissen führen.
Häufige Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen
Eine fehlerhafte Messung kann aus verschiedenen Gründen entstehen:
- Fehlende oder falsche Eichung: Jedes Messgerät muss regelmäßig geeicht werden. Ist die Eichfrist abgelaufen, ist die Messung anfechtbar.
- Mehrspurige Erfassung: Manche Messsysteme können nicht genau unterscheiden, welches Fahrzeug gemessen wurde.
- Fehlbedienung durch Messbeamte: Bereits kleine Abweichungen bei der Geräteausrichtung können falsche Messergebnisse erzeugen.
- Nicht gespeicherte Rohmessdaten: Wenn keine Messdaten gespeichert wurden, ist eine nachträgliche Überprüfung unmöglich.
- Störungen durch Reflexionen: Leitplanken, Verkehrsschilder oder andere Fahrzeuge können das Messergebnis beeinflussen.
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann daher Erfolg haben, wenn solche Fehler nachgewiesen werden können.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist vor allem dann sinnvoll, wenn:
- Ein Fahrverbot droht, das für den Betroffenen schwerwiegende Konsequenzen hätte.
- Die gemessene Geschwindigkeit unerwartet hoch erscheint und nicht mit der eigenen Wahrnehmung übereinstimmt.
- Unregelmäßigkeiten in der Messung vorliegen, die eine Anfechtung des Bescheids rechtfertigen.
Besonders auf vielbefahrenen Strecken wie der B 49 bei Pforzheim sind fehlerhafte Messungen nicht auszuschließen.
Fachanwalt Dr. Maik Bunzel: Ihr Ansprechpartner bei Blitzern auf der B 49
Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, hat bereits über 1.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren bearbeitet. Mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel setzt er sich für die Rechte von Verkehrsteilnehmern ein. In jedem Fall arbeitet er mit erfahrenen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, um Messfehler aufzudecken.
Wichtig zu wissen: In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Überprüfung des Bußgeldbescheids. Eine Prüfung ist daher oft ohne finanzielles Risiko möglich.
Falls Sie auf der B 49 bei Kilometer 250,4 nahe Pforzheim geblitzt wurden, sollten Sie den Bescheid nicht ungeprüft akzeptieren. Nutzen Sie das Kontaktformular auf anwalt.de für eine unverbindliche Ersteinschätzung. Ein Einspruch kann sich lohnen – insbesondere, wenn Messfehler nachweisbar sind.