Was ist eine Freistellung überhaupt?
Rechtlich betrachtet ist die Freistellung eine einseitige oder einvernehmliche Erklärung, durch die der Arbeitnehmer vorübergehend oder dauerhaft von seiner Arbeitspflicht befreit wird – während das Arbeitsverhältnis aber fortbesteht.
Es gibt zwei wesentliche Formen:
Einvernehmliche Freistellung
Beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – einigen sich auf eine befristete oder unbefristete Freistellung, meist im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag.
Einseitige Freistellung durch den Arbeitgeber
Hier wird der Arbeitnehmer ohne Zustimmung freigestellt. Das kann etwa zulässig sein, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Freistellung hat und die Maßnahme verhältnismäßig ist – etwa zur Vermeidung betrieblicher Störungen oder zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen nach einer Kündigung.
Wie lange darf eine Freistellung dauern?
Die Dauer einer Freistellung ist im Gesetz nicht pauschal geregelt. Maßgeblich sind stattdessen:
- Die vertraglichen Vereinbarungen (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung),
- die Umstände des Einzelfalls (z. B. Dauer der Kündigungsfrist),
- und die Zumutbarkeit für den Arbeitnehmer.
Ein paar typische Fälle:
Freistellung während der Kündigungsfrist:
Nach Ausspruch einer Kündigung wird der Arbeitnehmer häufig für die Dauer der Kündigungsfrist freigestellt – vor allem, wenn kein Vertrauen mehr besteht oder sensible Daten im Spiel sind. Das ist grundsätzlich erlaubt, solange der Lohn weitergezahlt wird (bezahlte Freistellung).
Unbezahlte Freistellung:
Diese ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. Der Arbeitgeber darf Sie nicht einseitig unbezahlt freistellen – das wäre ein Verstoß gegen Ihre arbeitsvertraglichen Rechte.
Langfristige Freistellungen:
Auch längere Freistellungen – etwa über mehrere Monate – können rechtlich zulässig sein, wenn die Voraussetzungen stimmen: berechtigtes Interesse des Arbeitgebers, keine Schlechterstellung des Arbeitnehmers, weiterhin Gehaltszahlung.