Häufige Fragen zum Thema Coaching Vertrag kündigen (FAQ)
✅ Kann ich meinen Coaching Vertrag jederzeit kündigen oder widerrufen?
Nicht immer – aber wenn der Anbieter keine ZFU-Zulassung hat, ist der Vertrag möglicherweise unwirksam und kann rückabgewickelt werden. Zudem besteht im Regelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht. Ist keine wirksame Widerrufsbelehrung erfolgt oder musste ein Verzicht auf das Widerrufsrecht abgegeben werden, greift dieses noch 1 Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss (hierzu mehr unter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-coaching-gebucht-der-verzicht-auf-das-widerrufsrecht-195588.html).
✅ Gilt das Fernunterrichtsgesetz auch für Unternehmer?
Ja! Laut BGH ist der Schutz nicht auf Verbraucher beschränkt. Auch Unternehmer können sich auf die Nichtigkeit berufen.
✅ Muss ich weiter Raten zahlen, wenn der Vertrag unwirksam ist?
Nein. Bei einem nichtigen Vertrag können Sie die Zahlungen stoppen und bereits gezahlte Beträge zurückfordern.
✅ Was tun, wenn der Anbieter auf die Vertragserfüllung besteht?
Holen Sie sich rechtlichen Rat. Ein Anwalt kann klären, ob der Vertrag bereits wegen fehlender Zulassung nichtig ist oder ob Sie den Vertrag kündigen, anfechten oder widerrufen können.