Kündigung ohne Vorwarnung – und jetzt?
Die fristlose Kündigung ist der drastischste Schritt, den ein Arbeitgeber gehen kann. Sie beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung – ohne Einhaltung einer Frist.
Viele Arbeitnehmer möchten keinen Streit und nehmen die Kündigung hin. Man findet sich mit der Situation ab, sucht sich einen neuen Job.
Doch was viele nicht wissen:
Die Folgen einer fristlosen Kündigung reichen weit über den Verlust des Arbeitsplatzes hinaus.
Mögliche Folgen einer fristlosen Kündigung
❌ Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
In der Regel verhängt die Agentur für Arbeit eine 12-wöchige Sperrzeit, wenn ein schwerwiegendes Fehlverhalten unterstellt wird.
❌ Rufschädigung bei zukünftigen Bewerbungen
Eine fristlose Kündigung ist oft am ungewöhnlichen Austrittsdatum erkennbar – mit negativen Folgen im Bewerbungsprozess.
❌ Schlechtes Arbeitszeugnis
Ohne anwaltliche Hilfe drohen versteckte negative Formulierungen – oder es wird gar kein Zeugnis erteilt.
➡️ Daher der klare Rat: Jede fristlose Kündigung sollte unverzüglich anwaltlich geprüft werden – sie einfach hinzunehmen ist ein Risiko.
Wichtig: Nur 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage
Wer sich wehren möchte, muss schnell handeln:
👉 Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG).
Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung – selbst wenn sie rechtswidrig ist – in der Regel als wirksam.
Deshalb: Jetzt aktiv werden – LAMS. die KANZLEI. übernimmt den Rest.
Fallbeispiel: 10.000 € Abfindung trotz unentschuldigtem Fehlen über ein Jahr
Ein Mandant erschien nach Ablauf seiner Krankschreibung nicht mehr zur Arbeit – ohne neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder Rückmeldung. Die Personalabteilung stellte das erst über ein Jahr später fest und sprach eine fristlose Kündigung aus.
Die Lage schien aussichtslos. Nur auf Anraten der Familie ließ sich der Mandant anwaltlich beraten – LAMS. die KANZLEI. reichte Kündigungsschutzklage ein.
Die Argumentation: Keine Abmahnung, unklare Kommunikation, Mitverschulden des Arbeitgebers.
Ergebnis:
✔️ 10.000 € Abfindung
✔️ Sehr gutes Arbeitszeugnis
✔️ Sperrfrist beim Arbeitsamt erfolgreich vermieden
Warum sich ein rechtlicher Schritt fast immer lohnt
Fristlose Kündigungen sind oft rechtlich angreifbar. Häufige Fehler:
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⚠️ Fehlende oder unzureichende Abmahnung
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⚠️ Formfehler, z. B. fehlende Betriebsratsanhörung
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⚠️ Kein „wichtiger Grund“ im Sinne des § 626 BGB
Und selbst bei tatsächlichem Fehlverhalten ist in vielen Fällen eine einvernehmliche Lösung möglich – mit Abfindung, Zeugnisregelung und Vermeidung einer Sperrzeit.
Rechtsschutzversicherung & freie Anwaltswahl – ein weitverbreitetes Missverständnis
Immer wieder berichten Mandantinnen und Mandanten, dass ihnen gesagt wurde, sie müssten den von der Rechtsschutzversicherung vorgeschlagenen „Vertragsanwalt“ beauftragen.
➡️ Das stimmt nicht. Es besteht jederzeit freie Anwaltswahl.
LAMS. die KANZLEI. übernimmt auf Wunsch die komplette Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung – von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.
Keine Umstände für Sie – maximale Entlastung.
LAMS. die KANZLEI. – Ihr Ansprechpartner
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✔️ Schnelle Rückmeldung – meist innerhalb von 24 Stunden
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✔️ Vertretung bundesweit, mit Standorten in Solingen und Düsseldorf
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✔️ Transparente Kostenstruktur
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✔️ Komplette Abwicklung mit Ihrer RSV durch die Kanzlei
📞 Jetzt handeln – die Frist läuft!
Fristlose Kündigung erhalten? Dann zählt jetzt jede Minute. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen.
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