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    Home » FALCON-AI – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
    Rechtsformen

    FALCON-AI – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

    adminBy adminJuni 24, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Die Internethandelsplattform FALCON-AI wirbt unter der Domain active-falcon.com damit, dass Sie für Anleger u. a. mit Differenzkontrakten (CFDs) sowie mit Kryptowährungen handeln würde, wobei als Betreibergesellschaft eine Firma Falcon-ai GmbH benannt wird, die unter der Adresse: 20 Fenchurch Street, London, EC3M 3BY, UK, eine Niederlassung haben soll. Darüber hinaus wird auch die deutsche Handelsregisternummer: HRB 90362 benannt und als Registergericht ein Gericht in London.

    Als Kontaktmöglichkeit wird die Emailadresse: info@crypto-falcon.net benannt sowie eine Frankfurter Faxnummer. Als weitere Betreibergesellschaft wird eine Firma Coinvestor GmbH benannt.

    Überprüft man den Internetaufritt der Handelsplattform FALCON-AI näher, dann kann man Anlegern nur dringend empfehlen, keinerlei Handelsgeschäfte über die Plattform FALCON-AI durchzuführen.

    Hierzu ist Folgendes festzuhalten: Die Angaben der Handelsplattform FALCON-AI auf ihrer Webseite sind widersprüchlich. Zum einen vergibt ein Gericht in London keine deutschen Handelsregisternummern. Auch die Tatsache, dass die Firma Falcon-ai GmbH – eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung – in London einen Sitz haben soll, wirft Fragen auf.

    Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass es sich um eine Art Identitätsmissbrauch handelt. Die angeblichen Geschäftsführer der Firma Falcon-ai GmbH, „Oliver Cooper“ und „Gregor Lubberich“ wurden von anderen betrügerischen Internethandelsplattformen in der Vergangenheit bereits als Geschäftsführer benannt.

    In der Vergangenheit warnte bereits die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die deutsche, staatliche Aufsichtsbehörde – vor einer weiteren Handelsplattform namens coinvestor-ai.com und stellte fest, dass eine Firma „Coinvestor Partners GmbH“ aus London ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Das Unternehmen würde missbräuchlich Teile des Impressums einer erlaubten deutschen Kapitalverwaltungsgesellschaft verwenden. Ein Zusammenhang zwischen „Coinvestor Partners GmbH“ und der lizenzierten „COI Partners Deutschland GmbH“ bestünde nicht.

    Gleiches gilt hier. Auch hier wird wiederum rechtsmissbräuchlich ein Bezug zu der in Frankfurt ansässigen Firma „COI Partners Deutschland GmbH“ hergestellt, als deren Geschäftsführer ein Herr „Gregor Lubberich“ fungiert.

    Unabhängig davon verfügen die Firma FALCON-AI bzw. die Firma Falcon-ai GmbH über keine Genehmigung der BaFin, über die Handelsplattform Handelsgeschäfte anzubieten. Wenn Firmen, wie FALCON-AI bzw. Falcon-ai GmbH unerlaubt Handelsgeschäfte für deutsche Anleger durchführen, dann verstoßen sie gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handeln unerlaubt.

    Hierbei handelt es sich um kein Kavaliersdelikt. Anleger sollten keinesfalls über unregulierte Handelsplattformen Handelsgeschäfte durchführen.



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