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    Home » Fake-Plattform erkennen & Geld mit Anwalt in Deutschland zurückholen
    Rechtsformen

    Fake-Plattform erkennen & Geld mit Anwalt in Deutschland zurückholen

    adminBy adminJuni 3, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    BaFin warnt vor lwex.com – rechtliche Möglichkeiten für Geschädigte

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 02.06.2025 eindringlich vor Angeboten auf der Website lwex.com gewarnt. Nach § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMaSag) bieten die Betreiber dort unerlaubt Kryptowerte-Dienstleistungen an. Ein Erlaubnisverfahren bei der BaFin liegt nicht vor. Die Betreiber unterliegen somit nicht der Aufsicht durch eine deutsche Behörde. Geschädigte stehen jedoch nicht schutzlos da – sie können vielfach zivilrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung ihrer verlorenen Investitionen geltend machen.

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am [Datum] eindringlich vor Angeboten auf der Website lwex.com gewarnt. Nach § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMaSag) bieten die Betreiber dort unerlaubt Kryptowerte-Dienstleistungen an. Ein Erlaubnisverfahren bei der BaFin liegt nicht vor. Die Betreiber unterliegen somit nicht der Aufsicht durch eine deutsche Behörde. Geschädigte stehen jedoch nicht schutzlos da – sie können vielfach zivilrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung ihrer verlorenen Investitionen geltend machen.


    1. Typische Betrugsmuster: Fake-Plattformen, Pig Butchering & Co.

    2024 haben Betrugsmodelle wie Fake-Krypto-Plattformen, Pig Butchering, gefälschte Wallets und scheinbare KI-Trading-Bots eine neue Dimension erreicht. Nach dem Chainalysis Crypto Crime Report 2025 wurden 2024 rund 40,9 Milliarden USD durch Krypto-Betrug abgeschöpft.

    Das Muster: Zunächst kleinere, scheinbar reale Gewinne, dann Kontosperrung, AML-Vorwände und „Sicherheitszahlungen“. Opfer verlieren den Zugriff auf ihr Kapital. Betroffen sind oft auch erfahrene Anleger.


    2. Rechtliche Einordnung: Wann liegt ein Betrug vor?

    Rechtlich handelt es sich meist um Kapitalanlagebetrug gem. § 264a StGB, Computerbetrug gem. § 263a StGB oder Betrug gem. § 263 StGB. Daneben kommen zivilrechtlich insbesondere folgende Anspruchsgrundlagen in Betracht:

    • § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB (Leistungskondiktion)

    • §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB (deliktischer Schadensersatz)

    • § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung)

    Wichtig: Auch zahlungsabwickelnde Banken können haften, wenn sie Hinweispflichten verletzen („Hausbank Warnpflicht bei Krypto-Betrug“).


    3. Rückverfolgung von Zahlungen und Wallets

    Ein zentraler Baustein ist die technische Beweisführung.

    • Durch Blockchain-Tracing können Transfers nachvollzogen werden

    • Anbieter wie Chainalysis, TRM Labs oder CipherTrace liefern gerichtsverwertbare Analysen

    • Eine Wallet-Rückverfolgung kann helfen, Plattformverknüpfungen zu beweisen

    Diese Beweismittel sind zivilprozessual verwertbar (vgl. LG Berlin, Urt. v. 18.02.2021, 4 O 84/20).


    4. Haftung von Banken und Zahlungsdienstleistern

    Nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 16.07.2019, XI ZR 321/18) besteht eine Warnpflicht der Bank, wenn sich ein Betrug aus Sicht der Bank aufdrängt.

    Verletzt eine Bank diese Pflicht, haftet sie auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. dem Zahlungsdienstevertrag. Entscheidend ist u.a., ob der Zweck der Überweisung aus Sicht der Bank verdächtig erschien (z. B. durch Betreffzeilen wie „Investment in Trading-App“, „USDT zur Sicherung“ etc.).


    5. Strafanzeige und private Rechtsdurchsetzung

    Ergänzend zur Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft sollten Geschädigte zivilrechtlich vorgehen. Eine Strafanzeige allein führt in aller Regel nicht zur Rückzahlung.

    Das Ziel ist die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche auf Rückzahlung, Schadensersatz und ggf. Feststellung der Pflicht zum Ersatz weiterer Schäden.


    6. Besonderheit: Unerlaubtes Finanzdienstleistungsgeschäft

    Betreiber wie lwex.com agieren ohne BaFin-Erlaubnis und verletzen damit das KryptoMaSag sowie das KWG. Das kann zur Nichtigkeit von Verträgen gem. § 134 BGB führen, was Rückabwicklungsansprüche aus § 812 BGB stärkt (vgl. BGH, Urt. v. 09.03.2011, VIII ZR 132/10).

    Was ist zu tun?

    Wenn Sie Opfer eines Krypto-Betrugs geworden sind – etwa durch lwex.com oder ähnliche Plattformen – zögern Sie nicht, Ihre Ansprüche rechtlich prüfen zu lassen. Ein strukturierter rechtlicher Einstieg kann entscheiden, ob Sie Ihr Geld zurückholen können. Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist in vielen Fällen möglich, erfordert aber eine fundierte Analyse und strategisches Vorgehen.

    Nutzen Sie meinen kostenfreien, anonymen Selbsttest. Er hilft Ihnen, typische Merkmale wie Fake-Coins, falsche Wallets und Auszahlungsversprechen zu erkennen:

    Jetzt Selbsttest Kryptobetrug starten

    Er ersetzt keine juristische Prüfung – kann aber der erste Schritt zur Rückholung sein.

    Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen!

    Wir sind auf die Rückforderung von Geldern aus Online-Anlagebetrug und Krypto-Scams spezialisiert. Wir kennen die Tricks der Betrüger und wissen, wie man rechtlich dagegen vorgeht – inklusive Blockchain-Analyse.

    Unser Ziel: Maximale Rückholung Ihres verlorenen Geldes.

    Kontaktieren Sie mich jetzt für eine individuelle Ersteinschätzung. Melden Sie sich jetzt – über Anwalt.de, per E-Mail kontakt@rexus-recht.de, telefonisch oder direkt über meine Kanzleihomepage.

    Je schneller Sie handeln, desto besser sind die Erfolgsaussichten.

    Mehr zum Thema Kypto-Betrug: 

    FAQ: Häufige Fragen bei Krypto-Betrug



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