Ein negativer SCHUFA-Eintrag reicht oft aus, um Ihr Leben aus der Bahn zu werfen: Kredite platzen, Vermieter winken ab, manchmal wird sogar das Girokonto gekündigt. Doch was viele nicht wissen: Ein fehlerhafter, unberechtigter oder veralteter Eintrag ist nicht nur lästig – er kann auch einen handfesten Verstoß gegen das Datenschutzrecht darstellen.
Und genau dann haben Sie Anspruch auf etwas, das weit über eine Löschung hinausgeht: Schadensersatz – häufig im fünfstelligen Bereich. Besonders brisant wird es, wenn Ihre Daten durch US-Unternehmen oder Plattformen verarbeitet oder weitergegeben wurden. Denn hier entstehen weitreichende Ansprüche, die viele Betroffene gar nicht kennen – oder viel zu spät geltend machen.
Wenn ein Eintrag zur Falle wird
Die SCHUFA ist kein staatliches Register, sondern ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen, das Daten sammelt und bewertet. Das Problem: Die Qualität dieser Daten ist nicht immer überprüft. Viele Einträge beruhen auf bloßen Behauptungen, unvollständigen Informationen oder längst erledigten Sachverhalten. Manche tauchen auf, ohne dass Sie je davon erfahren haben.
Die Folge: Ihr Bonitäts-Score sinkt – und mit ihm Ihre Chancen auf finanzielle oder persönliche Sicherheit.
Was kaum jemand weiß: Wenn die Speicherung, Verarbeitung oder Weitergabe Ihrer Daten nicht rechtmäßig war, liegt ein klarer Datenschutzverstoß vor – und der ist nach Art. 82 DSGVO schadensersatzpflichtig.
Was Ihnen zusteht – und was möglich ist
Immer wieder erleben wir in der Praxis:
• Kreditanträge werden abgelehnt, obwohl keine offenen Schulden bestehen.
• Vermieter lehnen Bewerber ab – wegen veralteter oder falscher Einträge.
• Konten werden vorsorglich gekündigt – ohne echte Grundlage.
• Betroffene erfahren oft erst über Umwege von ihrem negativen Eintrag.
All das ist mehr als ärgerlich. Es ist rechtswidrig – und kann erhebliche Entschädigungsansprüche auslösen.
Die Gerichte erkennen zunehmend an, dass solche Eingriffe in die wirtschaftliche Handlungsfreiheit, Reputation und psychische Belastung nicht folgenlos bleiben dürfen.
In besonders gravierenden Fällen lassen sich Schadensersatzbeträge von bis zu 25.000 € und mehr durchsetzen – vor allem, wenn der Eintrag über längere Zeit bestand, existenzielle Folgen hatte oder auf beharrlich verweigerter Löschung beruhte.
Und was ist mit US-Firmen?
Ein großer Teil der Datenverarbeitung – insbesondere im Onlinebereich – erfolgt heute durch amerikanische Konzerne oder deren europäische Ableger: Zahlungsdienstleister, Scoring-Anbieter, Inkassopartner großer Plattformen. Viele dieser Unternehmen speichern und analysieren Daten ohne Einwilligung – oder leiten sie ohne ausreichende Rechtsgrundlage weiter.
Auch diese Firmen unterliegen der DSGVO, wenn sie Dienste in Deutschland anbieten. Doch hier beginnt das eigentliche Problem – und Ihre Chance:
Die wenigsten Betroffenen wissen, wie sie gegen diese Unternehmen überhaupt vorgehen können. Die Datenschutzverstöße sind oft technisch verschleiert, rechtlich komplex – und ohne anwaltliche Hilfe kaum durchsetzbar.
Doch genau hier setze ich an:
Mit einem auf strategischer Ebene aufgebauten Vorgehen lassen sich auch internationale Unternehmen rechtlich angreifen, finanziell belangen und zu Löschung sowie Entschädigung bewegen.
Was Sie tun sollten – und was nicht
Der größte Fehler, den Betroffene machen: Sie wenden sich direkt an die SCHUFA – und hoffen auf Einsicht. Oder sie schreiben ungezielte Löschanträge an Konzerne, die nie beantwortet werden. Manchmal vergehen Monate, ohne dass etwas passiert.
Meine Erfahrung zeigt:
Wer seine Rechte nicht aktiv durchsetzt, verliert Zeit, Nerven – und am Ende oft auch den Anspruch.
Deshalb sollten Sie:
• Nicht selbst mit der SCHUFA verhandeln,
• Nicht pauschale Musterbriefe aus dem Internet verwenden,
• Und vor allem nicht warten.
Denn in vielen Fällen beginnt die Verjährung der Schadensersatzansprüche sofort mit dem ersten Schaden – z. B. dem abgelehnten Kredit oder der verweigerten Wohnung.
Wie ich Ihnen helfe
Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Fachanwältin mit Spezialisierung im Bank- und Kapitalmarktrecht vertrete ich regelmäßig Mandantinnen und Mandanten, die durch falsche oder unrechtmäßige Bonitätseinträge massiv geschädigt wurden.
Ich prüfe für Sie:
• Ob ein Anspruch auf Löschung besteht – und gegen wen genau,
• Welche Unternehmen (auch im Ausland) Ihre Daten verwendet oder weitergegeben haben,
• Ob Sie Anspruch auf Entschädigung nach DSGVO haben – und in welcher Höhe,
• Und wie sich dieser gerichtlich oder außergerichtlich realisieren lässt.
Meine Vorgehensweise ist konsequent, strategisch und rechtlich fundiert – aber: Ich erkläre Ihnen nicht alle juristischen Einzelheiten öffentlich. Denn was Ihre Gegenseite nicht weiß, ist oft Ihr größter Vorteil.
Löschung, Wiedergutmachung, finanzielle Entschädigung – alles möglich
Wenn Sie vermuten, dass ein negativer SCHUFA-Eintrag nicht berechtigt ist oder auf einem Verstoß gegen Ihre Datenschutzrechte beruht, zögern Sie nicht.
Oft geht es nicht nur um einen besseren Score – sondern um Gerechtigkeit.
Kontaktieren Sie mich für eine fundierte Ersteinschätzung. Ich setze Ihre Ansprüche durch – auch gegen mächtige Gegner.