Sie haben Fragen, Sorgen, Erfahrungen oder suchen Rechtsbeistand? Kontaktieren Sie mich gerne im Rahmen meiner kostenfreien Ersteinschätzung!
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beobachte ich fortlaufend die aktuellsten Betrugsmaschen im Kapitalanlagebereich. Jüngst hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ermittlungen gegen die angeblich US-amerikanische Quantum Compute Fonds eingeleitet.
Die Plattform bewirbt in WhatsApp-Gruppen ein „Quantum Compute System“ und lockt Privatanleger zur Registrierung in den Apps FintechX und FNTCX, aber ohne jede behördliche Erlaubnis.
Inhalt
- Worum geht es bei FintechX und Quantum Compute Fonds?
- FintechX und Quantum Compute Fonds: Rechtliche Einordnung
- Welche Risiken drohen FintechX-Anlegern?
- Wie Sie sich schützen können
- Kontakt: Kostenfreie Ersteinschätzung
- Über unsere Kanzlei
Worum geht es bei FintechX und Quantum Compute Fonds?
Fakten | Bedeutung für Anleger |
---|---|
Auftreten als „amerikanisches“ Unternehmen ohne weitere Lizenzen und Nachweise | Keine nachprüfbare Firmenadresse, nachweislich keine US-Registrierung. |
Bewerbung eines „Quantum Compute Systems“, angeblich entwickelt von Börsenanalyst Gil Blake | Identitätsmissbrauch! Gil Blake steht nachweislich nicht hinter dem Angebot |
Nutzung der Domains computefund.com und blakecompute.com | Weitere Verschleierung der Verantwortlichen. Wenn es für die Betrüger brenzlig wird, schalten diese die Websites offline. |
Vorgespielte SEC-Lizenzierung | Falsche Behauptung, um Seriosität vorzutäuschen. |
Keine BaFin-Erlaubnis | Unerlaubtes Erbringen von Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland |
FintechX und Quantum Compute Fonds: Rechtliche Einordnung
Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt eine BaFin-Erlaubnis. Das vorsätzliche Handeln ohne Erlaubnis ist nach strafbewehrt, zivilrechtlich haften die Hintermänner für Verluste der Anleger.
Auch gegen involvierte Banken oder Kontoinhaber können Ansprüche bestehen.
Aktuell: Ich betreue bereits zahlreiche Mandaten in vergleichbaren Fällen – kontaktieren Sie mich, falls auch Sie anwaltliche Unterstützung suchen!
Welche Risiken drohen FintechX-Anlegern?
- Totalverlust: Ein- und Auszahlungen laufen ausschließlich über nicht regulierte Drittanbieter-Apps.
- Datenmissbrauch: Hochgeladene Ausweiskopien können für weitere Betrugsdelikte genutzt werden.
- Vorkasse-Betrug: Rückzahlungsgebühren, angebliche Steuern oder „Freischaltkosten“ sind gängige Maschen.
- Schleichende Kontoleerung: Handelstransaktionen werden nur im Dashboard simuliert; reale Gewinne existieren nicht.
Wie Sie sich schützen können
Zuerst können Sie die BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen. Finden Sie dort keinen Eintrag, ist Vorsicht geboten.
Niemals sollten Sie Geld an unbekannte Wallet-Adressen oder an unregulierte und unüberwachte App-Konten wie auf FintechX oder FNTCX überweisen.
Sichern Sie Screenshots, Chatverläufe und Zahlungsbelege. Sie sind wesentliche Beweismittel. Bei Verdacht können Sie außerdem Strafanzeige erstatten, um weitere Anleger und Behörden auf den Betrug aufmerksam zu machen.
Definitiv sollten Sie sich fachanwaltlichen Rat einholen, um die Chancen auf Rettung Ihres Kapitals deutlich zu erhöhen.
Kontakt: Kostenfreie Ersteinschätzung
Ich, Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, unterstütze Sie mit einer kostenfreien Ersteinschätzung und prüfe Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Allein eine Strafanzeige zu stellen, genügt meist nicht, um Ihr Kapital zurückzuerhalten. In vielen Fällen ist ein gezieltes juristisches Vorgehen nötig, um mögliche Ansprüche gegen die Anbieter oder deren Helfer durchzusetzen.
Ich habe bereits zahlreichen Mandanten geholfen, hohe Geldsummen von dubiosen Plattformen und Finanzdienstleistern zurückzuerlangen.
Wir gehen dabei nicht nur gegen die vermeintlichen Anbieter vor, sondern prüfen auch Ansprüche gegen Kontoinhaber und involvierte Banken. Zudem stellen wir gerne eine kostenlose Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um mögliche Kostendeckungen abzuklären.
Über unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist seit 2002, also seit über 20 Jahren, auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger gegen unseriöse Finanzanbieter und Online-Betrüger.
Ihr Kontakt: Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA
E-Mail: kurdum@dr-spaeth.com
Telefon: +49 (0)30 / 88 70 16 17
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder auch von diesem möglicherweise betrügerischen Vorgehen betroffen sind. Gemeinsam finden wir heraus, welche Schritte sinnvoll sind, um Ihr investiertes Kapital zu schützen oder zurückzuerlangen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist die Sichtung aller relevanten Unterlagen und eine persönliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt erforderlich.