Kurzbeschreibung: Sie wurden auf der Nakba-Demo in Berlin festgenommen? Es drohen Ermittlungen wegen Widerstands, tätlichen Angriffs oder politischer Parolen wie „From the river to the sea“
Festnahme auf der Nakba-Demo: Diese Vorwürfe drohen
Am 15. Mai 2025 fand in Berlin eine Demonstration anlässlich des Nakba-Tages statt. Wie in den Vorjahren kam es zu einem massiven Polizeiaufgebot, Platzverweisen, Festnahmen und Strafverfahren.
Viele Festnahmen erfolgen wegen folgender Vorwürfe:
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Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
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Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB)
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Rufen politischer Parolen, z. B. „From the river to the sea“
Was steckt rechtlich dahinter – und was sollten Sie als Betroffene/r jetzt unbedingt tun?
1. Widerstand oder tätlicher Angriff: Strafbar?
Schon das Losreißen beim Festhalten oder ein Schubser gegen einen Beamten kann den Tatbestand des Widerstands (§ 113 StGB) oder sogar des tätlichen Angriffs (§ 114 StGB) erfüllen. Die Tatbestände sind jedoch an klare Voraussetzungen gebunden:
Zunächst muss die polizeiliche Maßnahme rechtmäßig sein. Wurde die Zwangsmaßnahme z. B. nicht angedroht, liegt kein strafbarer Widerstand vor. Hinzu kommt: Nicht jede körperliche Bewegung erfüllt bereits den Tatbestand – ein rein passiver Widerstand oder das reflexartige Hochreißen der Arme genügt nicht.
Als Verteidiger prüfe ich genau, ob die Maßnahme rechtmäßig war und ob tatsächlich ein „Widerstand mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt“ im Sinne des Gesetzes vorlag. Häufig zeigt sich: Der Vorwurf ist nicht haltbar oder lässt sich erheblich entkräften.
2. Strafbarkeit der Parole „From the river to the sea“
Die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ ist Gegenstand kontroverser juristischer Diskussionen. Immer wieder wird versucht, ihre Verwendung strafrechtlich zu verfolgen – etwa mit dem Vorwurf der Volksverhetzung (§ 130 StGB) oder wegen des Verdachts, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) zu verwenden.
Ich halte die Parole in der Regel nicht für strafbar. Sie kann unterschiedlich interpretiert werden und ist nicht per se als Aufruf zu Gewalt oder zur Abschaffung Israels zu verstehen. Vielmehr wird sie oft als politisches Statement für die Selbstbestimmung der Palästinenserinnen und Palästinenser verstanden.
Diese Einschätzung teilt auch das Landgericht Mannheim. Mit Beschluss vom 29.11.2023 (Az. 5 Qs 42/23) stellte das Gericht klar, dass die Parole nicht automatisch strafbar ist. Eine strafrechtliche Relevanz besteht nur, wenn konkrete Anhaltspunkte für Volksverhetzung oder einen Gewaltaufruf vorliegen. Das Gericht verwies ausdrücklich auf die Schutzwirkung der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG.
3. Aussage verweigern – Verteidigung sichern
Sie haben eine Vorladung erhalten oder wurden festgenommen? Dann beachten Sie unbedingt:
✔️ Sie müssen keine Aussage bei der Polizei machen.
✔️ Vermeiden Sie Spontanäußerungen.
✔️ Sichern Sie Beweise: Zeugen, Fotos, Videos.
✔️ Kontaktieren Sie schnell einen Strafverteidiger.
Je früher Sie anwaltlich vertreten werden, desto besser können Fehler im Verfahren aufgedeckt und Ihre Rechte gewahrt werden.
4. Pflichtverteidigung möglich
Bei schwerwiegenden Vorwürfen – wie tätlicher Angriff auf Polizeibeamte oder bei drohender Freiheitsstrafe – kann ein Anspruch auf Pflichtverteidigung bestehen. Ich prüfe das für Sie kostenfrei und übernehme Ihre Verteidigung bundesweit.
Ich verteidige Sie – engagiert, erfahren, diskret
Ich vertrete seit Jahren Personen, die im Zusammenhang mit Demonstrationen festgenommen oder strafrechtlich verfolgt werden. Auch bei Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Verdacht der Volksverhetzung bin ich für Sie da.
📞 Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir – ich helfe Ihnen sofort.