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    Home » Flugüberbuchung und Fluggastrechte – Ihre Ansprüche im Blick!
    Rechtsformen

    Flugüberbuchung und Fluggastrechte – Ihre Ansprüche im Blick!

    adminBy adminMai 12, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Reisen ist für viele von uns eine der schönsten Möglichkeiten, dem Alltag zu entfliehen. Ob Sie nun die Strände von Mallorca genießen, die Kultur in Venedig erkunden oder geschäftlich nach Köln fliegen – nichts ist ärgerlicher, als wenn der Flug nicht nach Plan verläuft. Aber wussten Sie, dass Sie in solchen Fällen Rechte haben? Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf die Flugüberwachung und Ihre Fluggastrechte werfen!

    Ansprüche bei Überbuchung: Was tun, wenn der Platz nicht reicht?

    Ein häufiges Problem, das Reisende betrifft, ist die Überbuchung von Flügen. Airlines verkaufen oft mehr Tickets, als Plätze im Flugzeug vorhanden sind, in der Hoffnung, dass einige Passagiere nicht erscheinen. Wenn Sie von einer Überbuchung betroffen sind, haben Sie ebenfalls Rechte!

    Ihre Fluggastrechte: Was steht Ihnen zu?

    Wenn Sie am Flughafen erfahren, dass Sie nicht mitfliegen können, haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004:

    1. Entschädigung: Je nach Flugdistanz können Sie – ähnlich dem Fall einer Annulierung oder Verspätung – bis zu 600 Euro Entschädigung verlangen, es sei denn, die Airline bietet Ihnen einen alternativen Flug an, der Sie rechtzeitig an Ihr Ziel bringt.

    2. Betreuung: Die Airline ist verpflichtet, Ihnen Verpflegung und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung anzubieten, während Sie auf Ihren nächsten Flug warten.

    3. Umbuchung oder Rückerstattung: Sie haben das Recht, entweder auf einen späteren Flug umgebucht zu werden oder eine Rückerstattung des Ticketpreises zu verlangen.

    Tipps für die Durchsetzung Ihrer Rechte

    1. Dokumentation: Halten Sie alle relevanten Informationen fest – von der Buchungsbestätigung bis hin zu den Mitteilungen der Airline. Dokumentieren Sie die Umstände und notieren Sie sich notfalls die Anschriften von Zeugen. Lassen Sie sich eine etwaige Überbuchung / Nichtbeförderung am Flughafen bestätigen. Diese Unterlagen sind entscheidend, wenn es darum geht, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

    2. Kontakt zur Airline: Zögern Sie nicht, sich direkt an die Airline zu wenden. Oftmals sind sie bereit, Ihnen entgegenzukommen, wenn Sie Ihre Situation klar und freundlich schildern. Viele Airlines haben hierfür gesonderte (Online-)Kontaktformulare erstellt, die eine Geltendmachung von Rechten erleichtern sollen. Setzen Sie eine angemessen Frist zwischen 14 und 30 Tagen.

    3. Rechtsberatung: Wenn Sie auf Widerstand stoßen oder unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen. Ich stehe Ihnen gerne zur Seite und helfe Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

    Fazit:

    Egal, ob Sie ein junger Abenteurer sind, der die Welt erkunden möchte, oder ein Geschäftsreisender, der pünktlich zu einem wichtigen Meeting erscheinen muss – Ihre Fluggastrechte sind wichtig! Lassen Sie sich nicht von Überbuchungen, Verspätungen oder Annullierungen aus der Ruhe bringen. 

    Brauchen Sie Unterstützung?

    Ich stehe Ihnen als Ihr Rechtsanwalt bei Ansprüchen im Reiserecht gegen die Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter zur Seite. Kontaktieren Sie mich gerne für eine unverbindliche Beratung. Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

    Webseite: https://binichimrecht.de
    Tel.: 0911/14897011
    E-Mail: ra@binichimrecht.de

    Rechtliche Hinweise

    Die Informationen in diesem Beitrag dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung für Ihren konkreten Fall dar.



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