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    Gründer Aktuell
    Home » Fristlose Kündigung: Arbeitsrechtliche Folgen bei Fehlverhalten
    Rechtsformen

    Fristlose Kündigung: Arbeitsrechtliche Folgen bei Fehlverhalten

    adminBy adminJuli 12, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Fehltritte am Arbeitsplatz können ernste Konsequenzen nach sich ziehen – mitunter sogar das sofortige Aus. Doch wann ist eine Kündigung ohne Vorwarnung überhaupt zulässig? Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, zeigt typische Szenarien und gibt Ihnen Handlungsempfehlungen, um sich zu schützen.

    1. Wann ist eine fristlose Kündigung erlaubt?

    Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis abrupt – es gibt keine Fristen, kein Übergang. Doch rechtlich ist dieses Vorgehen nur dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber nicht einmal mehr für kurze Zeit mit dem Mitarbeitenden zusammenarbeiten kann (§ 626 BGB).

    Voraussetzungen dafür sind:

    • Ein besonders schwerwiegendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers

    • Eine Weiterbeschäftigung ist für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar

    • Die Kündigung erfolgt spätestens zwei Wochen nach Bekanntwerden des Vorfalls

    • Vorherige Abmahnung in vielen Fällen nötig – es sei denn, der Verstoß ist so gravierend, dass man darauf verzichten kann

    2. Häufige Gründe für eine fristlose Kündigung

    Nicht jeder Fehler am Arbeitsplatz führt sofort zum Verlust des Jobs. Aber bestimmte Verhaltensweisen übersteigen die Grenze des Tolerierbaren:

    • Entwendung oder Veruntreuung – selbst bei geringen Werten (z. B. bekannt aus dem „Fall Emmely“)

    • Manipulation der Arbeitszeit, etwa durch falsches Einstempeln

    • Grobe Beleidigungen oder Drohungen gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten

    • Sexuelle Übergriffe im betrieblichen Umfeld

    • Arbeitsverweigerung ohne nachvollziehbaren Grund

    • Wiederholte Missachtung von Anweisungen trotz vorangegangener Abmahnungen

    Hinweis: Auch bei bloßem Verdacht auf schweres Fehlverhalten kann eine Kündigung ausgesprochen werden – allerdings muss zuvor die betroffene Person angehört worden sein.

    3. Fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung: geht das?

    Die Abmahnung ist oft ein notwendiger Zwischenschritt vor der Kündigung. Sie signalisiert dem Arbeitnehmer, dass eine Grenze überschritten wurde – und bietet zugleich die Gelegenheit zur Verhaltensänderung. Nur bei besonders schwerwiegenden Verfehlungen kann die Abmahnung übersprungen werden.

    Typische Fälle ohne Abmahnungspflicht:

    • Körperliche Attacken

    • Straftaten innerhalb des Unternehmens

    • Grobe, beleidigende Äußerungen

    4. Was ist eine „hilfsweise“ ordentliche Kündigung?

    Viele Arbeitgeber sichern sich ab, indem sie zur fristlosen Kündigung vorsorglich auch eine reguläre Kündigung aussprechen – und zwar zum nächstmöglichen Termin. Falls die sofortige Kündigung juristisch scheitert, soll so zumindest das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der üblichen Frist beendet werden.

    Zu beachten:

    • Diese Vorgehensweise ist laut Bundesarbeitsgericht rechtlich zulässig

    • Eine genaue Datumsangabe ist nicht erforderlich – wenn sich die Frist aus Vertrag oder Tarifvertrag ergibt

    • Für Beschäftigte heißt das: Selbst bei unwirksamer fristloser Kündigung kann durch die „hilfsweise“ Variante das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt enden

    Tipp: Wer gegen eine Kündigung vorgehen will, sollte stets auch die hilfsweise ausgesprochene Variante in der Klage prüfen und ggf. anfechten.

    5. Irrtümer rund um die fristlose Kündigung

    • „Ein Ausrutscher ist nicht schlimm“ – Irrtum! Ein einmaliger Vorfall kann ausreichen, wenn er schwer genug wiegt

    • „Kleine Fehler sind unbedenklich“ – Vorsicht! In Bereichen mit hoher Verantwortung (z. B. Pflegeberufe, Luftfahrt) können auch kleine Nachlässigkeiten gravierend sein

    • „Ohne Abmahnung ist keine Kündigung möglich“ – nicht korrekt. Bei gravierenden Pflichtverletzungen ist eine vorherige Warnung nicht nötig

    6. So sollten Sie sich nach einer fristlosen Kündigung verhalten

    Der Schock sitzt tief – doch ein klarer Kopf hilft, um die eigenen Rechte zu wahren. Diese Schritte sind hilfreich:

    • Ruhig bleiben und nichts überstürzen

    • Kündigungsschreiben genau prüfen – ist es formal korrekt, unterschrieben und begründet?

    • Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht beachten (§ 4 KSchG)

    • Spätestens am dritten Tag nach Erhalt bei der Agentur für Arbeit melden

    • Mögliche Beweise sichern – etwa E-Mails, Protokolle oder Zeugenaussagen

    • Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nutzen

    • Rechtlichen Beistand suchen – eine arbeitsrechtliche Einschätzung kann über Erfolg oder Misserfolg entscheiden

    7. So beugen Arbeitnehmer einer fristlosen Kündigung vor

    Manche Situationen sind nicht vorhersehbar – doch viele Risiken lassen sich durch umsichtiges Verhalten minimieren:

    • Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen genau kennen

    • Offene Kommunikation mit Kolleginnen und Vorgesetzten pflegen

    • Wichtige Vorgänge schriftlich dokumentieren, etwa bei Konflikten oder Anweisungen

    • Grenzen respektieren – z. B. keine eigenmächtigen Urlaube oder unentschuldigtes Fehlen

    • Hinweise ernst nehmen – eine Abmahnung ist ein deutliches Warnsignal

    Tipp: Wer weiß, welche Regeln gelten und wie man Konflikte sachlich klärt, hat gute Chancen, Streitigkeiten und arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen frühzeitig zu vermeiden.

    Fazit

    Die fristlose Kündigung ist ein drastisches Mittel, das tiefgreifende Folgen für Beschäftigte haben kann. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und im Zweifelsfall juristisch überprüfen zu lassen. Ein kritischer Blick auf die Umstände lohnt sich fast immer.

    Kontaktieren Sie mich jederzeit, um Ihre Situation zu besprechen, Fragen zu klären und die nächsten Schritte zu planen. Ich berate Sie gerne.

    Diesen Artikel und weitere finden Sie ebenfalls auf meiner Website.



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