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    Home » Flugmeilen, Strom, Mutterschutz, Wohnwagen: Das ändert sich im Juni
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    Flugmeilen, Strom, Mutterschutz, Wohnwagen: Das ändert sich im Juni

    adminBy adminMai 30, 2025Keine Kommentare5 Mins Read
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    Wer mit Airlines der Lufthansa-Gruppe fliegt, muss sich ab Juni auf eine andere Verrechnung seiner Bonusmeilen einstellen. Frauen erhalten besseren Schutz bei Fehlgeburten. Und auf Urlauber mit Wohnmobil kommt eine neue Prüfung zu.

    Im Juni beginnen in einigen Bundesländern die Sommerferien. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen starten sie am 27. Juni. Die anderen Länder folgen im Wochenrhythmus. Bayern bildet mit dem Ferienstart am 1. August das Schlusslicht. Vor dem Ferienbeginn ist also noch genug Zeit, sich schnell einen Überblick zu verschaffen, was im Sommermonat Juni wichtig ist.

    Am 3. Juni startet etwa das neue Bonusprogramm der Lufthansa. Es wird „Miles & More“ auch weiterhin geben, aber die Verrechnung der Bonusmeilen auf Flügen ändert sich.

    Staat einer festen Tabelle, die festlegt, wie viele Meilen für Prämienflüge bei Lufthansa, Lufthansa City, Swiss und Austrian Airlines fällig werden, tritt dann ein dynamisches Preissystem in Kraft. „Die Meilen werden dann basierend auf dem gewählten Tarif, der Reiseklasse, der Strecke sowie dem Zeitpunkt der Reise und der Buchung berechnet“, so die Lufthansa.

    Passagiere könnten von besonders günstigen Meilenwerten in der Economy-Class profitieren. Wie viele eine Bonusmeile wert ist, hängt aber auch von der Nachfrage ab. Auf attraktiven Strecken wären dann mehr Meilen für ein Ticket fällig – und bei geringer Nachfrage sinkt der Preis.

    Schneller Wechsel des Stromanbieters

    Die Überweisung in Echtzeit gibt es schon seit Januar 2025 für den Empfang und ab Oktober für die Versendung von Geldbeträgen. Und nun macht eine neue EU-Richtlinie auch den Wechsel des Stromanbieters schneller möglich. Ab dem 6. Juni 2025 muss der technische Wechsel des Stromanbieters werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen.

    Die EU verbindet damit einen lebhafteren Wettbewerb unter den Anbietern. Allerding heißt das nur, dass die Umsetzung des Vertrags so schnell erfolgt. Die Kündigungsfristen sind davon nicht betroffen.

    Beim Umzug muss etwa rechtzeitig gekündigt werden. Und ein Neuvertrag muss rechtzeitig angemeldet werden. Denn Stromanbieter können bei einem Ein- und Auszug nicht mehr rückwirkend gewechselt werden.

    Verpflichtende Gasprüfung

    Für Urlauber mit Wohnmobil oder Wohnwagen gilt ab 19. Juni 2025 ein verpflichtender Check für Flüssiggasanlagen, wie sie oft für die Heizung, den Herd oder sogar den Kühlschrank genutzt werden. „Gasschläuche und Gasdruckregler müssen auf Risse, Porosität oder Verhärtung geprüft werden“, sagt ACE-Sprecherin Elena Marcus-Engelhardt. Schläuche und Regler müssten zudem spätestens alle zehn Jahre ausgetauscht werden, auch wenn sie äußerlich intakt erscheinen.

    Künftig gilt eine Zwei-Jahres-Frist für die Gasprüfung. Das Prüfprotokoll muss im Fahrzeug mitgeführt werden. Die Prüfung führen Organisationen wie TÜV, Dekra oder GTÜ durch. Ein Bußgeld von 15 bis 60 Euro werde fällig, wenn die Prüffrist versäumt werde, so der Automobilclub.

    Änderung beim Mutterschutz

    Ab 1. Juni haben Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Mutterschutz. Damit erhalten Betroffene erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung durch ein solches Ereignis zu erholen. Der Mutterschutz beträgt abhängig vom Zeitpunkt der Fehlgeburt zwei bis acht Wochen.

    Während dieser Schutzfristen darf eine betroffene Frau nicht beschäftigt werden. Sie kann sich allerdings ausdrücklich dazu bereit erklären – was sie aber jederzeit widerrufen kann.

    Mutterschutz galt bisher erst nach einer Fehlgeburt ab der 24. Schwangerschaftswoche. Eine Krankschreibung gab es nur bei Bedarf.

    Fristverlängerung für Kunststoffhersteller

    Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine wichtige Erleichterung für Hersteller im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) veröffentlicht: Die Frist zur Abgabe der Mengenmeldungen für das Jahr 2024 wird auf den 15. Juni 2025 verlängert (bisher 15. Mai 2025).

    Überdies werde in diesem Jahr ausnahmsweise auf die Pflicht zur Überprüfung der Mengenmeldung durch eine unabhängige Stelle verzichtet. Damit entsprach das Amt einer Forderung von zwölf Verbänden der deutschen Verpackungsindustrie.

    Die Entscheidung betrifft Hersteller von Einwegkunststoffprodukten – also To-Go-Lebensmittelbehälter, Tüten und Folienverpackungen, Joghurt- oder Getränkebecher. Gemäß EWKFondsG sind sie verpflichtet, einen finanziellen Beitrag zu den kommunalen Reinigungs- und Entsorgungskosten zu leisten. Das UBA begründete ihr Vorgehen damit, dass die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben seit dem 1. Januar 2024 greifen, allerdings für die betroffenen Unternehmen teils zu kurzfristig umgesetzt wurden.

    Seit dem 1. Januar 2024 sind die Hersteller zur Zahlung einer Sonderabgabe für bestimmte Einwegkunststoffprodukte, die häufig im öffentlichen Raum entsorgt werden, verpflichtet. Der Allgemeinheit sollten die Kosten für Reinigung und Entsorgung nicht vollständig überlassen werden, so die Überlegung.

    Widerstandsfähige Smartphones sind Pflicht

    Ab 20. Juni gelten neue Ökodesign-Vorgaben der Europäischen Union für Smartphones und andere schnurlose Telefone. Künftig müssen die Telefone ein Mindestmaß an Widerstandsfähigkeit erfüllen: Die Batterien sollen nach mindestens 800 Ladezyklen noch eine Restkapazität von 80 Prozent erreichen und die Hersteller müssen noch sieben Jahre nach Verkaufsstopp Ersatzteile bereitstellen. Damit möchte die EU die Umweltauswirkungen der Geräte eingrenzen.

    Mehr Barrierefreiheit

    Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, das die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie umsetzt. Ziel des Gesetzes ist es, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

    Dies betrifft unter anderem Smartphones, Geld- und Fahrkartenautomaten sowie smarte Fernsehgeräte. Die Einhaltung des Gesetzes überwacht eine neue Behörde in Magdeburg, die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“. Produkte und Dienstleistungen gelten als barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

    Erster Veteranentag

    Am 15. Juni werden die Veteranen der Bundeswehr erstmals bei einem nationalen Veteranentag gewürdigt. Die zentrale Feier findet vor dem Reichstag in Berlin statt. Es gibt aber auch andernorts weitere Veranstaltungen. Veteran der Bundeswehr ist, wer als Soldat der Bundeswehr im aktiven Dienst steht oder aus diesem Dienstverhältnis ehrenhaft ausgeschieden ist.

    Aktive Soldaten wenden sich an ihren Disziplinarvorgesetzten oder Kompaniefeldwebel, wenn sie ein Veteranenabzeichen haben möchten. Ehemalige Soldaten und Reservisten können sich an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr wenden (Abteilung VI) – oder an das Veteranenbüro.

    Auch Reservistenverbände verlinken auf das Antragsformular. Denn der Antrag kann Online gestellt werden. Das Abzeichen kommt per Post. Das kann aber ein paar Wochen dauern.

    Stephan Maaß ist Wirtschaftsredakteur in Berlin. Unter anderem berichtet er über Verbraucherthemen, Finanzen und Versicherungen.



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