Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    Cybercrime – Wenn ein Klick zur Straftat wird

    Juni 6, 2025

    So können Startups bei der Fertigungsindustrie landen

    Juni 6, 2025

    GRÜNDER-BUY-IN: GRÜNDER WERDEN, OHNE STARTUP GRUNDEN-M & A-Profi GiBt Tipps

    Juni 6, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » Fluggastrechte: Warum das deutsche Veto Passagieren schaden könnte
    Franchise

    Fluggastrechte: Warum das deutsche Veto Passagieren schaden könnte

    adminBy adminJuni 4, 2025Keine Kommentare6 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Mit ihrem Last-Minute-Veto gegen eine geplante EU-Reform bei Flugstornierungen und Verspätungen will sich die neue Verbraucherschutzministerin für die Rechte von Passagieren starkmachen. Glaubt man den Airlines, könnte sie aber tatsächlich das Gegenteil erreichen.

    Rund 287 Millionen Fluggäste blieben im vergangenen Jahr in Europa wegen Verspätungen und Annullierungen am Boden. Besonders stark traf die Stornowelle Fluggäste in Deutschland, wo laut dem Fluggastrechteanbieter Airhelp 34 Prozent aller Passagiere betroffen waren. Airlines mussten wegen der vielen Ausfälle Entschädigungen und Mehraufwand in Milliardenhöhe zahlen.

    Und die deutschen Gerichte wurden überschwemmt von einer Klagewelle von Fluggastrechteportalen, die aus dem Chaos am Himmel ihrerseits Kapital schlagen. Wie mit dieser Misere umzugehen ist – darüber ist nun ein Streit entbrannt, in dessen Mittelpunkt die neue Bundesregierung steht. Und dahinter gigantische finanzielle Interessen.

    Konkret geht es um die Neuregelung einer 21 Jahre alten EU-Fluggastrechteverordnung. Bislang haben Fluggäste ab drei Stunden Verspätung einen Anspruch auf eine Entschädigung je nach Entfernung von 250 bis 600 Euro. Die EU-Kommission wollte eigentlich am Donnerstag eine neue Verordnung verabschieden, wonach Fluggästen in Zukunft bei betroffenen Flügen bis 3500 Kilometer pauschal 300 und auf der Langstrecke 500 Entschädigung zustehen sollten. Der Pferdefuß liegt im Zeitfaktor: Entschädigungen sollten nach den Plänen der EU nämlich erst ab fünf Stunden fällig werden, bei längeren Flügen sogar erst nach neun oder gar zwölf Stunden.

    85 Prozent der betroffenen Passagiere könnten aufgrund der Neuregelung keinen Anspruch mehr auf Entschädigung haben, behauptete nach Bekanntwerden der Pläne Jan-Frederik Arnold, Chef des größten deutschen Fluggastrechteportals Flightright und sprach von einem „Kniefall vor der Luftfahrtlobby“. Sicher ist aber auch, dass die Neuregelung Arnold und anderen professionellen Rechtewahrnehmern einen Großteil der Geschäftsgrundlage entziehen würde.

    Veto der Ministerin

    Eine prominente Unterstützerin fanden die Gegner der Reform in der neuen Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD). Obwohl die Luftfahrt eigentlich primär im Ressort des Verkehrsministers Patrick Schnieder (CDU) liegt, machte sich Hubig das Thema zu eigen und stellte sich öffentlich gegen das Vorhaben. „Stundenlange Flugverspätungen sind ein echtes Ärgernis“, hatte die Ministerin gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) gesagt und frühzeitig angekündigt, dass Deutschland in Brüssel gegen das Vorhaben stimmen werde. „Verbraucherrechte sind kein Luxus, den man in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten einfach abschaffen kann“, sagte Hubig. Aufgrund des klaren deutschen Widerstands scheint das Vorhaben zumindest in seiner derzeitigen Form gescheitert. Am Vortag der geplanten Entscheidung zeichnet sich ab, dass der Entwurf möglicherweise gar nicht erst zur Abstimmung gebracht wird.

    Nach der deutschen Blockade könnte in der Luftfahrt nun erstmal alles beim Alten bleiben. An den Entschädigungsansprüchen gestrandeter Fluggäste ändert sich nichts, aber vermutlich auch nicht an den vielen Ausfällen.

    „Die bestehende Regelung schafft für Airlines einen Fehlanreiz“, sagt Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des Luftfahrtverbands BDL. Die Drei-Stunden-Regel sei aus Sicht der Branche praxisfern, erklärt er. Airlines hätten in der kurzen Frist praktisch keine Chance, ein Ersatzflugzeug plus Besatzung zu beschaffen. Falle zum Beispiel eine Maschine auf Kreta wegen eines Schadens aus, dann fielen praktisch automatisch hohe Entschädigungskosten an, die nach drei Stunden fällig sind. Um dann dennoch ein Ersatzflugzeug zu beschaffen, um die Fluggäste möglichst schnell nachhause zu bringen, sei betriebswirtschaftlich nicht darstellbar, behauptet Lang.

    Tatsächlich geht es aus Airline-Sicht neben viel Kundenärger auch um eine nüchterne Abwägung des geringeren Übels. Für einen durchschnittlich besetzten Mittelstreckenjet vom Typ A320 können im Falle eines Ausfalls typischerweise 36.000 Euro Kosten entstehen, heißt es aus der Branche, wobei es natürlich auch darauf ankommt, wie viele Fluggäste ihre Rechte auch wirklich einfordern. Hinzu können um die 20.000 Euro an Hotelkosten kommen. Geld verdienen kann eine Airline mit solch einem Flug nicht mehr.

    Die Gegenrechnung sieht allerdings auch nicht attraktiver aus. Aufgrund des globalen Flugzeugmangels und geringer Margen gerade im touristischen Segment verfügen die meisten Airlines kaum noch über Reserveflugzeuge. Kurzfristigen Ersatz können sie oft nur mit geleasten Flugzeugen stellen, was um die 50.000 bis 60.000 Euro kostet, also ungefähr soviel wie die Kosten eines Ausfalls. Schon aus Gründen der Kundenzufriedenheit würden Airline diese Zusatzkosten im Zweifel eingehen. Doch dazu müsste die Maschine binnen drei Stunden vollgetankt und mit Crew abflugbereit am Gate stehen, was laut Airlines in der Regel kaum zu schaffen sei. Die von der EU geplante Verlängerung der Frist auf fünf Stunden könnte hier helfen.

    Derzeit ist die Logik eine andere: Um nicht einen doppelten Schaden zu erleiden und neben den Kompensationen für den Ausfall auch noch die Leasinggebühren für den Ersatzflieger zu berappen, verteilen Airlines die gestrandeten Passagiere in der Praxis häufig auf spätere Flüge. Die Regelung, die die Fluggäste schützen soll, kann in der Praxis dazu führen, dass diese deutlich später an ihr Ziel gelangen. „Die Passagiere müssen dann möglicherweise ein oder sogar zwei Tage auf ihren Rückflug warten“, so die Darstellung Langs, für den der deutsche Widerstand gegen die Reform deshalb in Wirklichkeit nicht im Interesse der Verbraucher liegt. „Die Leute wollen nicht 250 Euro in die Hand gedrückt bekommen, sondern sie wollen möglichst noch am selben Tag nach Hause kommen.“

    Untermauern soll diese Einschätzung auch eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage, die der Luftfahrtverband BDL vom Online-Meinungsforschungsinstitut YouGov durchführen ließ. Befragt wurden über 2000 Menschen, die in den vergangenen zwei Jahren eine Flugreise unternommen haben oder in den nächsten zwei Jahre unternehmen wollen. 73 Prozent der Befragten gaben an, im Falle einer Verspätung lieber noch am selben Tag das Flugziel erreichen zu wollen und dafür in Kauf zu nehmen, dass eine Entschädigungszahlung erst ab einer Verspätung von fünf Stunden erfolgt. Nur für 21 Prozent der Befragten sei es laut der Umfrage wichtiger, bei einer Verspätung eine Entschädigungszahlung zu erhalten – und gegebenenfalls erst am nächsten Tag ans Ziel zu kommen.

    Halbe Milliarde Schaden

    Allerdings hat die Luftfahrtbranche auch erhebliche Eigeninteressen, für die sie seit Jahren in Brüssel und Berlin für eine Reform der Fluggastrechte lobbyiert. Zu den treibenden Kräften zählt die Lufthansa. Sie hat aufgrund überdurchschnittlich häufiger Verspätungen und Ausfälle mit gigantischen Entschädigungsforderungen zu kämpfen. Im vergangenen Jahr summierten sich diese sogenannten IRREG-Kosten infolge von Störungen des Flugplans auf 450 Millionen Euro, wie Konzernchef Carsten Spohr bei der jüngsten Bilanzpressekonferenz in Frankfurt mit knirschenden Zähnen eingestehen musste. Die Hauptmarke des Kranich-Konzerns rutschte aufgrund dieser Zusatzkosten in die roten Zahlen.

    Um von den hohen Entschädigungen herunterzukommen, hat die Lufthansa gerade an ihren Flugdrehkreuzen in München und Frankfurt ein aufwendiges Turnaround-Programm gestartet. Damit Anschlüsse seltener verpasst werden, werden Umstiegszeiten verlängert und Flugzeuge bleiben freiwillig länger am Boden stehen. Die Airline verzichtet damit auf Effizienz, um Ausgleichszahlungen zu vermeiden. 200 Millionen Euro kostet der Spaß.

    Spohrs Problem ist nur, dass er aus eigener Kraft wenig gegen eine wesentliche Ursache vieler Ausfälle tun kann, nämlich den Arbeitskampf. Allein die Streikwelle im Frühjahr 2024 bescherte der Lufthansa Kosten in Höhe von 350 Millionen Euro. Vor allem deshalb hatte man bei der Lufthansa sehr auf die neue EU-Verordnung gehofft. Der Entwurf der polnischen Ratspräsidentschaft enthielt nämlich auch einen Passus, wonach Ausfälle wegen Streiks, kurzfristigen Crew-Erkrankungen und technischen Problem als außergewöhnliche Gründe gelten könnten, für die Airlines keine Entschädigungen zahlen müssten. An der Zahl der Ausfälle würde sich dadurch nichts ändern, doch die Lufthansa würde erheblich von einer solchen Neuregelung profitieren. Im Gegensatz zu ihren Kunden.

    Steffen Fründt ist Wirtschaftskorrespondent der WELT und berichtet über Themen aus Luftfahrt, Sportbranche und anderen Industrien.



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleWährend Sparkassen Geldautomaten abbauen, stellt Fintech Revolut neue auf
    Next Article Anwaltshaftung – Pflichtverletzung -Schadenswahrscheinlichkeit
    admin
    • Website

    Related Posts

    Franchise

    Deutschlands säumigstes Gewerbe – WELT

    Juni 6, 2025
    Franchise

    Handelserleichterungen: EU lässt nach drei Jahren Zollbefreiung für Ukraine auslaufen

    Juni 6, 2025
    Franchise

    Euroraum: EZB treibt Senkungskurs voran – Leitzins fällt auf zwei Prozent

    Juni 5, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Byd-Aktie Auf Rekordjagd: Neue Technologie und Europa-StrategieBeflügelndenkurs

    Mai 20, 20255 Views
    Latest Reviews
    Cashflow

    GRÜNDER-BUY-IN: GRÜNDER WERDEN, OHNE STARTUP GRUNDEN-M & A-Profi GiBt Tipps

    adminJuni 6, 2025
    Finanzierung

    Pitchdeck sagt: „Schlaf ruhig, die KI machts“ – Investoren geben 18 Mio. €

    adminJuni 6, 2025
    Cashflow

    Der 27-Jahrigeründerdie Ki-Probleme Dax-Konzernelöst

    adminJuni 6, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Byd-Aktie Auf Rekordjagd: Neue Technologie und Europa-StrategieBeflügelndenkurs

    Mai 20, 20255 Views
    Unsere Auswahl

    Cybercrime – Wenn ein Klick zur Straftat wird

    Juni 6, 2025

    So können Startups bei der Fertigungsindustrie landen

    Juni 6, 2025

    GRÜNDER-BUY-IN: GRÜNDER WERDEN, OHNE STARTUP GRUNDEN-M & A-Profi GiBt Tipps

    Juni 6, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.